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Luftbild über den Großen Tiergarten mit Straße des 17. Juni

Bodenrichtwerte Berlin: Was der Wert aus BORIS aussagt — und was nicht

Der Bodenrichtwert ist oft die erste Zahl, die Eigentümer zu ihrem Grundstück finden. Er ist ein guter Ausgangspunkt, aber noch nicht der Wert Ihres Grundstücks. Ich erkläre, wie Bodenrichtwerte in Berlin entstehen, wie Sie sie in BORIS Berlin abfragen und wie ich daraus im Gutachten den Bodenwert ableite.

  • § 196 BauGB
  • BORIS Berlin
  • Stichtag 1.1.
  • Anpassung an das Grundstück
★★★★★ 4,8/5 · 49 Google-RezensionenDEKRA-zertifiziert (D1, D1 Plus, D2)Transparente PreisgestaltungDGuSV – Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband
1. JanuarStichtag der Berliner Bodenrichtwerte — jährlich neu
Grundlagen

Bodenrichtwerte Berlin: was hinter der Zahl steckt

Bodenrichtwerte in Berlin sind durchschnittliche Lagewerte für den Grund und Boden, angegeben in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie gelten nicht für ein einzelnes Grundstück, sondern für eine Bodenrichtwertzone, in der die Nutzungs- und Wertverhältnisse im Wesentlichen gleich sind. Rechtsgrundlage ist § 196 BauGB.

Jeder Bodenrichtwert bezieht sich auf ein gedachtes, typisches Grundstück in der Zone, das Bodenrichtwertgrundstück. Für dieses Grundstück sind Merkmale festgelegt, etwa Art und Maß der baulichen Nutzung, Entwicklungszustand und Beitragszustand. Ihr eigenes Grundstück stimmt mit diesem Musterfall selten vollständig überein. Genau diese Unterschiede muss eine Bewertung erfassen.

Bei bebauten Grundstücken wird der Bodenrichtwert so ermittelt, als wäre das Grundstück unbebaut. Er beschreibt also nur den Wert des Bodens, nicht den des Hauses darauf. Für ein bebautes Grundstück ist er deshalb ein Baustein der Bewertung, nie das Ergebnis.

Ich nutze Bodenrichtwerte in fast jedem Gutachten: beim unbebauten Grundstück direkt, beim Einfamilienhaus im Sachwertverfahren und beim Mehrfamilienhaus im Ertragswertverfahren. Wie ich dabei vorgehe, zeige ich auf dieser Seite an einem vereinfachten Beispiel.

Karsten Löwenberg bei der Auswertung von Bauplänen im Büro Friedrichstraße
Großer Konferenzraum — Raum für alle Beteiligten
Großer Konferenzraum — Raum für alle Beteiligten
Ihr Sachverständiger

Ich bewerte selbst — vom Ortstermin bis zur Unterschrift

Ich bin Diplom-Ingenieur (FH) und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1, D2, Schwerpunkt D1 Plus zu Rechten und Belastungen) sowie Immobilienberater (IHK). Mein Büro liegt in der Friedrichstraße 171 in Berlin-Mitte — kurze Wege zu Grundbuchamt, Bauaktenarchiv und Gutachterausschuss.

★★★★★

„Im offenen und ehrlichen Gespräch konnten wir eine Idee über das Potenzial der Immobilie entwickeln.“

Karsten LöwenbergErstgespräch vereinbarenQualifikation ansehen
Herkunft

Wer die Bodenrichtwerte in Berlin ermittelt

Bodenrichtwerte sind keine Schätzungen einer Behörde am Schreibtisch, sondern werden aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet.

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin, ein unabhängiges Gremium von Sachverständigen mit einer Geschäftsstelle in der Senatsverwaltung. Grundlage seiner Arbeit ist die Kaufpreissammlung: Notare sind gesetzlich verpflichtet, dem Gutachterausschuss eine Abschrift jedes Grundstückskaufvertrags zu übersenden. So entsteht ein umfassender Überblick darüber, was in Berlin tatsächlich gezahlt wird.

Aus Verkäufen unbebauter Grundstücke und, wo solche fehlen, mit anderen anerkannten Methoden leitet der Gutachterausschuss für jede Zone einen Bodenrichtwert ab. Das Baugesetzbuch verlangt eine Ermittlung mindestens alle zwei Jahre. In Berlin werden die Bodenrichtwerte jährlich zum Stichtag 1. Januar beschlossen und anschließend veröffentlicht. Damit lassen sich auch Werte früherer Jahre nachvollziehen, was bei rückwirkenden Bewertungen wichtig ist.

Neben den Bodenrichtwerten veröffentlicht der Gutachterausschuss weitere Daten, die ich für die Anpassung brauche, insbesondere Umrechnungskoeffizienten für unterschiedliche Maße der baulichen Nutzung. Für das Umland ist nicht der Berliner Gutachterausschuss zuständig, sondern der jeweilige Gutachterausschuss in Brandenburg, etwa für Potsdam oder die Landkreise Barnim, Oberhavel und Potsdam-Mittelmark.

Anleitung

Bodenrichtwert abfragen in BORIS Berlin: Schritt für Schritt

BORIS steht für Bodenrichtwertinformationssystem. Die Abfrage ist öffentlich und kostenfrei. Die Oberfläche ändert sich gelegentlich, der Ablauf bleibt im Kern gleich.

1

Portal aufrufen

Öffnen Sie das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Berlin, das über das Geoportal des Landes Berlin erreichbar ist.

2

Stichtag wählen

Wählen Sie den gewünschten Stichtag. Für eine aktuelle Einschätzung ist das der jüngste 1. Januar, für einen Erbfall oder eine Schenkung der Stichtag vor dem Ereignis.

3

Grundstück suchen

Geben Sie die Adresse ein oder navigieren Sie in der Karte zu Ihrem Grundstück. Die Karte zeigt die Grenzen der Bodenrichtwertzonen.

4

Zone auswählen

Klicken Sie in die Zone, in der Ihr Grundstück liegt. Angezeigt werden der Bodenrichtwert und die beschreibenden Merkmale des Richtwertgrundstücks.

5

Merkmale lesen

Notieren Sie nicht nur den Betrag, sondern auch Nutzungsart, Maß der baulichen Nutzung und Beitragszustand. Ohne diese Angaben lässt sich der Wert nicht auf Ihr Grundstück übertragen.

6

Erläuterungen beachten

Lesen Sie die zugehörigen Erläuterungen und Umrechnungshinweise des Gutachterausschusses. Sie erklären, wie Abweichungen vom Richtwertgrundstück zu behandeln sind.

Bodenrichtwerte Berlin

1.1.

Stichtag, zu dem der Gutachterausschuss in Berlin die Bodenrichtwerte jährlich ermittelt · § 196 BauGB

Anpassung

Warum der Bodenrichtwert nicht der Wert Ihres Grundstücks ist

Den Bodenwert Ihres Grundstücks leite ich aus dem Bodenrichtwert ab, indem ich jede wesentliche Abweichung vom Richtwertgrundstück erfasse.

MerkmalWorauf ich achteMögliche Wirkung
Maß der baulichen NutzungZulässige oder tatsächlich realisierte Geschossflächenzahl im Vergleich zur GFZ des RichtwertgrundstücksHöhere Ausnutzbarkeit erhöht, geringere mindert den Wert je m²
Grundstücksgröße und ZuschnittÜbergröße, sehr schmale oder tiefe Grundstücke, Hinterland, PfeifenstielgrundstückeAbschläge für schwer nutzbare Teilflächen
ErschließungszustandOb Erschließungs- und Anschlussbeiträge bezahlt sind oder noch anfallenOffene Beiträge mindern den Bodenwert
BaurechtBebauungsplan oder Einfügen in die Umgebung, Baugrenzen, Denkmalschutz, ErhaltungsgebieteEinschränkungen können den Wert deutlich senken
AltlastenEinträge im Altlastenkataster, frühere gewerbliche NutzungSanierungskosten und Nutzungsrisiken als Abschlag
Rechte und BelastungenWegerechte, Leitungsrechte, Baulasten, VorkaufsrechteEinschränkung der Nutzung führt zu Abschlägen
Lage innerhalb der ZoneEckgrundstück, Verkehrslärm, Nähe zu Grünflächen oder WasserZu- oder Abschläge, soweit nicht im Richtwert enthalten

Welche Merkmale tatsächlich zu einer Anpassung führen, hängt davon ab, was das Richtwertgrundstück in der jeweiligen Zone beschreibt.

Rechenbeispiel

Bodenwert Grundstück Berlin: vom Richtwert zum angepassten Wert

Ein angenommenes Wohngrundstück mit 800 m², das eine höhere bauliche Ausnutzung zulässt als das Richtwertgrundstück, aber ungünstig geschnitten ist und ein Wegerecht trägt. Alle Werte sind fiktiv.

Dies ist ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit frei gewählten, runden Zahlen. Bodenrichtwert und Umrechnungskoeffizienten sind erfunden und lassen keinen Rückschluss auf eine Berliner Lage zu. In der Praxis verwende ich die Koeffizienten des zuständigen Gutachterausschusses und begründe jeden Abschlag einzeln.

Vereinfachtes Rechenbeispiel: Anpassung eines Bodenrichtwerts
Fiktiver Bodenrichtwert der Zone (Richtwertgrundstück GFZ 1,2, erschließungsbeitragsfrei)1.000 €/m²
×Fiktiver Umrechnungskoeffizient: GFZ 1,5 zu GFZ 1,2 (1,10 : 1,00)1,10
=An das Maß der baulichen Nutzung angepasster Wert1.100 €/m²
−Abschlag für ungünstigen Zuschnitt (5 %)55 €/m²
=Angepasster Bodenwert je m²1.045 €/m²
×Grundstücksfläche800 m²
=Bodenwert vor besonderen Merkmalen836.000 €
−Wegerecht zugunsten eines Nachbargrundstücks20.000 €
=Bodenwert816.000 €
Bodenwert (gerundet)820.000 €
Bodenwert-Schnellrechnung

Vom Bodenrichtwert zum Bodenwert — die erste Näherung

Der Bodenrichtwert aus BORIS Berlin ist ein Durchschnitt für eine Zone. Für Ihr Grundstück wird er angepasst — an Maß der baulichen Nutzung, Zuschnitt, Erschließung und Besonderheiten. Probieren Sie aus, wie stark schon zehn Prozent Anpassung wirken.

Angepasster Wert je m²
Bodenwert (vereinfacht)
Beispielwerte, keine Angabe zu tatsächlichen Berliner Bodenrichtwerten. Die sachgerechte Anpassung erfolgt im Gutachten nach §§ 40–45 ImmoWertV.
Verwendung

Wo der Bodenrichtwert in der Bewertung und bei Steuern eine Rolle spielt

Der Bodenrichtwert taucht in unterschiedlichen Zusammenhängen auf. Seine Funktion ist jeweils eine andere.

01

Unbebautes Grundstück

Hier ist der angepasste Bodenrichtwert meist die zentrale Grundlage des Werts. Liegen genügend direkte Vergleichspreise vor, ziehe ich sie ergänzend heran.

Vergleichswertverfahren, §§ 40–45 ImmoWertV

02

Einfamilienhaus im Sachwertverfahren

Der Bodenwert wird zum Sachwert der baulichen Anlagen addiert. Der Sachwertfaktor des Gutachterausschusses ist auf einen bestimmten Bodenwertansatz abgestimmt, deshalb muss die Ermittlung modellkonform sein.

Bodenwert plus Gebäudesachwert

03

Mehrfamilienhaus im Ertragswertverfahren

Der Bodenwert bestimmt, welcher Teil des Reinertrags auf den Boden entfällt, und fließt am Ende wieder in den Ertragswert ein. Ein zu hoch angesetzter Bodenwert verschiebt die ganze Rechnung.

Bodenwertverzinsung

04

Grundsteuer in Berlin

Berlin wendet für die Grundsteuer das Bundesmodell an. Der Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ist dort ein wesentlicher Baustein für den Grundsteuerwert. Für steuerliche Einzelfragen ist die steuerliche Beratung zuständig.

nur allgemeine Einordnung

05

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das Finanzamt bewertet Grundstücke typisierend, auch auf Basis von Bodenrichtwerten. Ist der tatsächliche Wert niedriger, kann er nach § 198 BewG durch ein Gutachten nachgewiesen werden.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Lagen im Vergleich

Bodenrichtwerte in Berlin: Innenstadt, Außenbezirke und Umland

Die Höhe der Werte unterscheidet sich stark. Für die Bewertung wichtiger ist, dass in den Gebieten jeweils andere Merkmale den Ausschlag geben.

Innenstadt

etwa Mitte, Kreuzberg, Prenzlauer Berg, Charlottenburg
  • Überwiegend Geschosswohnungsbau und gemischte Nutzung
  • Hohe bauliche Dichte, Maß der baulichen Nutzung ist zentrales Merkmal
  • Zonen oft kleinräumig, Werte können sich von Straße zu Straße unterscheiden
  • Erhaltungsgebiete und Denkmalschutz beeinflussen die Ausnutzbarkeit

Außenbezirke

etwa Mahlsdorf, Kladow, Frohnau, Rudow
  • Häufig Einfamilienhaus- und Siedlungsgebiete mit offener Bauweise
  • Grundstücksgröße und Zuschnitt spielen eine größere Rolle
  • Teilbarkeit großer Grundstücke kann wertrelevant sein
  • Nähe zu Wasser, Wald oder S-Bahn prägt die Lagequalität

Umland

etwa Potsdam, Falkensee, Teltow, Kleinmachnow
  • Eigene Gutachterausschüsse in Brandenburg mit eigenem Bodenrichtwertportal
  • Merkmale des Richtwertgrundstücks können anders definiert sein als in Berlin
  • Unterschiede zwischen Orten mit und ohne gute Bahnanbindung
  • Erschließungszustand in Neubaugebieten genau prüfen
Selbstcheck

Was Sie selbst prüfen können — und wann eine Bewertung sinnvoll ist

Mit BORIS Berlin bekommen Sie eine erste Orientierung. Einige Fragen können Sie selbst beantworten, andere brauchen fachliche Prüfung.

Das können Sie selbst klären

  • In welcher Bodenrichtwertzone liegt mein Grundstück?
  • Welche Nutzungsart und welches Maß der baulichen Nutzung sind für das Richtwertgrundstück angegeben?
  • Wie hat sich der Bodenrichtwert der Zone über mehrere Stichtage entwickelt?
  • Ist das Richtwertgrundstück erschließungsbeitragsfrei angegeben?

Hier ist eine fachliche Bewertung sinnvoll

  • Ihr Grundstück weicht deutlich in GFZ, Größe oder Zuschnitt ab
  • Es bestehen Wegerechte, Leitungsrechte oder Baulasten
  • Es gibt Hinweise auf Altlasten oder eine frühere gewerbliche Nutzung
  • Sie wollen teilen, bebauen oder verkaufen und brauchen einen belastbaren Wert
  • Sie benötigen den Wert zu einem zurückliegenden Stichtag

Für eine erste Einordnung ohne Ortstermin eignet sich meine Wertindikation ab 490 €. Für Verkauf, Erbfall oder Finanzamt empfehle ich je nach Zweck die Kurzbewertung oder das Verkehrswertgutachten.

Fehlt etwas? Mit Ihrer Vollmacht beschaffe ich Unterlagen direkt bei Grundbuchamt und Bezirk.Unterlagen besprechen
Kundenstimme
„Im offenen und ehrlichen Gespräch konnten wir eine Idee über das Potenzial der Immobilie entwickeln.“
★★★★★ Leonie S. · Google-Rezension · alle 49 Rezensionen ansehen ↗
FAQ

Häufige Fragen zu Bodenrichtwerten in Berlin

Antworten auf die Fragen, die mir Grundstückseigentümer und Erben zum Bodenrichtwert am häufigsten stellen.

Besprechungsraum im Büro Friedrichstraße 171 in Berlin-Mitte
Ist der Bodenrichtwert der Wert meines Grundstücks?

Nein, jedenfalls nicht unmittelbar. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine ganze Zone und bezieht sich auf ein typisches Richtwertgrundstück mit festgelegten Merkmalen. Ihr Grundstück kann größer, kleiner, anders geschnitten oder anders bebaubar sein, es kann Rechte Dritter oder Altlasten tragen. All das wirkt sich auf den Wert aus. Den Bodenwert Ihres Grundstücks leite ich deshalb aus dem Bodenrichtwert ab und passe ihn an die Abweichungen an.

Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?

In Berlin finden Sie die Bodenrichtwerte im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Berlin, das über das Geoportal des Landes erreichbar ist. Dort suchen Sie Ihre Adresse, wählen den Stichtag und klicken in die Zone. Die Abfrage ist kostenfrei. Achten Sie darauf, auch die beschreibenden Merkmale des Richtwertgrundstücks zu notieren, denn der Betrag allein reicht für eine sinnvolle Einordnung nicht aus. Für Grundstücke in Brandenburg nutzen Sie das dortige Bodenrichtwertportal.

Wie oft werden die Bodenrichtwerte in Berlin aktualisiert?

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin ermittelt die Bodenrichtwerte jährlich zum Stichtag 1. Januar. Das Baugesetzbuch verlangt mindestens eine Ermittlung alle zwei Jahre, Berlin aktualisiert also häufiger. Die neuen Werte werden einige Zeit nach dem Stichtag veröffentlicht, weil zunächst die Kaufverträge des Vorjahres ausgewertet werden müssen. Ältere Stichtage bleiben abrufbar, was für rückwirkende Bewertungen im Erbfall oder bei Schenkungen wichtig ist.

Warum hat mein Nachbar einen anderen Bodenrichtwert?

Die Grenzen der Bodenrichtwertzonen verlaufen dort, wo sich Nutzung oder Wertverhältnisse spürbar ändern. Das kann mitten in einer Straße liegen, etwa zwischen einem Gebiet mit Geschosswohnungsbau und einem Gebiet mit Einfamilienhäusern. Liegen Sie und Ihr Nachbar in verschiedenen Zonen, gelten unterschiedliche Richtwerte. Auch innerhalb derselben Zone können die tatsächlichen Bodenwerte abweichen, weil jedes Grundstück eigene Merkmale hat. Im Gutachten erläutere ich, welche Zone maßgeblich ist und warum.

Was bedeutet die GFZ beim Bodenrichtwert?

Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig oder vorhanden ist. Eine GFZ von 1,2 bedeutet zum Beispiel 1,2 m² Geschossfläche je m² Grundstück. In Berlin beziehen sich viele Bodenrichtwerte auf eine bestimmte GFZ. Lässt Ihr Grundstück eine höhere oder niedrigere Ausnutzung zu, passe ich den Wert mit Umrechnungskoeffizienten des Gutachterausschusses an. Maßgeblich ist dabei, was baurechtlich zulässig ist und was tatsächlich realisiert wurde.

Gilt der Bodenrichtwert auch für bebaute Grundstücke?

Ja, allerdings wird er so ermittelt, als wäre das Grundstück unbebaut. Er beschreibt also nur den Anteil des Bodens. Das Haus, seine Größe, sein Zustand und seine Nutzung sind darin nicht enthalten. Bei bebauten Grundstücken ist der angepasste Bodenwert deshalb nur ein Baustein, den ich im Sach- oder Ertragswertverfahren mit dem Wert der Gebäude zusammenführe. Ein hoher Bodenrichtwert sagt deshalb wenig darüber aus, was ein älteres Haus auf diesem Boden insgesamt wert ist.

Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert bei der Grundsteuer in Berlin?

Berlin wendet für die neue Grundsteuer das Bundesmodell an. Dabei ist der Bodenrichtwert zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 ein wesentlicher Faktor für den Grundsteuerwert. Das steuerliche Verfahren ist jedoch typisierend und folgt eigenen Regeln. Ein Verkehrswertgutachten ist kein Ersatz für eine steuerliche Beratung zum Grundsteuerbescheid. Fragen zum Bescheid und zu Rechtsbehelfen klären Sie am besten mit Ihrer steuerlichen Beratung, bevor Fristen ablaufen.

Kann ein Bodenrichtwert falsch sein?

Bodenrichtwerte werden sorgfältig aus Kaufpreisen abgeleitet, sind aber Durchschnittswerte. In Zonen mit wenigen Verkäufen stützen sie sich auf weniger Daten, und besondere Grundstücke werden durch sie nicht abgebildet. Deshalb übernehme ich einen Richtwert nie ungeprüft. Ich vergleiche ihn mit benachbarten Zonen und mit Vergleichspreisen, soweit verfügbar, und prüfe, ob die Merkmale zum konkreten Grundstück passen. Abweichungen, die ich feststelle, begründe ich im Gutachten nachvollziehbar.

Wie wirkt sich eine Altlast auf den Bodenwert aus?

Eine Altlast kann den Bodenwert erheblich mindern, weil Untersuchungen, Sanierung oder Nutzungseinschränkungen drohen. Im Verkehrswertgutachten hole ich eine Auskunft aus dem Altlastenkataster ein. Ergibt sich ein Verdacht, berücksichtige ich ihn als besonderes objektspezifisches Merkmal. Die genaue Höhe von Sanierungskosten kann ich als Sachverständiger für Immobilienbewertung nicht bestimmen. Dafür ist gegebenenfalls ein Bodengutachten erforderlich, auf das ich mich dann stütze, um den Abschlag zu begründen.

Brauche ich für ein unbebautes Grundstück ein Gutachten?

Für eine erste Orientierung reichen der Bodenrichtwert und seine Merkmale oft aus. Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn Ihr Grundstück vom Richtwertgrundstück abweicht, Rechte Dritter eingetragen sind, die Bebaubarkeit unklar ist oder der Wert gegenüber Dritten belegt werden muss, etwa gegenüber dem Finanzamt, Miterben oder einem Gericht. Im kostenfreien Erstgespräch kläre ich mit Ihnen, welche Leistungsstufe für Ihren Zweck passt, und nenne Ihnen ein schriftliches Angebot.

Bewerten Sie auch Grundstücke im Berliner Umland?

Ja. Ich bewerte Grundstücke in allen Berliner Bezirken und im Umland, etwa in Potsdam, Kleinmachnow, Teltow, Falkensee oder in den Landkreisen Barnim, Oberhavel und Potsdam-Mittelmark. Dort verwende ich die Bodenrichtwerte und Umrechnungsgrundlagen des jeweils zuständigen Gutachterausschusses in Brandenburg. Weil deren Merkmale anders definiert sein können als in Berlin, prüfe ich sie für jedes Grundstück gesondert und erläutere Ihnen die Unterschiede.

Glossar

Begriffe rund um Bodenrichtwerte

17 Fachbegriffe, kurz erklärt — zum Aufklappen.

Bodenrichtwert

Durchschnittlicher Lagewert des Bodens in Euro je m² für eine Zone mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, nach § 196 BauGB.

Bodenrichtwertzone

Räumlich abgegrenztes Gebiet, für das ein einheitlicher Bodenrichtwert gilt.

Bodenrichtwertgrundstück

Gedachtes, typisches Grundstück einer Zone mit festgelegten Merkmalen, auf das sich der Bodenrichtwert bezieht.

BORIS Berlin

Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Berlin zur kostenfreien Online-Abfrage der Bodenrichtwerte.

Bodenwert

Der für ein konkretes Grundstück ermittelte Wert des Grund und Bodens, abgeleitet aus dem Bodenrichtwert und angepasst an die Merkmale des Grundstücks.

Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Unabhängiges Gremium von Sachverständigen, das die Kaufpreissammlung führt und Bodenrichtwerte sowie weitere Marktdaten ermittelt.

Kaufpreissammlung

Datenbank des Gutachterausschusses mit den Kaufverträgen, die Notare übersenden müssen.

Geschossflächenzahl (GFZ)

Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche. In Berlin ein häufiges Merkmal von Bodenrichtwerten.

Maß der baulichen Nutzung

Umfang, in dem ein Grundstück bebaut werden darf, etwa ausgedrückt durch GFZ, Grundflächenzahl oder Zahl der Vollgeschosse.

Umrechnungskoeffizient

Vom Gutachterausschuss abgeleiteter Faktor, mit dem der Bodenrichtwert an ein abweichendes Maß der baulichen Nutzung angepasst wird.

Beitragszustand

Angabe, ob Erschließungsbeiträge und sonstige Abgaben für das Grundstück bereits abgegolten sind.

Erschließungsbeitragsfrei

Für das Grundstück fallen keine Erschließungsbeiträge mehr an. Viele Bodenrichtwerte beziehen sich auf diesen Zustand.

Entwicklungszustand

Einstufung eines Grundstücks, zum Beispiel als Bauerwartungsland, Rohbauland oder baureifes Land.

Pfeifenstielgrundstück

Hinterliegendes Grundstück, das nur über einen schmalen Zuweg erreichbar ist. Der Zuweg ist meist geringer zu bewerten.

Altlastenkataster

Verzeichnis der Behörden über altlastverdächtige Flächen und Altlasten.

Wegerecht

Im Grundbuch eingetragenes Recht, ein fremdes Grundstück zu betreten oder zu befahren. Es mindert den Wert des belasteten Grundstücks.

Hauptfeststellungszeitpunkt

Stichtag, auf den die Grundsteuerwerte nach neuem Recht festgestellt wurden, der 1. Januar 2022.

Anfrage

Sie möchten wissen, was Ihr Grundstück wirklich wert ist?

Nennen Sie mir kurz Lage, Größe und Anlass. Im kostenfreien Klärungstelefonat besprechen wir, welche Leistungsstufe passt, und Sie erhalten ein schriftliches Angebot.

Karsten LöwenbergIhr AnsprechpartnerKarsten LöwenbergIch melde mich persönlich bei Ihnen zurück.
Sachverständigenbüro Berlin-Mitte

Friedrichstraße 171, 10117 Berlin — Termine nach Absprache vor Ort oder in unseren Räumen.

ErreichbarMo–Fr 9 bis 18 Uhr · Wochenende nach Vereinbarung
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