Immobilienbewertung für das Finanzamt in Berlin — Werte, die einer Prüfung standhalten
Das Finanzamt rechnet mit pauschalen Verfahren. Für Ihre Immobilie in Berlin sind die Ergebnisse oft ungünstig: zu hoher Bodenanteil, zu lange Nutzungsdauer, zu hoher Wert. Ein Gutachten nach den Regeln der ImmoWertV kann einen anderen Wert belegen — für Abschreibung, Einspruch oder Bewertungsbescheid. Ich besichtige Ihre Immobilie persönlich und prüfe Ihre vorhandenen Unterlagen wie Grundbuch, Bauakte, Baulasten, Wohnfläche und Altlastenauskunft.
- Kaufpreisaufteilung (AfA)
- Kürzere Restnutzungsdauer
- Niedrigerer Wert § 198 BewG
- Entnahme & Betriebsvermögen


Warum ein eigenes Gutachten gegenüber dem Finanzamt Steuern sparen kann
Wenn das Finanzamt den Wert einer Immobilie braucht, greift es auf typisierende Verfahren zurück. Das ist für die Verwaltung praktisch, bildet Ihren Einzelfall aber selten genau ab. In Berlin mit seinen hohen Bodenrichtwerten und seinem großen Altbaubestand führen diese Pauschalen häufig zu Ergebnissen, die zu Lasten der Steuerpflichtigen gehen.
Besonders deutlich wird das bei vermieteten Immobilien. Abschreiben lässt sich nur das Gebäude, nicht der Boden. Die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums zur Kaufpreisaufteilung setzt den Bodenanteil in Innenstadtlagen oft sehr hoch an — die jährliche Abschreibung sinkt. Ähnlich bei der Nutzungsdauer: Das Gesetz geht bei Wohngebäuden pauschal von 50 Jahren aus. Ist ein Gebäude tatsächlich kürzer nutzbar, kann eine höhere Abschreibung zulässig sein.
Auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer bewertet das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz. Liegt der tatsächliche Verkehrswert niedriger, können Sie ihn nach § 198 BewG durch ein Gutachten nachweisen. Gleiches gilt, wenn eine Immobilie aus dem Betriebsvermögen entnommen, in eine Gesellschaft eingebracht oder im Rahmen einer Betriebsprüfung bewertet wird.
Ich erstelle Gutachten, die sich an den Anforderungen der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung orientieren: vollständige Herleitung nach ImmoWertV 2021, nachvollziehbare Daten, klare Begründung jeder Annahme. Die steuerliche Beratung übernimmt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater — ich liefere die belastbare Wertgrundlage und stimme mich auf Wunsch direkt mit der Kanzlei ab.
Wer Ihr Gutachten für das Finanzamt erstellt — gründlich und prüffest
Gutachten für das Finanzamt werden genau gelesen. Jede Annahme muss belegt, jede Zahl nachvollziehbar sein. Genau so arbeite ich: mit Ortstermin, vollständiger Dokumentation und Quellen für jeden Wert.
Die steuerliche Beratung bleibt bei Ihrer Kanzlei. Ich stimme mich vorab mit ihr ab, damit Stichtag, Wertbegriff und Umfang passen — und beantworte später Rückfragen des Finanzamts.
- 01PrüffestHerleitung nach ImmoWertV 2021, jede Annahme begründet.
- 02EhrlichVorab eine Einschätzung, ob sich das Gutachten lohnt.
- 03AbgestimmtEnge Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerberatung.
Welche Bewertung das Finanzamt in welchem Fall verlangt
Jeder steuerliche Anlass hat eigene Regeln. Entscheidend ist, dass das Gutachten die Frage beantwortet, die das Finanzamt tatsächlich stellt.
Kaufpreisaufteilung
Für die Kaufpreisaufteilung ermittle ich Bodenwert und Gebäudewert getrennt und teile den tatsächlichen Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte auf. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Arbeitshilfe des BMF die Finanzgerichte nicht bindet. Ein qualifiziertes Gutachten ist deshalb das wirksamste Mittel, einen realistischen Gebäudeanteil zu belegen.
Restnutzungsdauer
Für den Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer untersuche ich den tatsächlichen Zustand des Gebäudes: Bauteile, Schäden, Modernisierungen, wirtschaftliche Verwertbarkeit. Die Anforderungen der Finanzverwaltung an solche Gutachten sind gestiegen. Ich dokumentiere deshalb vor Ort und begründe jede Annahme nachvollziehbar.
Nachweis § 198 BewG
Für Erbschaft- und Schenkungsteuer ermittle ich den Verkehrswert nach § 194 BauGB. Das Bewertungsgesetz erlaubt den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, wenn das Finanzamt pauschal zu hoch bewertet hat. Das Gutachten muss dabei den anerkannten Regeln der Wertermittlung folgen — genau darauf ist es aufgebaut.
Betriebsvermögen
Bei Entnahme aus dem Betriebsvermögen, Einbringung in eine GmbH oder Betriebsaufspaltung geht es um Teilwert oder gemeinen Wert. Hier arbeite ich eng mit der Steuerberatung zusammen, damit Stichtag, Bewertungsgegenstand und Wertbegriff exakt dem steuerlichen Vorgang entsprechen.
Was ein finanzamtstaugliches Gutachten enthält
- 1Klar benannter Bewertungsanlass, Stichtag und Wertbegriff
- 2Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation
- 3Herleitung nach ImmoWertV 2021 mit Quellenangaben
- 4Bodenrichtwert, Vergleichs- und Marktdaten des Gutachterausschusses
- 5Begründung von Restnutzungsdauer und Zustand
- 6Unterschrift und Qualifikationsnachweis des Sachverständigen
Ob ein Gutachten sich steuerlich lohnt, klären Sie am besten zuerst mit Ihrer Steuerberatung. Ich gebe Ihnen vorab eine Einschätzung, wie groß die Abweichung voraussichtlich ist.
Wo Finanzamtswerte und tatsächlicher Wert auseinanderliegen
In diesen Punkten weichen pauschale Steuerwerte in Berlin häufig vom tatsächlichen Wert ab.
| Wertfaktor | Wirkung auf den Verkehrswert | Was ich dazu prüfe |
|---|---|---|
| Bodenanteil | Hohe Berliner Bodenrichtwerte drücken den abschreibbaren Gebäudeanteil | Bodenrichtwert, Grundstücksgröße, Miteigentumsanteil, Lage |
| Restnutzungsdauer | Pauschal 50 Jahre bilden alte oder schadhafte Gebäude nicht ab | Bauteilzustand, Schäden, Modernisierungsgrad, Wirtschaftlichkeit |
| Instandhaltungsstau | Pauschalverfahren berücksichtigen Mängel kaum | Dach, Fassade, Leitungen, Feuchtigkeit, Kostenschätzung |
| Rechte Dritter | Wohnrecht, Nießbrauch oder Erbbaurecht mindern den Wert | Grundbuch Abteilung II, Verträge, Kapitalwert der Rechte |
| Mietbindung | Niedrige Bestandsmieten senken den Ertragswert | Mietverträge, Mietspiegel, Mietpreisbremse, Milieuschutz |
| Denkmalschutz | Auflagen und Mehrkosten beeinflussen Wert und Nutzung | Denkmalliste Berlin, Auflagen, Sanierungsbedarf |
| Sanierungsgebiet | Ausgleichsbeträge und Genehmigungspflichten | Sanierungsrecht, Ausgleichsbetrag, Bescheinigungen |
| Wohnfläche und Nutzung | Fehlerhafte Flächen oder Mischnutzung verzerren den Wert | Aufmaß, Nutzungsaufteilung, Gewerbeanteil |
Welche Abweichung steuerlich relevant ist, hängt vom Einzelfall ab. Ich beziffere die Unterschiede — die steuerliche Würdigung übernimmt Ihre Steuerberatung.
Checkliste: Unterlagen für ein Gutachten gegenüber dem Finanzamt
Je vollständiger die Unterlagen, desto besser lässt sich jeder Wert begründen. Fehlende Dokumente beschaffe ich auf Wunsch mit Vollmacht.
Steuer & Anlass
- ✓Steuerbescheid oder Bewertungsbescheid
- ✓Schreiben des Finanzamts mit Fristen
- ✓Kaufvertrag, Erbschein oder Schenkungsvertrag
- ✓Bisherige Kaufpreisaufteilung oder AfA-Berechnung
Achten Sie auf die Einspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
Grundstück & Recht
- ✓Aktueller Grundbuchauszug
- ✓Flurkarte / Liegenschaftskarte
- ✓Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- ✓Nachweise über Denkmalschutz oder Sanierungsgebiet
Rechte in Abteilung II des Grundbuchs sind für den Wert besonders wichtig.
Gebäude & Ertrag
- ✓Baupläne und Wohnflächenberechnung
- ✓Nachweise zu Modernisierungen und Schäden
- ✓Energieausweis
- ✓Mietverträge und Mieterliste bei Vermietung
Für die Restnutzungsdauer sind Fotos und Belege zu Schäden hilfreich.
Die Frist läuft schon? Sprechen Sie Ihre Steuerberatung auf einen Einspruch an — das Gutachten kann in der Regel nachgereicht werden.
Was kostet ein Gutachten für das Finanzamt in Berlin?
Transparente Preisgestaltung. Die mögliche Steuerersparnis schätze ich vor Auftragserteilung grob ein, damit Sie entscheiden können, ob sich das Gutachten lohnt.
| Leistung | Umfang | Preis zzgl. MwSt. | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Wertindikation | Einschätzung, ob und wie stark der Finanzamtswert abweicht | ab 490 € | Entscheidung, ob ein Gutachten lohnt |
| Kaufpreisaufteilung | Gutachten zur Aufteilung in Boden- und Gebäudeanteil | auf Anfrage | AfA bei vermieteten Immobilien |
| Restnutzungsdauer | Gutachten mit Ortstermin und Zustandsanalyse | auf Anfrage | Höhere Abschreibung bei älteren Gebäuden |
| Verkehrswertgutachten | Vollständiges Gutachten nach § 194 BauGB, auch für § 198 BewG | ab 1.400 € | Erbschaft, Schenkung, Entnahme, Einspruch |
Oft steuerlich absetzbar
Gutachterkosten im Zusammenhang mit Vermietungseinkünften sind in der Regel als Werbungskosten abziehbar. Klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung.
Kombination spart Kosten
Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauer lassen sich in einem Gutachten verbinden.
Abstimmung mit der Kanzlei
Auf Wunsch spreche ich vor Auftragserteilung mit Ihrer Steuerberatung über Anlass, Stichtag und Wertbegriff.
Vorher/Nachher: was eine kürzere Restnutzungsdauer bei der AfA bewirken kann
Wer vermietet, schreibt das Gebäude regulär mit 2 % (bzw. 2,5 % bei Baujahr vor 1925) ab. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer und wird sie nachgewiesen, kann eine höhere Abschreibung in Betracht kommen. Der Vergleich zeigt die Größenordnung.
So läuft die Bewertung für das Finanzamt ab
Mit Blick auf Ihre Fristen — und in enger Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.
Wann ein Gutachten gegenüber dem Finanzamt sinnvoll ist
Diese Situationen bringen Eigentümer und Steuerberatungen in Berlin am häufigsten zu mir.
Kaufpreisaufteilung für die Abschreibung
Nach dem Kauf einer vermieteten Wohnung setzt das Finanzamt den Bodenanteil oft hoch an. Ein Gutachten kann einen höheren Gebäudeanteil und damit eine höhere jährliche AfA begründen.
Empfehlung: Gutachten zur Kaufpreisaufteilung
Dieses Gutachten anfragen →Kürzere Restnutzungsdauer
Bei älteren oder schadhaften Gebäuden kann die tatsächliche Nutzungsdauer unter der gesetzlichen Pauschale liegen. Das erlaubt eine höhere Abschreibung pro Jahr.
Empfehlung: Restnutzungsdauergutachten
Dieses Gutachten anfragen →Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu hoch
Der Bedarfswert des Finanzamts liegt über dem tatsächlichen Wert — etwa wegen Mängeln, Wohnrecht oder ungünstiger Lage. Der niedrigere Wert lässt sich nach § 198 BewG nachweisen.
Empfehlung: Verkehrswertgutachten
Dieses Gutachten anfragen →Entnahme aus dem Betriebsvermögen
Wird eine Immobilie ins Privatvermögen überführt, entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn in Höhe der Differenz zum Buchwert. Der Wert zum Stichtag muss belastbar sein.
Empfehlung: Verkehrswertgutachten zum Teilwert
Dieses Gutachten anfragen →Betriebsprüfung oder Einspruch
Die Finanzverwaltung zweifelt einen angesetzten Wert an oder setzt einen eigenen fest. Ein Gutachten liefert im Einspruchsverfahren die fachliche Grundlage.
Empfehlung: Verkehrswertgutachten oder Stellungnahme
Dieses Gutachten anfragen →Denkmal und Sanierungsgebiet
Für erhöhte Abschreibungen nach §§ 7h und 7i EStG sind Bescheinigungen der Behörden nötig. Ich bewerte Objekt und Maßnahmen und ermittle die Aufteilung auf Altbausubstanz und Sanierungskosten.
Empfehlung: Verkehrswertgutachten mit Kostenaufteilung
Dieses Gutachten anfragen →
Ihr Wert, nicht der Durchschnitt.
Ob Gründerzeitaltbau in Charlottenburg oder Nachkriegsbau im Wedding:
Ein Gutachten zeigt dem Finanzamt, was Ihre Immobilie tatsächlich wert ist.
Gutachten für das Finanzamt in allen Berliner Bezirken
Die Bodenrichtwerte in Berlin reichen von wenigen hundert bis zu vielen tausend Euro je Quadratmeter. Genau hier entstehen die größten Abweichungen zwischen Pauschalwerten und tatsächlichem Wert: In teuren Innenstadtlagen wird der Gebäudeanteil schnell zu niedrig angesetzt.
Gleichzeitig prägen Altbau aus der Gründerzeit, Nachkriegsbauten und Plattenbauten ganze Kieze. Ihr Zustand und ihre Restnutzungsdauer unterscheiden sich stark — ein weiterer Grund, warum der Einzelfall zählt.
Mitte
Sehr hohe Bodenrichtwerte — bei Kaufpreisaufteilungen besonders großer Hebel für die AfA.
Friedrichshain-Kreuzberg
Viele Altbauten in Sanierungs- und Milieuschutzgebieten mit Besonderheiten bei Modernisierung.
Pankow
Denkmalgeschützte Altbauten in Prenzlauer Berg, Siedlungshäuser im Norden.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Großbürgerliche Altbauten, häufig mit hohem Bodenanteil und Instandhaltungsbedarf.
Spandau
Denkmalbereiche in Altstadt und Siemensstadt, gemischte Bausubstanz.
Steglitz-Zehlendorf
Villen und Einfamilienhäuser — Bodenwert dominiert den Gesamtwert.
Tempelhof-Schöneberg
Altbauten in Schöneberg und Friedenau, Nachkriegsbauten in Mariendorf.
Neukölln
Starke Wertentwicklung — historische Werte für Entnahme oder Einlage genau ermitteln.
Treptow-Köpenick
Denkmalgeschützte Siedlungen und Wassergrundstücke mit besonderen Rechten.
Marzahn-Hellersdorf
Plattenbauten und Siedlungshäuser — Restnutzungsdauer sorgfältig begründen.
Lichtenberg
Plattenbauten, Altbau in Karlshorst, neue Quartiere an der Rummelsburger Bucht.
Reinickendorf
Einfamilienhäuser in Frohnau und Hermsdorf, Großsiedlungen im Märkischen Viertel.
Auch für Immobilien in Potsdam und im Berliner Umland erstelle ich Gutachten für das Finanzamt.
Häufige Fehler im Umgang mit dem Finanzamt
Diese Fehler kosten Eigentümer in Berlin regelmäßig Steuern, die sie nicht zahlen müssten.
Die Einspruchsfrist verpassen
Gegen Steuer- und Bewertungsbescheide bleibt ein Monat Zeit. Legen Sie mit Ihrer Steuerberatung fristwahrend Einspruch ein — das Gutachten kann folgen.
Die BMF-Arbeitshilfe ungeprüft übernehmen
Sie ist ein Hilfsmittel der Verwaltung, keine verbindliche Vorgabe. In teuren Lagen führt sie oft zu einem zu hohen Bodenanteil.
Kaufpreisaufteilung nicht im Kaufvertrag regeln
Eine realistische Aufteilung im Kaufvertrag ist ein Indiz für das Finanzamt. Sie muss aber wirtschaftlich plausibel sein.
Ungeeignete Gutachten vorlegen
Makler-Einschätzungen oder Online-Bewertungen genügen den Anforderungen der Finanzverwaltung nicht. Das Gutachten muss den Regeln der Wertermittlung folgen.
Schäden nicht dokumentieren
Für eine kürzere Restnutzungsdauer oder einen niedrigeren Wert sind Belege entscheidend. Fotos, Rechnungen und Berichte früh sammeln.
Stichtag und Wertbegriff verwechseln
Verkehrswert, gemeiner Wert und Teilwert sind nicht dasselbe. Stimmen Sie mit der Steuerberatung ab, welcher Wert zu welchem Stichtag gefragt ist.
Praxisfälle: Gutachten für das Finanzamt in Berlin
Anonymisierte Beispiele, in denen ein Gutachten die steuerliche Bewertung verändert hat.
Höherer Gebäudeanteil belegt
Nach der BMF-Arbeitshilfe lag der Gebäudeanteil bei 52 %. Das Gutachten ermittelte Boden- und Gebäudewert einzeln und kam zu einem deutlich höheren Anteil.
- Kaufpreis
- 420.000 €
- Gebäudeanteil Arbeitshilfe
- 52 %
- Gebäudeanteil Gutachten
- 71 %
Kürzere Restnutzungsdauer
Nachkriegsbau mit erheblichem Instandhaltungsstau. Nach Ortstermin und Bauteilanalyse wurde eine kürzere Restnutzungsdauer begründet.
- Baujahr
- 1956
- Gesetzliche Nutzungsdauer
- 50 Jahre
- Restnutzungsdauer Gutachten
- 28 Jahre
Niedrigerer Wert nach § 198 BewG
Geschenktes Haus mit lebenslangem Wohnrecht der Eltern und Sanierungsbedarf. Der Bedarfswert des Finanzamts lag deutlich über dem Verkehrswert.
- Bedarfswert Finanzamt
- 980.000 €
- Verkehrswert Gutachten
- 715.000 €
- Grund
- Wohnrecht und Mängel
Anonymisierte Beispiele aus der eigenen Bewertungspraxis. Die genannten Werte sind Beispielrechnungen und keine Zusage für Ihr Objekt.

„Das Gutachten wurde unabhängig und zu meiner vollsten Zufriedenheit erstellt.“★★★★★ Roberto C. · Google-Rezension · alle 49 Rezensionen ansehen ↗
Häufige Fragen zu Gutachten für das Finanzamt in Berlin
Die wichtigsten Antworten für Eigentümer und Steuerberatungen. Die steuerliche Beratung im Einzelfall übernimmt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
Muss das Finanzamt in Berlin mein Gutachten anerkennen?
+
Das Finanzamt prüft jedes Gutachten. Folgt es den anerkannten Regeln der Wertermittlung und ist nachvollziehbar begründet, ist es ein starkes Beweismittel. Im Streitfall entscheidet das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Wann lohnt sich ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung?
+
Vor allem bei vermieteten Immobilien in Lagen mit hohem Bodenrichtwert, wie in weiten Teilen der Berliner Innenstadt. Schon wenige Prozentpunkte mehr Gebäudeanteil wirken sich über viele Jahre auf die Abschreibung aus.
Was bedeutet der Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer?
+
Das Einkommensteuergesetz erlaubt eine höhere Abschreibung, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer ist als die gesetzliche. Den Nachweis führt ein Gutachten auf Basis des tatsächlichen Gebäudezustands.
Was regelt § 198 BewG?
+
Er erlaubt Steuerpflichtigen, bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als das Finanzamt nach den pauschalen Verfahren ermittelt hat. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch ein Verkehrswertgutachten.
Welche Frist gilt für einen Einspruch gegen einen Berliner Steuerbescheid?
+
Ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Legen Sie fristwahrend Einspruch ein und kündigen Sie die Begründung an. Das Gutachten kann nachgereicht werden.
Wer bezahlt das Gutachten?
+
Die Kosten tragen Sie als Auftraggeber. Bei vermieteten Objekten sind sie in der Regel als Werbungskosten abziehbar, bei Erbschaft und Schenkung unter Umständen als Nachlass- oder Erwerbskosten. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.
Reicht eine Online-Bewertung für das Finanzamt?
+
Nein. Automatisierte Bewertungen und Maklereinschätzungen erfüllen die Anforderungen der Finanzverwaltung nicht. Nötig ist ein Gutachten nach den Regeln der ImmoWertV.
Wie gehe ich mit denkmalgeschützten Immobilien in Berlin um?
+
Für erhöhte Abschreibungen braucht es eine Bescheinigung des Landesdenkmalamts Berlin. Ich bewerte Objekt und Maßnahmen und ermittle die Aufteilung auf Altbausubstanz und begünstigte Kosten.
Kann ich ein Gutachten für einen zurückliegenden Stichtag erstellen lassen?
+
Ja. Für Erbfälle, Schenkungen oder Entnahmen bewerte ich rückwirkend auf den maßgeblichen Stichtag — mit den Marktdaten, die zu diesem Zeitpunkt vorlagen.
Arbeiten Sie mit meiner Steuerberatung zusammen?
+
Ja, gern. Ich stimme Anlass, Stichtag und Wertbegriff vorab mit Ihrer Kanzlei ab und beantworte Rückfragen des Finanzamts zum Gutachten.
Glossar: Begriffe rund um Immobilie und Finanzamt
20 Fachbegriffe aus Steuerbescheiden und Gutachten – zum Aufklappen.
Absetzung für Abnutzung (AfA) +
Steuerliche Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über seine Nutzungsdauer.
Arbeitshilfe Kaufpreisaufteilung +
Rechenhilfe des Bundesfinanzministeriums zur Aufteilung eines Kaufpreises auf Boden und Gebäude – für Gerichte nicht bindend.
Bedarfswert +
Steuerlicher Grundbesitzwert, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelt.
Betriebsprüfung +
Außenprüfung des Finanzamts bei Unternehmen, bei der auch Immobilienwerte überprüft werden können.
Bewertungsbescheid +
Bescheid des Finanzamts, der den Wert einer Immobilie für steuerliche Zwecke gesondert feststellt.
Bodenrichtwert +
Durchschnittlicher Lagewert des Bodens je Quadratmeter, ermittelt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin.
Buchwert +
Wert einer Immobilie in der Bilanz eines Unternehmens nach Abschreibungen.
Einspruch +
Außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid, einzulegen innerhalb eines Monats.
Entnahme +
Überführung einer Immobilie aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen – meist mit Aufdeckung stiller Reserven.
Gebäudeanteil +
Teil des Kaufpreises, der auf das Gebäude entfällt und abgeschrieben werden kann.
Gemeiner Wert +
Steuerlicher Wertbegriff, der dem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis entspricht (§ 9 BewG).
Gesamtnutzungsdauer +
Übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes bei ordnungsgemäßer Instandhaltung.
Grundbesitzwert +
Nach dem Bewertungsgesetz ermittelter Wert für Erbschaft-, Schenkung- oder Grunderwerbsteuer.
Nachweis niedrigerer Wert +
Möglichkeit nach § 198 BewG, einen geringeren Verkehrswert durch Gutachten zu belegen.
Restnutzungsdauer +
Anzahl der Jahre, in denen ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.
Sanierungsgebiet +
Förmlich festgelegtes Gebiet nach dem Baugesetzbuch, in dem besondere Abschreibungen möglich sein können.
Stille Reserven +
Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert eines Wirtschaftsguts.
Teilwert +
Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde.
Verkehrswert +
Marktwert einer Immobilie zum Stichtag nach § 194 BauGB – Grundlage vieler steuerlicher Nachweise.
Werbungskosten +
Aufwendungen zur Erzielung von Einkünften, etwa aus Vermietung – mindern die Steuerlast.
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