Sachwertverfahren — wie der Wert eines Hauses aus Boden und Gebäude entsteht
Was würde es kosten, Ihr Haus heute neu zu bauen, wie viel davon ist durch das Alter bereits verbraucht, und was zahlt der Berliner Markt tatsächlich dafür? Diese drei Fragen beantwortet das Sachwertverfahren. Ich erkläre Schritt für Schritt, wie ich dabei vorgehe.
- §§ 35–39 ImmoWertV
- NHK 2010
- Sachwertfaktor
- Einfamilienhaus


Was das Sachwertverfahren anders macht
Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie aus ihrer Substanz: dem Wert des Grundstücks und dem Wert der Gebäude und Außenanlagen, gemindert um das Alter. Anschließend wird das Ergebnis an den Markt angepasst. Es ist das übliche Verfahren für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften, die ihre Eigentümer selbst bewohnen.
Der Gedanke dahinter: Wer ein eigenes Haus sucht, vergleicht bewusst oder unbewusst mit der Alternative, selbst zu bauen. Die Miete, die sich erzielen ließe, spielt bei dieser Entscheidung eine geringere Rolle. Deshalb stehen hier Baukosten und Bauzustand im Vordergrund.
In Berlin betrifft das vor allem die Einfamilienhausgebiete am Stadtrand — Mahlsdorf und Kaulsdorf, Rudow, Frohnau, Lichtenrade — und das Umland von Falkensee bis Kleinmachnow. Siedlungshäuser aus den 1930er-Jahren, Bungalows aus den 1970ern und neuere Häuser mit Wärmepumpe verlangen dabei jeweils einen eigenen Blick auf Standard und Restnutzungsdauer.
Auf dieser Seite gehe ich die Bausteine des Sachwertverfahrens der Reihe nach durch und zeige an einem vereinfachten Beispiel, wie aus ihnen ein Wert entsteht.

Ich bewerte selbst — vom Ortstermin bis zur Unterschrift
Ich bin Diplom-Ingenieur (FH) und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1, D2, Schwerpunkt D1 Plus zu Rechten und Belastungen) sowie Immobilienberater (IHK). Mein Büro liegt in der Friedrichstraße 171 in Berlin-Mitte — kurze Wege zu Grundbuchamt, Bauaktenarchiv und Gutachterausschuss.
★★★★★„Er hat kompetent und ohne Zeitdruck agiert.“
Die Bausteine des Sachwertverfahrens
Die §§ 35–39 ImmoWertV legen fest, in welcher Reihenfolge die einzelnen Werte ermittelt und zusammengeführt werden.
Bodenwert
Das Grundstück wird so bewertet, als wäre es unbebaut — in Berlin in der Regel ausgehend vom Bodenrichtwert aus BORIS Berlin nach den §§ 40–45 ImmoWertV.
Herstellungskosten der Gebäude
Ich ermittle, was ein Gebäude gleichen Standards heute kosten würde, auf Grundlage der Normalherstellungskosten NHK 2010 und des Baupreisindex.
Alterswertminderung
Vom Herstellungswert ziehe ich den Anteil ab, der durch das Alter verbraucht ist. Maßgeblich ist das Verhältnis von Restnutzungsdauer zu Gesamtnutzungsdauer.
Außenanlagen
Wege, Einfriedung, Terrasse und Hausanschlüsse kommen hinzu, meist als Pauschale, bei Besonderheiten auch einzeln.
Marktanpassung
Die Summe ergibt den vorläufigen Sachwert. Mit dem Sachwertfaktor passe ich ihn an das tatsächliche Preisniveau des Berliner Marktes an.
Objektspezifische Merkmale
Baumängel, Bauschäden, Rechte oder Baulasten berücksichtige ich zum Schluss als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale nach § 8 ImmoWertV.
Normalherstellungskosten, Standardstufen und Baupreisindex
Nicht die historischen Baukosten Ihres Hauses zählen, sondern was ein vergleichbares Gebäude heute kosten würde.
Die Normalherstellungskosten 2010, kurz NHK 2010, sind Kostenkennwerte je Quadratmeter Bruttogrundfläche. Sie sind in der Anlage zur ImmoWertV enthalten und nach Gebäudeart unterschieden — freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, jeweils mit oder ohne Keller und ausgebautes Dachgeschoss. Die Kennwerte enthalten bereits Baunebenkosten und Umsatzsteuer.
Innerhalb jeder Gebäudeart gibt es Standardstufen, von einfacher bis gehobener Ausstattung. Beim Ortstermin erfasse ich deshalb Außenwände, Dach, Fenster, Heizung, Sanitär und Innenausbau und ordne jedes Bauteil einer Stufe zu. Ein ungedämmtes Siedlungshaus mit Ofenheizung landet so an einer anderen Stelle als ein Haus aus den 2010er-Jahren mit Dreifachverglasung.
Weil die NHK auf dem Preisstand 2010 beruhen, schreibe ich sie mit dem Baupreisindex für Wohngebäude des Statistischen Bundesamts auf den Wertermittlungsstichtag fort. Außerdem sieht die ImmoWertV 2021 einen Regionalfaktor vor, mit dem der Gutachterausschuss regionale Unterschiede im Baukostenniveau abbilden kann. Welche Faktoren ich ansetze, richtet sich nach dem Modell, auf dem die Berliner Sachwertfaktoren beruhen.

§§ 35–39
regeln das Sachwertverfahren in der ImmoWertV 2021
Alterswertminderung: Gesamt- und Restnutzungsdauer
Ein 50 Jahre altes Haus ist nicht halb so viel wert wie ein neues — aber sein Gebäudeanteil hat sich deutlich verbraucht.
Die ImmoWertV 2021 sieht eine lineare Alterswertminderung vor. Der Herstellungswert wird im Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer gekürzt. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser gilt im Modell eine Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren. Bei einer Restnutzungsdauer von 40 Jahren bleibt also die Hälfte des Herstellungswerts stehen.
Die Restnutzungsdauer ist nach § 4 ImmoWertV nicht einfach die Differenz zwischen 80 Jahren und dem Gebäudealter. Modernisierungen verlängern sie. Ein Siedlungshaus aus den 1930er-Jahren mit neuem Dach, gedämmter Fassade, neuen Fenstern und erneuerter Haustechnik kann eine deutlich längere Restnutzungsdauer haben als sein Baujahr vermuten lässt. Ich frage deshalb beim Ortstermin genau nach, was wann erneuert wurde, und lasse mir Rechnungen oder Nachweise zeigen, soweit vorhanden.
Ein vernachlässigter Zustand kann die Restnutzungsdauer dagegen verkürzen. Konkrete Schäden, deren Beseitigung ansteht, behandle ich jedoch getrennt als objektspezifische Merkmale, damit sie nicht doppelt in den Wert eingehen.
Der Sachwertfaktor: vom Kostenwert zum Marktwert
Ohne Marktanpassung wäre das Sachwertverfahren eine reine Kostenrechnung.
Der vorläufige Sachwert sagt, was Boden und Gebäude nach Abzug der Alterung kosten würden. Ob Käufer genau diesen Betrag bezahlen, ist eine andere Frage. In begehrten Lagen liegen die Kaufpreise oft über dem rechnerischen Sachwert, in schwächeren Lagen oder bei hohem Wertniveau kann es umgekehrt sein.
Den Unterschied misst der Sachwertfaktor. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin leitet ihn aus Verkäufen ab, indem er für verkaufte Häuser den vorläufigen Sachwert berechnet und mit dem tatsächlichen Kaufpreis vergleicht. Die Ergebnisse veröffentlicht er im Berliner Immobilienmarktbericht, gegliedert unter anderem nach Gebäudeart und Wertniveau.
Entscheidend ist die Modellkonformität nach § 10 ImmoWertV. Ein Sachwertfaktor passt nur zu einem vorläufigen Sachwert, der nach demselben Modell berechnet wurde — mit derselben Gesamtnutzungsdauer, denselben NHK, demselben Umgang mit Außenanlagen und Regionalfaktor. Deshalb übernehme ich die Modellparameter des Gutachterausschusses, auch wenn ich im Einzelfall anders gewichten würde, und berücksichtige Abweichungen gesondert.
Rechenbeispiel: Sachwertverfahren für ein Haus in Mahlsdorf
Ein freistehendes Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren, teilmodernisiert, auf einem 600 m² großen Grundstück in Mahlsdorf.
Vereinfachtes Rechenbeispiel mit runden Zahlen. Bodenrichtwert, Baupreisindex und Sachwertfaktor sind Beispielwerte und keine Marktangaben für Mahlsdorf; ein Regionalfaktor von 1,0 ist unterstellt. Im Gutachten ermittle ich jeden Ansatz aus den aktuellen Daten zum Stichtag.
Besonderheiten, die den Sachwert noch verändern
Was das Modell nicht abbildet, berücksichtige ich nach § 8 ImmoWertV gesondert — mit Begründung im Gutachten.
Baumängel und Bauschäden
Feuchter Keller, undichtes Dach, Risse im Mauerwerk: Ich setze die Kosten an, die ein Käufer für die Beseitigung einpreisen würde. Das sind nicht zwingend die vollen Sanierungskosten.
Instandhaltungsrückstau
Wenn Bauteile ihr Lebensende erreicht haben und bald erneuert werden müssen, mindert das den Wert über die normale Alterung hinaus.
Wohnrecht und Nießbrauch
Ist das Haus mit einem lebenslangen Wohnrecht belastet, etwa zugunsten der Eltern nach einer Übertragung, kann der Eigentümer es nicht selbst nutzen. Diesen Nachteil berechne ich gesondert.
Baulasten und Leitungsrechte
Eine Abstandsflächenbaulast oder ein Leitungsrecht quer über das Grundstück kann die Nutzung einschränken. Ich prüfe dazu das Baulastenverzeichnis und Abteilung II des Grundbuchs.
Wann das Sachwertverfahren passt — und wo es an Grenzen stößt
Die ImmoWertV verlangt, das Verfahren nach der Art des Objekts und den verfügbaren Daten zu wählen.
Gut geeignet
Substanz bestimmt den Kaufpreis- Freistehende Einfamilienhäuser
- Doppelhaushälften und Zweifamilienhäuser
- Selbst genutzte Häuser ohne Mieteinnahmen
- Individuelle Häuser, für die es kaum Vergleichsverkäufe gibt
- Siedlungs- und Stadtrandhäuser in Berlin und im Umland
Weniger geeignet
Andere Größen bestimmen den Preis- Mehrfamilienhäuser und Renditeobjekte — hier zählt der Ertrag
- Eigentumswohnungen mit vielen Vergleichsverkäufen
- Abbruchreife Gebäude, bei denen nur der Boden Wert hat
- Sehr hochpreisige Einzelstücke, für die kaum Sachwertfaktoren vorliegen

„Er hat kompetent und ohne Zeitdruck agiert.“★★★★★ Hans L. · Google-Rezension · alle 49 Rezensionen ansehen ↗
Fragen zum Sachwertverfahren
Was Hauseigentümer zum Sachwertverfahren und zur Berechnung ihres Hauswerts häufig fragen.
Was ist das Sachwertverfahren?
Das Sachwertverfahren ist eines der drei Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV 2021, geregelt in den §§ 35–39. Es setzt den Wert einer Immobilie aus dem Bodenwert, dem alterswertgeminderten Wert der Gebäude und dem Wert der Außenanlagen zusammen. Dieser vorläufige Sachwert wird anschließend mit einem Sachwertfaktor an den Markt angepasst. Zum Schluss werden Besonderheiten wie Baumängel oder ein Wohnrecht berücksichtigt. Das Verfahren ist typisch für selbst genutzte Einfamilienhäuser.
Kann ich den Wert meines Einfamilienhauses selbst berechnen?
Die Rechenschritte sind nachvollziehbar, die Ansätze aber anspruchsvoll. Sie brauchen den passenden Bodenrichtwert, die Bruttogrundfläche, eine sachgerechte Einstufung in die Standardstufen der NHK 2010, den aktuellen Baupreisindex, eine begründete Restnutzungsdauer und den modellkonformen Sachwertfaktor aus dem Immobilienmarktbericht. Schon kleine Abweichungen bei Standard oder Restnutzungsdauer verändern das Ergebnis spürbar. Für eine erste Orientierung ohne Ortstermin gibt es meine Wertindikation, für belastbare Zahlen die Kurzbewertung oder ein Verkehrswertgutachten.
Was sind Normalherstellungskosten?
Normalherstellungskosten sind durchschnittliche Baukosten je Quadratmeter Bruttogrundfläche für bestimmte Gebäudearten und Ausstattungsstandards. Die ImmoWertV 2021 verwendet die NHK 2010, also Werte auf dem Preisstand des Jahres 2010, einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer. Damit sie zum Wertermittlungsstichtag passen, werden sie mit dem Baupreisindex fortgeschrieben. Es geht dabei nicht um die tatsächlichen Baukosten Ihres Hauses, sondern um die typischen Kosten eines vergleichbaren Neubaus.
Warum ist der Sachwert nicht dasselbe wie die Baukosten?
Aus drei Gründen. Erstens zählen nicht die historischen, sondern die heutigen Herstellungskosten eines gleichwertigen Gebäudes. Zweitens wird davon die Alterswertminderung abgezogen, weil ein bestehendes Haus bereits einen Teil seiner Nutzungsdauer verbraucht hat. Drittens passt der Sachwertfaktor das Ergebnis an das an, was Käufer tatsächlich zahlen. Wer sein Haus teuer gebaut hat, erhält deshalb nicht automatisch einen entsprechend hohen Sachwert, etwa bei sehr individueller Ausstattung.
Was ist ein Sachwertfaktor?
Der Sachwertfaktor gibt das Verhältnis zwischen tatsächlich gezahlten Kaufpreisen und rechnerischen Sachwerten an. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin leitet ihn aus Verkäufen ab und veröffentlicht ihn im Immobilienmarktbericht, unterschieden nach Gebäudeart und Wertniveau. Ein Faktor über 1 bedeutet, dass der Markt mehr zahlt als der rechnerische Sachwert, ein Faktor unter 1 das Gegenteil. Ohne diese Anpassung bliebe das Sachwertverfahren eine reine Kostenrechnung.
Kann der Sachwertfaktor unter 1 liegen?
Ja. Das kommt vor, wenn Käufer für ein Haus weniger zahlen, als Boden und Gebäude rechnerisch wert wären. Die Ursachen können in der Lage, im Wertniveau oder in der Gebäudeart liegen. Ein Faktor unter 1 bedeutet nicht, dass etwas mit Ihrem Haus nicht stimmt, sondern beschreibt das Verhalten des Marktes für eine Gruppe vergleichbarer Objekte. Welcher Faktor für Ihr Haus gilt, ermittle ich aus dem aktuellen Immobilienmarktbericht zum Stichtag.
Wie bestimmen Sie die Restnutzungsdauer?
Ausgangspunkt ist die Gesamtnutzungsdauer im Modell, für Ein- und Zweifamilienhäuser 80 Jahre, abzüglich des Gebäudealters. Nach § 4 ImmoWertV verlängern durchgeführte Modernisierungen die Restnutzungsdauer. Ich erfasse deshalb beim Ortstermin, welche Bauteile wann erneuert wurden — Dach, Fenster, Heizung, Leitungen, Bäder, Dämmung — und leite daraus eine modifizierte Restnutzungsdauer ab. Diese begründe ich im Gutachten, weil sie das Ergebnis erheblich beeinflusst.
Steigern Modernisierungen den Wert meines Hauses?
Häufig ja, und zwar auf zwei Wegen. Modernisierungen können die Standardstufe verbessern und damit die Herstellungskosten erhöhen. Außerdem verlängern sie die Restnutzungsdauer, sodass die Alterswertminderung geringer ausfällt. Wie stark sich eine Maßnahme auswirkt, hängt davon ab, ob der Markt sie honoriert. Eine teure Einbauküche oder ein individueller Wellnessbereich erhöhen den Sachwert meist weniger, als sie gekostet haben. Nachweise über Art und Zeitpunkt der Arbeiten helfen mir bei der Einschätzung.
Wie werden Garage, Carport oder Gartenhaus berücksichtigt?
Nebengebäude wie eine Garage oder ein massiver Schuppen werden in der Regel als eigene bauliche Anlagen mit Herstellungskosten und Alterswertminderung erfasst oder pauschal angesetzt, je nachdem, wie das Modell des Gutachterausschusses dies vorsieht. Wege, Zäune, Terrassen und Hausanschlüsse fallen unter die Außenanlagen, die meist pauschal berücksichtigt werden. Besonders aufwendige Anlagen bewerte ich einzeln, wenn sie über das Übliche hinausgehen. Das erläutere ich im Gutachten.
Wie wirkt sich ein Wohnrecht auf den Sachwert aus?
Ein Wohnrecht oder Nießbrauch wird nicht im Sachwertverfahren selbst eingerechnet, sondern danach als objektspezifisches Grundstücksmerkmal berücksichtigt. Ich berechne, welchen Nachteil der Eigentümer hat, weil er das Haus für die Dauer des Rechts nicht selbst nutzen oder vermieten kann. Dabei spielen das Alter der berechtigten Person und der Umfang des Rechts eine Rolle. Solche Fälle gehören zu meinem Schwerpunkt und werden nach Aufwand angeboten.
Warum wird mein vermietetes Haus nicht im Sachwertverfahren bewertet?
Bei vermieteten Häusern orientieren sich Käufer vor allem am erzielbaren Ertrag. Deshalb ist dort das Ertragswertverfahren maßgeblich, und das Sachwertverfahren dient allenfalls zur Plausibilisierung. Bei einem vermieteten Einfamilienhaus kann es trotzdem sinnvoll sein, beide Verfahren zu rechnen, weil ein späterer Käufer es auch selbst nutzen könnte. Welches Verfahren führend ist, entscheide ich nach dem Objekt und begründe es im Gutachten.
Begriffe zum Sachwertverfahren
17 Fachbegriffe, kurz erklärt — zum Aufklappen.
Sachwert
Ergebnis des Sachwertverfahrens: Wert aus Boden, Gebäuden und Außenanlagen nach Marktanpassung und Berücksichtigung objektspezifischer Merkmale.
Vorläufiger Sachwert
Summe aus Bodenwert, alterswertgemindertem Gebäudewert und Außenanlagen vor der Marktanpassung.
Marktangepasster vorläufiger Sachwert
Vorläufiger Sachwert multipliziert mit dem Sachwertfaktor.
Normalherstellungskosten (NHK 2010)
Kostenkennwerte je Quadratmeter Bruttogrundfläche nach Gebäudeart und Standard, Preisstand 2010, einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer.
Bruttogrundfläche (BGF)
Summe der Grundflächen aller Geschosse, gemessen an den Außenmaßen. Bezugsgröße der NHK 2010.
Standardstufe
Einstufung der Ausstattung eines Gebäudes von einfach bis gehoben, getrennt nach Bauteilen.
Baupreisindex
Index des Statistischen Bundesamts, mit dem die NHK 2010 auf den Preisstand am Wertermittlungsstichtag umgerechnet werden.
Regionalfaktor
Faktor der ImmoWertV 2021, mit dem der Gutachterausschuss regionale Unterschiede im Baukostenniveau berücksichtigen kann.
Herstellungskosten
Kosten, die für die Errichtung eines vergleichbaren Gebäudes am Stichtag aufzuwenden wären.
Alterswertminderung
Lineare Kürzung des Herstellungswerts im Verhältnis von Restnutzungsdauer zu Gesamtnutzungsdauer.
Gesamtnutzungsdauer
Modellhafte übliche Nutzungsdauer eines Gebäudes, für Ein- und Zweifamilienhäuser 80 Jahre.
Restnutzungsdauer
Anzahl der Jahre, die ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch genutzt werden kann, geregelt in § 4 ImmoWertV.
Modifizierte Restnutzungsdauer
Restnutzungsdauer, die wegen durchgeführter Modernisierungen länger angesetzt wird, als das Baujahr vermuten lässt.
Bauliche Außenanlagen
Wege, Einfriedungen, Terrassen und Hausanschlüsse, meist pauschal angesetzt.
Sachwertfaktor
Verhältnis von Kaufpreisen zu vorläufigen Sachwerten, abgeleitet vom Gutachterausschuss zur Marktanpassung.
Bodenwert
Wert des Grundstücks, als wäre es unbebaut, meist abgeleitet aus dem Bodenrichtwert.
Instandhaltungsrückstau
Aufgeschobene Reparaturen und Erneuerungen, die über die normale Alterung hinaus den Wert mindern.
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