Wertindikation
- Wertermittlung nach ImmoWertV2021
- Keine Ortsbegehung
- Schriftliche kurze Abhandlung
- Keine Prüfung von Baulasten
- Für private Zwecke
- Kurzübersicht bei Immobilienwert bei Verkaufswunsch
- ca. 2–3 Seiten

Immobilienbewertung von Karsten Löwenberg – Sachverständiger für Immobilienbewertung fundiert, unabhängig, nachvollziehbar.
Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB – neutral & rechtskonform.
Bewertung nach ImmoWertV2021 mit normierten Verfahren (Sachwert, Ertragswert, Vergleichswert).
Bewertung bei Verkauf, Kauf, Erbfall, Scheidung oder Vermögensübersicht.
Klare Kosten ohne Überraschungen – mit schriftlicher Dokumentation.
Individuelle Beratung vom Erstkontakt bis zur Gutachtenübergabe.
Regionale Marktkenntnis & Zugriff auf aktuelle Daten des Gutachterausschusses.
Wir bieten fundierte Bewertungen für verschiedene Immobilientypen – im Folgenden finden Sie eine Übersicht der möglichen Objekte.

Zuverlässige Bewertung für sichere Kauf- und Verkaufsentscheidungen.

Exakte Wertermittlung für Ihr Zuhause oder Ihre Investition.

Fundierte Analyse für rentable Mehrparteienobjekte.

Präzise Einschätzung des Bodenwerts – fair und transparent.
Warum Sie einen Sachverständigen für Immobilienbewertung brauchen – und warum eine kostenlose Immobilienbewertung nicht immer der beste Weg ist!

Sicher kaufen dank präziser Immobilienbewertung.
Verkaufen Sie zum besten Preis – nicht unter Wert.
Klarheit im Trennungsfall durch neutrale Bewertung.
Gerechtigkeit im Erbfall durch nachvollziehbare Werte.
Schenken mit Weitblick – auf Basis fundierter Zahlen.
Starke Argumente für Bankgespräche und Investitionen.
Leistungen
Drei Leistungsstufen, die Ihnen Sicherheit, Klarheit und Entscheidungshilfe ganz nach Ihren Bedürfnissen bieten.
Vorsicht
Viele sogenannte „kostenlose Immobilienbewertungen“ oder Online-Tools bieten lediglich grobe Schätzwerte – oft auf Basis veralteter Daten oder ohne Kenntnis des tatsächlichen Zustands der Immobilie.
Typische Schwächen:
Die Bewertung ist nicht gerichtsfest und wird häufig nicht anerkannt.
Der tatsächliche Zustand, Mängel oder Modernisierungen werden nicht erfasst.
Meist nur im Vergleichsverfahren.
Die Bewertung wirkt kostenlos, endet aber oft in lästigen oder nervigen Akquisitionsanrufen.
Risiken und wertrelevante Faktoren bleiben unerkannt und unbewertet.

Professionelle Bewertung von
Als unabhängiger, geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung biete ich in Berlin eine verlässliche und umfassende Wertermittlung – individuell, gesetzeskonform und nachvollziehbar.
Ihre Vorteile:
Verwertbar vor Gericht, beim Finanzamt, bei Scheidung oder Erbauseinandersetzung.
Berücksichtigung von Mängeln, Modernisierungen, Instandhaltungsstau, Altlasten.
Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren – individuell passend ausgewählt.
Von der Kontaktaufnahme bis zum finalen Gutachten – keine Überraschungen.
Einschätzung von Zustand, Wert und Risiken – damit Sie keine Fehlentscheidung treffen.
In 5 Schritten
Senden Sie uns ganz einfach Ihre Anfrage – bequem online und in zwei Minuten erledigt.
In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Ziele, erklären den Ablauf und schließen den Bewertungsvertrag verbindlich ab.
Bei einem Termin vor Ort prüfen wir Zustand, Lage und Besonderheiten Ihrer Immobilie im Detail.
Wir erarbeiten das Gutachten auf Basis anerkannter Verfahren und besprechen den Entwurf mit Ihnen persönlich.
Nach Abstimmung erhalten Sie das fertige Gutachten in schriftlicher Form – transparent, rechtssicher und verständlich aufbereitet.


Wir begrüßen Sie gern in unseren Räumen in der Friedrichstraße!
Über mich
Sachverstand, Erfahrung und persönliches Engagement für Ihre Sicherheit
Als DIPL.-ING. Karsten Löwenberg, geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Immobilienberater (IHK), begleite ich Sie mit fundiertem Fachwissen durch alle Phasen rund um Ihre Immobilie – ob Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Scheidung. Vor dem Erwerb einer Immobilie berate ich Sie zuverlässig zu Wert, Zustand, Mängeln und notwendigen Instandhaltungskosten, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können. Ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie dabei vor finanziellen Risiken – weil Ihre Immobilie mehr als nur ein Objekt ist: Sie ist Vermögenswert, Zukunftsplanung und oft eine Herzensangelegenheit zugleich.
Jede Immobilie ist einzigartig – und so erfolgt die Bewertung auch individuell und normgerecht, unter Anwendung der anerkannten Bewertungsverfahren: Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren. Unser Anspruch: verständlich, transparent, nachvollziehbar. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen – persönlich vor Ort, telefonisch oder in unseren Geschäftsräumen in der Friedrichstraße. Wertschätzung, Verantwortung und Professionalität sind die Grundpfeiler unserer Arbeit. Vertrauen Sie auf Fachkompetenz, die wirkt – leidenschaftlich, unabhängig und erfolgreich.
Mit über 35 Bewertungen und einer Durchschnittsnote von 4,9 Sternen auf Google spricht die Zufriedenheit unserer Kunden für sich. Ob Kaufberatung, Verkehrswertgutachten oder Erbauseinandersetzung – unsere Mandanten schätzen besonders unsere fachliche Kompetenz, transparente Kommunikation und persönliche Betreuung.
Sehr gute Beratung und Betreuung, bin äußerst zufrieden. Die Exposes von Herrn Löwenberg sind übersichtlich, informativ und professionell, genau wie seine Beratung. Herr Löwenberg ist ein geduldiger und gewissenhafter Berater, der ein wenig extra-Aufwand nicht scheut und der jede noch so scheinbar belanglosen Frage, freundlich und ausdauernd beantwortet. Wirklich toll! Das habe ich bei anderen Agenturen schon ganz anders erlebt.
Oktober 2024: Herrn Löwenberg war ein zweites Mal eine Große Hilfe bei der Vermarktung /Vermietung meiner Wohnung. Alles lief reibungslos und zu vollster Zufriendeheit, nicht nur auf meiner Seite, sondern auch auf der Seite des Mieters. Danke!!
Herr Löwenberg ist nicht nur ein hoch professioneller Immobilienmakler, sondern auch ein sehr sympathischer, hilfsbereiter und freundlicher Mensch. Die Zusammenarbeit mit ihm war äußerst angenehm. Von der ersten Besichtigung bis hin zum Abschluss des Kaufvertrages verlief alles reibungslos. Dank Herrn Löwenberg können wir den Sommer jetzt schon in unserer neuen Wohnung in Berlin genießen.
Wir können Herrn Löwenberg als Makler nur weiterempfehlen.
Meine Erfahrung mit Herrn Loewenberg war ausgezeichnet. Er nahm sich ausgiebig Zeit, um alle meine Fragen zum Objekt detailliert zu beantworten, sei es zur Lage, dem Objekt, den Unterlagen oder dem Preis.
Durch seine freundliche Art, seine Erfahrung und sein Engagement hatte ich zu jeder Zeit großes Vertrauen, dass er bestrebt war, einen erfolgreichen Abschluss für Käufer und Verkäufer zu erzielen. In den Preisverhandlungen habe ich ihn als äußerst fairen, kreativen und erfahrenen Vermittler wahrgenommen.
Seine Leidenschaft für seine Arbeit ist spürbar. Ich habe gerne mit ihm zusammengearbeitet und würde ihn jederzeit weiter empfehlen.
Herr Löwenberg ist sehr charmant und es hat mir Freude bereitet mir von ihm Wohnungen zeigen zu lassen. Sein professioneller Umgang war angenehm. Vielen Dank
Die Kommunikation zu Herrn Löwenberg war hervorragend - schnell, informativ und freundlich. Sehr ausführliches Exposé. Beim Termin war er sehr gut vorbereitet. Kann ihn nur weiterempfehlen
Ich kenne den lokalen Immobilienmarkt – und die Menschen, die hier leben.
E-Mail schreiben!Die wichtigsten Fachausdrücke der Immobilienbranche – klar und verständlich erklärt.
FAQ
Die Anlässe zur Erstellung eines Verkehrwertgutachtens sind sehr vielfältig. Nachfolgend finden Sie einige Anlässe mit deren Gründen aufgeführt:
Der Begriff des Sachverständigen ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Es kann sich jedoch nicht direkt jeder sachverständig nennen, der sich dazu berufen oder für sachverständig hält. Durch unterschiedlichste Gerichtsurteile ist der Begriff des Sachverständigen definiert worden. Demnach darf sich jeder Sachverständiger nennen, der den Nachweis der besonderen Sachkunde führen kann und die persönliche Eignung besitzt. Der Nachweis meiner Sachkunde erfolgt durch die nachgewiesene Teilnahme an Weiterbildungen, langjährige Erfahrungen im Immobilienbereich und das Ablegen entsprechender Prüfungen mit Prüfungszertifikaten und Abschlüssen.
Das Sachwertverfahren ist ein nomiertes Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien und ist in Deutschland durch die §§ 35 bis 39 ImmoWertV 2021 geregelt. Das Sachwertverfahren kommt dann zum Einsatz, wenn es an Vergleichswerten fehlt. Etwa, wenn sich die ortsüblichen Mieten nicht ermitteln lassen oder es keine vergleichbaren Werte andere Objekte gibt. Das Sachwertverfahren bezieht sich in der Regel nicht auf das Grundstück selbst, sondern auf die bauliche Anlage. Das Sachwertverfahren ist anzuwenden bei vorrangig eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern oder auch bei Verwaltungsgebäuden, Schulen oder Kirchen. Besondere objektspezifische Grundstückswerkmale werden, wie bei allen Verfahren, berücksichtigt.
Im Sachwertverfahren wird der Wert der baulichen Anlage bestimmt, also der Gebäudesachwert aus den vorläufigen Sachwerten der nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen. Dieser so entstandene vorläufige Sachwert wird anschließend mit dem Bodenwert des Grundstückes addiert. Der Bodenwert wird mit dem Vergleichswertverfahren durch Gutachterausschüsse ermittelt. Besondere objektspezifische Grundstückswerkmale werden, wie bei allen Verfahren, berücksichtigt.
Angewandt wird das Ertragswertverfahren insbesondere dann, wenn eine Immobilie bereits vermietet ist oder künftig vermietet werden soll. Das Ertragswertverfahren ist ebenso ein nomiertes Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien und ist in Deutschland durch die §§ 27 bis 34 ImmoWertV 2021 geregelt. Das Ertragswertverfahren ist im Schwerpunkt meist bei frendgenutzten Gebäuden und Grundstücken anzuwenden. Besondere objektspezifische Grundstückswerkmale werden, wie bei allen Verfahren, berücksichtigt.
Das Vergleichswertverfahren ist das dritte nomierte Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien und ist in Deutschland durch die §§ 24 bis 26 ImmoWertV 2021 geregelt. Das Vergleichswertverfahren ist anzuwenden bei zum Beispiel unbebauten Grundstücken, Einfamilien- und Zweifamilienhäusern und bei Eigentumswohnungen. Besondere objektspezifische Grundstückswerkmale werden, wie bei allen Verfahren, berücksichtigt.
Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen bei vergleichbaren Objekten ermittelt. Es sollten also eine gewisse Anzahl vergleichbarer Objekte zur Auswertung in unmittelbarer Nähe vorhanden sein. Das stellt sich in Großstädten mit einer hohen Anzahl von vergleichbaren Eigentumswohnungen (z. Bsp. Berlin, Prenzlauer Berg) oder vergleichbarer Einfamilienhäuser im Umland einfacher dar, als in ländlichen Gegenden mit wenigen Häsern, die meist auch nicht vergleichbar sind. Bei einer nicht ausreichenden Zahl von Vergleichsobjekten muss auf das Sachwert- oder das Ertragswertverfahrenb zurückgegriffen werden.
Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gilt der Ortstermin als wichtigste Erkenntnis- und Informationsquelle. Allerdings kann auch in Ausnahmefällen und nach eigener Überzeugung eines Sachverständigen eine Immobilienbewertung ohne einen Ortstermin, allein auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt werden. Wir favorisieren allerdings den Ortstermin und erfolgt bei uns bereits nach einer entsprechenden Auftragsvergabe. Bei einer Ortsbesichtigung ist es vom Gutachtenzweck abhängig, welcher Teilnehmerkreis gewählt werden sollte. Das richtete sich meist nach dem Zweck des Gutachtens (Trennung, Erbfall…) durch den Auftraggeber. Eine Klärung der wichtigen Randbedingungen erfolgt meist in einem vorab geführten Telefonat mit uns und dem Auftraggeber. Der Ortstermin wird protokolliert und durch die Anwesenden gegengezeichnet. Natürlich gehören entsprechende Fotodokumentationen und auch Messungen mit entsprechenden Hilfsmitteln und Geräten vor Ort dazu.
Der Bodenwert, meist Bodenrichtwert ist ein Wert bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Das Bodenrichtwertsgrundstück ist ein unbebautes und fiktives Grundstück, dessen Hauptmerkmale meist mit den Grundstücken innerhalb einer Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Die Bodenrichtwerte selbst sind meistens im vergleichswertverfahren erstellt worden, verändern sich in gewissen zeitlichen Abständen und werden durch einen Gutachterausschuss jährlich für eine Bodenrichtwertzone bestimmt.
Kontakt
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen – ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen zurück.
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