Ertragswertverfahren: So ermittle ich den Wert vermieteter Immobilien in Berlin
Beim Ertragswertverfahren leite ich den Wert einer Immobilie aus dem ab, was sie nachhaltig an Miete erwirtschaftet. Für Berliner Mehrfamilienhäuser, Zinshäuser und vermietete Wohnungen ist es in der Regel das maßgebliche Verfahren. Auf dieser Seite erkläre ich die einzelnen Rechenschritte nach der ImmoWertV 2021 und zeige sie an einem vereinfachten Beispiel.
- §§ 27–34 ImmoWertV
- Liegenschaftszinssatz
- Zinshaus & Mehrfamilienhaus
- Rechenbeispiel


Das Ertragswertverfahren in einem Satz: Wert aus nachhaltigem Ertrag
Wer ein vermietetes Haus kauft, kauft vor allem einen Zahlungsstrom. Genau diesen Gedanken bildet das Ertragswertverfahren ab: Ich ermittle, welche Miete das Objekt dauerhaft erzielen kann, ziehe die Kosten ab, die beim Eigentümer hängen bleiben, und rechne den verbleibenden Reinertrag über die Restnutzungsdauer des Gebäudes auf den Bewertungsstichtag zurück. Hinzu kommt der Wert des Grund und Bodens, der dem Eigentümer auch nach dem Ende der Nutzungsdauer erhalten bleibt.
Entscheidend ist dabei nicht, was im aktuellen Mietvertrag steht, sondern was ein wirtschaftlich denkender Eigentümer unter üblichen Bedingungen nachhaltig erzielen kann. Abweichungen zwischen vertraglicher und marktüblicher Miete fließen erst in einem gesonderten Schritt in den Wert ein. Diese Trennung ist in Berlin besonders wichtig, weil in vielen Altbauten Mietverträge aus sehr unterschiedlichen Jahrzehnten nebeneinanderstehen.
Der Zinssatz, mit dem ich rechne, ist kein Bankzins und keine Wunschrendite. Es ist der Liegenschaftszinssatz, den der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin aus tatsächlichen Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ableitet. Dadurch bleibt das Ergebnis an den realen Berliner Markt gebunden und ist für Käufer, Banken, Gerichte und das Finanzamt nachvollziehbar.
Das Verfahren verlangt saubere Daten: eine vollständige Mieterliste, Flächenangaben, Angaben zu Betriebs- und Instandhaltungskosten und einen realistischen Blick auf den Bauzustand. Welche Unterlagen ich konkret brauche, habe ich weiter unten zusammengestellt.

Ich bewerte selbst — vom Ortstermin bis zur Unterschrift
Ich bin Diplom-Ingenieur (FH) und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1, D2, Schwerpunkt D1 Plus zu Rechten und Belastungen) sowie Immobilienberater (IHK). Mein Büro liegt in der Friedrichstraße 171 in Berlin-Mitte — kurze Wege zu Grundbuchamt, Bauaktenarchiv und Gutachterausschuss.
★★★★★„Er arbeitet professionell, ist gut organisiert und bringt viel Erfahrung mit.“
Ertragswertverfahren nach ImmoWertV: die Schritte im Überblick
Das allgemeine Ertragswertverfahren folgt einer festen Reihenfolge. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf.
Rohertrag ermitteln
Ich setze die marktüblich erzielbaren Nettokaltmieten aller Wohn- und Gewerbeeinheiten für ein Jahr an. Grundlage sind die Flächen, die Ausstattung, die Lage und Vergleichsmieten für Berlin.
Bewirtschaftungskosten abziehen
Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und nicht umlagefähige Betriebskosten mindern den Rohertrag. Übrig bleibt der jährliche Reinertrag.
Bodenwertverzinsung abspalten
Den Anteil des Reinertrags, der auf den Grund und Boden entfällt, trenne ich ab: Bodenwert mal Liegenschaftszinssatz. Der Rest ist der Reinertragsanteil des Gebäudes.
Kapitalisieren
Den Gebäudeanteil multipliziere ich mit dem Barwertfaktor, der sich aus Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer ergibt. So entsteht der Barwert der künftigen Gebäudeerträge.
Bodenwert addieren
Barwert der Gebäudeerträge plus Bodenwert ergibt den vorläufigen Ertragswert, der über den Liegenschaftszinssatz bereits an den Markt angepasst ist.
Besondere Merkmale berücksichtigen
Zum Schluss erfasse ich, was vom Normalfall abweicht: Mietabweichungen, Leerstand, Instandhaltungsrückstau oder Rechte im Grundbuch. Das Ergebnis ist der Ertragswert.
Marktübliche Miete statt Ist-Miete
Der Rohertrag ist die Stellschraube mit der größten Wirkung. Schon kleine Abweichungen pro Quadratmeter wirken über die gesamte Restnutzungsdauer.
Nach der ImmoWertV gehe ich von den Erträgen aus, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung marktüblich erzielbar sind. Die tatsächlich vereinbarte Miete, die Ist-Miete, prüfe ich trotzdem genau, denn sie zeigt, wo das Haus heute steht. Für den Kapitalisierungsschritt zählt aber die nachhaltige Größe. Liegen Ist-Miete und marktübliche Miete deutlich auseinander, erfasse ich den Unterschied gesondert und nur für den Zeitraum, in dem er tatsächlich wirkt.
Für Wohnungen ziehe ich in Berlin den Berliner Mietspiegel als eine Orientierung heran, ergänzt um Angebots- und Vertragsmieten vergleichbarer Objekte. Der Mietspiegel bildet ortsübliche Vergleichsmieten ab, nicht zwingend das, was bei einer Neuvermietung erzielbar ist. Umgekehrt ist eine Angebotsmiete aus einem Onlineportal noch kein Beleg für eine nachhaltige Marktmiete. Ich wäge beide Seiten ab und begründe im Gutachten, welchen Ansatz ich wähle.
Hinzu kommen die mietrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Mietpreisbremse und die Regeln zu Mieterhöhungen im Bestand begrenzen, wie schnell sich eine Miete an das Marktniveau annähern kann. Ich berücksichtige diese Grenzen allgemein im Ansatz der nachhaltigen Miete, prüfe aber keine einzelnen Mietverträge auf ihre rechtliche Wirksamkeit. Das bleibt eine Aufgabe für die mietrechtliche Beratung.
Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss, etwa Läden oder Praxen in einem Gründerzeithaus, bewerte ich mit eigenen Vergleichsmieten. Hier spielen Laufzeit, Indexierung und die Bonität des Mieters eine größere Rolle als bei Wohnungen.

§§ 27–34
regeln das Ertragswertverfahren in der ImmoWertV 2021
Vom Rohertrag zum Reinertrag
Zwischen Mieteinnahme und Reinertrag liegen die Kosten, die ein Eigentümer nicht auf die Mieter umlegen kann. Die ImmoWertV gibt dafür Modellansätze vor.
| Kostenart | Was dazugehört | Wie ich sie ansetze |
|---|---|---|
| Verwaltungskosten | Hausverwaltung, Buchhaltung, Jahresabrechnung, Kommunikation mit Mietern | Modellansatz je Wohneinheit bzw. je Garage, bei Gewerbe prozentual vom Rohertrag |
| Instandhaltungskosten | Laufende Reparaturen und Erhaltung von Dach, Fassade, Leitungen, Treppenhaus | Modellansatz je Quadratmeter Wohnfläche, abhängig von Objektart und Zustand |
| Mietausfallwagnis | Leerstand, Zahlungsausfälle, Kosten der Rechtsverfolgung | Prozentsatz vom Rohertrag, bei Gewerbe in der Regel höher als bei Wohnen |
| Nicht umlagefähige Betriebskosten | Betriebskosten, die rechtlich oder vertraglich beim Eigentümer bleiben | Nur soweit tatsächlich nicht umlegbar, belegt aus Abrechnungen |
Ich rechne mit den Modellansätzen, die zum Liegenschaftszinssatz des Gutachterausschusses passen. Tatsächlich höhere Kosten, etwa wegen eines Instandhaltungsstaus, erfasse ich getrennt als besonderes objektspezifisches Merkmal.
Liegenschaftszinssatz Berlin, Bodenwertverzinsung und Barwertfaktor
Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer bestimmen, wie stark ein Euro Reinertrag in den Wert eingeht.
Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin leitet ihn aus der Kaufpreissammlung ab, also aus tatsächlich gezahlten Preisen, getrennt nach Objektarten und teilweise nach Lagen. Ein niedriger Liegenschaftszinssatz bedeutet, dass Käufer für einen Euro Reinertrag viel bezahlen. Ein höherer Satz steht für höhere Risiken oder geringere Nachfrage.
Ich übernehme den veröffentlichten Wert nicht ungeprüft. Nach § 10 ImmoWertV gilt der Grundsatz der Modellkonformität: Ich muss mit denselben Modellannahmen rechnen, die der Gutachterausschuss bei der Ableitung verwendet hat, etwa bei Gesamtnutzungsdauer, Bewirtschaftungskosten und Bodenwert. Außerdem passe ich den Satz an die Besonderheiten des Objekts an, etwa an Lage, Größe, Gewerbeanteil oder Mietniveau. Die ImmoWertV spricht deshalb vom objektspezifisch angepassten Liegenschaftszinssatz.
Mit diesem Zinssatz berechne ich zuerst die Bodenwertverzinsung. Der Grund und Boden ist nicht abnutzbar und erbringt deshalb dauerhaft seinen Anteil am Reinertrag. Nur der verbleibende Gebäudeanteil wird über die Restnutzungsdauer kapitalisiert. Der Barwertfaktor ergibt sich rechnerisch aus Zinssatz und Restnutzungsdauer. Bei 40 Jahren Restnutzungsdauer und 3,0 Prozent liegt er bei rund 23,11, bei 20 Jahren und gleichem Zins nur noch bei rund 14,88.
Die Restnutzungsdauer bestimme ich nach § 4 ImmoWertV aus der Gesamtnutzungsdauer und dem Alter des Gebäudes, korrigiert um Modernisierungen. Ein 1905 errichtetes Haus in Wedding, dessen Dach, Fenster, Leitungen und Bäder erneuert wurden, kann deshalb eine deutlich längere Restnutzungsdauer haben, als das Baujahr vermuten lässt.
Ertragswert selbst durchspielen — vereinfachtes Modell
So hängen Miete, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer zusammen. Verändern Sie die Werte und beobachten Sie, wie empfindlich der Ertragswert reagiert — genau deshalb gehören diese Ansätze in ein Gutachten.
Allgemeines, vereinfachtes und periodisches Verfahren
Die ImmoWertV 2021 kennt drei Ausprägungen. Welche ich wähle, hängt vom Objekt und von der Ertragssituation ab.
Allgemeines Verfahren
§ 28 ImmoWertV- Trennt Bodenwertverzinsung und Gebäudeertrag
- Kapitalisiert nur den Gebäudeanteil über die Restnutzungsdauer
- Bodenwert wird unverzinst hinzugerechnet
- Standardfall für Mehrfamilienhäuser und Zinshäuser mit gleichmäßigen Erträgen
Vereinfachtes Verfahren
§ 29 ImmoWertV- Kapitalisiert den gesamten Reinertrag
- Bodenwert wird auf das Ende der Restnutzungsdauer abgezinst
- Rechnerisch gleichwertig zum allgemeinen Verfahren
- Praktisch bei langer Restnutzungsdauer, wenn der Bodenwert wenig Gewicht hat
Periodisches Verfahren
§ 30 ImmoWertV- Bildet unterschiedliche Reinerträge je Zeitabschnitt ab
- Geeignet bei auslaufenden Gewerbemietverträgen oder geplanten Mietanpassungen
- Restwert am Ende des Betrachtungszeitraums wird abgezinst
- Erfordert gut belegte Annahmen zur künftigen Entwicklung
Mehrfamilienhaus Ertragswert berechnen: ein Zinshaus in Neukölln
Ein angenommenes Gründerzeit-Mehrfamilienhaus in Neukölln mit 1.000 m² Wohnfläche, teilmodernisiert, Restnutzungsdauer 40 Jahre. Alle Zahlen sind fiktiv und gerundet.
Dies ist ein vereinfachtes Rechenbeispiel mit frei gewählten, runden Zahlen. Es enthält keine Aussage über Mieten, Bodenwerte oder Liegenschaftszinssätze in Neukölln. In einem echten Gutachten begründe ich jeden Ansatz einzeln und prüfe das Ergebnis zusätzlich anhand von Vergleichsdaten.
Over- und Underrent und andere besondere Merkmale
Alles, was vom marktüblichen Normalfall abweicht, erfasse ich nach § 8 ImmoWertV erst nach dem vorläufigen Ertragswert. So bleibt nachvollziehbar, woher jede Wertänderung kommt.
Underrent
Die vertragliche Miete liegt unter der marktüblichen. Ich berechne den Barwert der Mindereinnahmen für den Zeitraum, in dem eine Anpassung rechtlich und tatsächlich nicht möglich ist, und ziehe ihn ab.
Overrent
Die vertragliche Miete liegt über dem nachhaltig erzielbaren Niveau, etwa bei einem Gewerbemieter mit festem Vertrag. Den Mehrertrag erfasse ich zeitlich begrenzt als Zuschlag und bewerte das Risiko, dass er bei Neuvermietung entfällt.
Leerstand
Stehen Einheiten leer, fehlen bis zur Vermietung Erträge, und oft fallen Kosten für Herrichtung und Vermarktung an. Beides berücksichtige ich als vorübergehenden Abschlag.
Instandhaltungsrückstau
Ist das Dach undicht oder sind Strangleitungen am Ende ihrer Lebensdauer, setze ich die Kosten nicht in voller Höhe, sondern mit dem Betrag an, den der Markt dafür abziehen würde.
Rechte und Belastungen
Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte oder Baulasten können den Ertrag oder die Verwertbarkeit einschränken. Ihre Wirkung bewerte ich gesondert und nachvollziehbar.
Wann das Ertragswertverfahren passt — und welche Unterlagen ich brauche
Das Verfahren ist erste Wahl, wenn Käufer eine Immobilie vor allem als Kapitalanlage betrachten.
Gut geeignet
- Mehrfamilienhäuser und Zinshäuser, vom Gründerzeitaltbau bis zum Nachkriegsbau
- Vermietete Eigentumswohnungen, ergänzend zum Vergleichswertverfahren
- Wohn- und Geschäftshäuser mit Läden oder Praxen im Erdgeschoss
- Reine Gewerbeobjekte wie Büro- oder Einzelhandelsflächen
Bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern steht meist das Sachwert- oder Vergleichswertverfahren im Vordergrund.
Unterlagen für die Bewertung
- Aktuelle Mieterliste mit Flächen, Mieten und Vertragsbeginn
- Gewerbemietverträge vollständig
- Betriebskostenabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre
- Nachweise über Modernisierungen mit Jahr und Umfang
- Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse und Wohnflächenberechnung

„Er arbeitet professionell, ist gut organisiert und bringt viel Erfahrung mit.“★★★★★ Kim Chi V. · Google-Rezension · alle 49 Rezensionen ansehen ↗
Häufige Fragen zum Ertragswertverfahren
Antworten auf Fragen, die mir Eigentümer, Käufer und Erben vermieteter Häuser in Berlin regelmäßig stellen.
Warum rechnen Sie nicht einfach mit der tatsächlichen Miete?
Weil der Verkehrswert ausdrückt, was ein Objekt unter üblichen Bedingungen am Markt wert ist, und nicht, was ein einzelner Vertrag gerade vorsieht. Ich setze deshalb zunächst die marktüblich erzielbare Miete an. Die tatsächliche Miete verliere ich dabei nicht aus dem Blick: Liegt sie darunter oder darüber, erfasse ich den Unterschied anschließend als besonderes objektspezifisches Merkmal. So wird sichtbar, welcher Teil des Werts dauerhaft ist und welcher nur für die Laufzeit bestimmter Verträge gilt.
Woher kommt der Liegenschaftszinssatz für Berlin?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin leitet Liegenschaftszinssätze aus der Kaufpreissammlung ab und veröffentlicht sie im Immobilienmarktbericht, getrennt nach Objektarten. Ich verwende diese Werte als Ausgangspunkt und passe sie an das konkrete Objekt an, zum Beispiel an Lage, Größe, Gewerbeanteil oder Mietniveau. Wichtig ist, dass ich dabei dieselben Modellannahmen verwende wie der Gutachterausschuss, sonst wären Zinssatz und Rechnung nicht vergleichbar.
Was bedeutet ein niedriger Liegenschaftszinssatz für den Wert?
Ein niedriger Liegenschaftszinssatz führt zu einem hohen Barwertfaktor und damit zu einem hohen Ertragswert im Verhältnis zur Miete. Er zeigt, dass Käufer bereit sind, für einen Euro Reinertrag vergleichsweise viel zu zahlen, weil sie das Risiko als gering einschätzen oder auf Wertsteigerungen setzen. Schon eine Veränderung um wenige Zehntelprozentpunkte wirkt sich deutlich aus. Deshalb begründe ich den gewählten Satz im Gutachten ausführlich.
Wie bestimmen Sie die Restnutzungsdauer eines Altbaus?
Ich gehe von der Gesamtnutzungsdauer aus, die das Modell des Gutachterausschusses vorsieht, und ziehe das Alter des Gebäudes ab. Bei Gründerzeithäusern wäre das Ergebnis rechnerisch oft null oder negativ. Deshalb berücksichtige ich nach § 4 ImmoWertV durchgeführte Modernisierungen, etwa an Dach, Fenstern, Leitungen, Heizung und Bädern. Je umfassender modernisiert wurde, desto länger ist die Restnutzungsdauer. Nachweise über Art und Jahr der Maßnahmen helfen mir sehr.
Welches Verfahren nutzen Sie für eine vermietete Eigentumswohnung?
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung prüfe ich in der Regel beide Blickwinkel: das Vergleichswertverfahren, weil es in Berlin viele Verkäufe von Wohnungen gibt, und das Ertragswertverfahren, weil Käufer einer vermieteten Wohnung stark auf die Rendite achten. Welches Verfahren im Ergebnis stärker gewichtet wird, hängt von der Datenlage und dem Mietverhältnis ab. Bei einer Wohnung mit sehr niedriger Bestandsmiete kann der Unterschied zum Wert einer leeren Wohnung erheblich sein.
Wie wirkt sich ein Instandhaltungsrückstau auf den Ertragswert aus?
Die laufende Instandhaltung ist bereits in den Bewirtschaftungskosten enthalten. Aufgestaute Maßnahmen, die ein Käufer kurzfristig angehen müsste, erfasse ich zusätzlich als Abschlag. Dabei setze ich nicht einfach Handwerkerrechnungen an, sondern den Betrag, den der Markt für den Mangel abziehen würde. Das kann weniger sein als die Baukosten, weil mit der Maßnahme oft auch eine Verbesserung verbunden ist, die sich im restlichen Ansatz bereits widerspiegelt.
Spielt die Mietpreisbremse bei der Bewertung eine Rolle?
Ja, allerdings allgemein. Die Mietpreisbremse und die Regeln zu Mieterhöhungen begrenzen, wie weit und wie schnell Mieten in Berlin angehoben werden können. Das beeinflusst, welche Miete ich als nachhaltig ansetze und wie lange ein Underrent bestehen bleibt. Ich prüfe dagegen nicht, ob einzelne Mietverträge rechtlich wirksam sind oder ob eine vereinbarte Miete zulässig ist. Diese Fragen gehören in die mietrechtliche Beratung.
Ist der Ertragswert dasselbe wie der Kaufpreis?
Nicht zwingend. Der Ertragswert ist das Ergebnis eines Verfahrens, aus dem ich den Verkehrswert nach § 194 BauGB ableite. Der tatsächliche Kaufpreis entsteht in einer Verhandlung und kann durch persönliche Umstände, Zeitdruck oder besondere Interessen eines Käufers abweichen. Ein sauber hergeleiteter Ertragswert ist aber eine belastbare Grundlage für diese Verhandlung, gerade bei Mehrfamilienhäusern, bei denen es um größere Beträge geht.
Was kostet ein Gutachten für ein Mehrfamilienhaus?
Mehrfamilienhäuser gehören zu den komplexeren Objekten. Den Preis für ein Verkehrswertgutachten lege ich deshalb nach Aufwand fest; er beginnt bei 1.400 € zzgl. aktuell gültiger MwSt. Er hängt unter anderem von der Zahl der Einheiten, dem Gewerbeanteil und der Unterlagenlage ab. Sie erhalten vor der Beauftragung ein schriftliches Angebot, und ohne vorherige Absprache kommen keine Nachträge hinzu. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Wie lange dauert eine Bewertung nach dem Ertragswertverfahren?
Den Ortstermin kann ich in Berlin meist innerhalb einer Woche anbieten. Das Gutachten liegt in der Regel zwei bis drei Wochen nach dem Ortstermin vor. Bei Mehrfamilienhäusern hängt das Tempo stark davon ab, wie schnell Mieterliste, Mietverträge und Abrechnungen vorliegen. Wenn Sie die Unterlagen schon vor dem Ortstermin zusammenstellen, verkürzt das die Bearbeitung spürbar. Fehlen einzelne Dokumente, bespreche ich mit Ihnen vorab, welche Annahmen ich treffe und wie ich sie im Gutachten kenntlich mache.
Bewerten Sie auch Zinshäuser im Berliner Umland?
Ja. Ich bewerte in allen Berliner Bezirken und im Umland, etwa in Potsdam, Falkensee, Teltow oder im Barnim. Außerhalb Berlins greife ich auf die Daten des jeweils zuständigen Gutachterausschusses in Brandenburg zurück, denn Liegenschaftszinssätze und Modellannahmen unterscheiden sich von denen in Berlin. Für Käufer, die Objekte in Stadt und Umland vergleichen, ist das ein wichtiger Punkt, weil gleiche Mieten dort zu spürbar unterschiedlichen Ertragswerten führen können.
Begriffe rund um das Ertragswertverfahren
17 Fachbegriffe, kurz erklärt — zum Aufklappen.
Rohertrag
Die Summe der marktüblich erzielbaren Nettokaltmieten eines Jahres. Umlagen für Betriebskosten gehören nicht dazu.
Ist-Miete
Die tatsächlich vertraglich vereinbarte Miete. Sie kann von der marktüblichen Miete abweichen.
Marktübliche Miete
Die Miete, die für vergleichbare Flächen unter üblichen Bedingungen nachhaltig erzielt werden kann.
Bewirtschaftungskosten
Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und nicht umlagefähige Betriebskosten, die den Rohertrag mindern.
Mietausfallwagnis
Pauschaler Ansatz für das Risiko von Leerstand, Zahlungsausfällen und Kosten der Rechtsverfolgung.
Reinertrag
Rohertrag abzüglich Bewirtschaftungskosten. Er ist die Ausgangsgröße für die Kapitalisierung.
Bodenwertverzinsung
Der Anteil des Reinertrags, der rechnerisch auf den Grund und Boden entfällt: Bodenwert mal Liegenschaftszinssatz.
Liegenschaftszinssatz
Zinssatz, mit dem Verkehrswerte von Liegenschaften marktüblich verzinst werden. Der Gutachterausschuss leitet ihn aus Kaufpreisen ab.
Objektspezifisch angepasster Liegenschaftszinssatz
Der veröffentlichte Liegenschaftszinssatz, angepasst an die Merkmale des konkreten Bewertungsobjekts.
Barwertfaktor
Faktor, mit dem ein gleichbleibender jährlicher Betrag über eine bestimmte Laufzeit auf den Stichtag abgezinst wird. Er ergibt sich aus Zinssatz und Restnutzungsdauer.
Restnutzungsdauer
Die Anzahl der Jahre, in denen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.
Gesamtnutzungsdauer
Die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer eines neu errichteten Gebäudes nach dem jeweiligen Modell.
Vorläufiger Ertragswert
Barwert der Gebäudeerträge plus Bodenwert, vor Berücksichtigung besonderer objektspezifischer Merkmale.
Overrent
Eine vertragliche Miete, die über der nachhaltig erzielbaren Marktmiete liegt.
Underrent
Eine vertragliche Miete, die unter der marktüblichen Miete liegt, etwa bei langjährigen Mietverhältnissen.
Periodisches Ertragswertverfahren
Variante, bei der für einzelne Zeitabschnitte unterschiedliche Reinerträge angesetzt und abgezinst werden.
Zinshaus
Umgangssprachlich für ein Mehrfamilienhaus, das vor allem wegen seiner Mieteinnahmen gehalten wird, in Berlin häufig ein Gründerzeitaltbau.
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