
Vergleichswertverfahren — wie aus echten Kaufpreisen ein Verkehrswert wird
Was haben ähnliche Wohnungen in Ihrer Umgebung tatsächlich gekostet? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Vergleichswertverfahrens. Ich erkläre, wie ich Vergleichspreise auswähle, anpasse und zu einem belastbaren Wert zusammenführe.
- §§ 24–26 ImmoWertV
- Kaufpreissammlung Berlin
- Eigentumswohnungen
- Mit Rechenbeispiel
Der Markt hat meist schon eine Antwort gegeben — man muss die richtigen Vergleichsfälle finden und sauber anpassen.
Karsten LöwenbergDipl.-Ing. (FH), Sachverständiger für ImmobilienbewertungDas Vergleichswertverfahren in einem Satz
Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert einer Immobilie aus Kaufpreisen ab, die für vergleichbare Objekte tatsächlich gezahlt wurden. Es bildet den Markt damit so unmittelbar ab wie kein anderes der drei Verfahren der ImmoWertV 2021.
In Berlin ist das besonders für Eigentumswohnungen wichtig. Ob Gründerzeit-Altbau in Prenzlauer Berg, Nachkriegsbau in Steglitz oder Plattenbau in Marzahn — für viele Wohnungsbestände gibt es genügend Verkäufe, um daraus einen Vergleichswert abzuleiten. Die Daten stammen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin, nicht aus Angebotsanzeigen.
Einfach Durchschnittspreise pro Quadratmeter zu übernehmen, reicht allerdings nicht. Jede Vergleichswohnung unterscheidet sich in Stichtag, Lage im Haus, Größe oder Ausstattung. Diese Unterschiede muss ich nachvollziehbar ausgleichen — darum geht es auf dieser Seite.
Sie erfahren, was die §§ 24 bis 26 ImmoWertV regeln, worin sich die direkte und die indirekte Vergleichswertermittlung unterscheiden, wie Anpassungen funktionieren und wo das Verfahren an seine Grenzen stößt.

Ich bewerte selbst — vom Ortstermin bis zur Unterschrift
Ich bin Diplom-Ingenieur (FH) und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1, D2, Schwerpunkt D1 Plus zu Rechten und Belastungen) sowie Immobilienberater (IHK). Mein Büro liegt in der Friedrichstraße 171 in Berlin-Mitte — kurze Wege zu Grundbuchamt, Bauaktenarchiv und Gutachterausschuss.
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Vergleichswertverfahren nach ImmoWertV: was die §§ 24–26 regeln
Die Verordnung gibt den Rahmen vor, in dem ich Kaufpreise verwerten darf.
§ 24 ImmoWertV beschreibt die Grundlagen: Der Vergleichswert wird aus einer ausreichenden Zahl geeigneter Kaufpreise ermittelt. Statt einzelner Kaufpreise können auch Vergleichsfaktoren herangezogen werden, die der Gutachterausschuss aus vielen Verkäufen abgeleitet hat. Das Ergebnis ist zunächst ein vorläufiger Vergleichswert, der anschließend um besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale nach § 8 ergänzt wird.
§ 25 regelt die Vergleichspreise. Herangezogen werden nur Kaufpreise von Objekten, deren Merkmale mit dem Bewertungsobjekt hinreichend übereinstimmen. Weichen Merkmale oder Zeitpunkte ab, sind die Preise über Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten oder andere geeignete Verfahren anzupassen. Preise, die durch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse beeinflusst sind — etwa ein Verkauf unter Verwandten —, bleiben außen vor.
§ 26 behandelt die Vergleichsfaktoren. Sie beziehen sich auf eine Einheit wie den Quadratmeter Wohnfläche und stehen für ein typisches Normobjekt. Wichtig ist dabei die Modellkonformität nach § 10: Einen Vergleichsfaktor darf ich nur so anwenden, wie ihn der Gutachterausschuss abgeleitet hat, mit denselben Flächendefinitionen und Bezugsgrößen.
Direkte und indirekte Vergleichswertermittlung
Welcher Weg sich eignet, hängt davon ab, wie viele wirklich passende Verkäufe es gibt.
Direkt: Vergleichspreise
Einzelne Kaufpreise- Ausgangspunkt sind konkrete Verkäufe ähnlicher Objekte
- Jeder Preis wird einzeln auf das Bewertungsobjekt angepasst
- Sehr nah am Marktgeschehen im Kiez
- Setzt eine ausreichende Zahl gut passender Verkäufe voraus
Indirekt: Vergleichsfaktoren
Statistisch abgeleitete Werte- Gutachterausschuss wertet viele Verkäufe aus
- Ergebnis ist ein Wert je Einheit für ein Normobjekt
- Anpassung über Umrechnungskoeffizienten an das konkrete Objekt
- Hilfreich, wenn es wenige direkte Vergleichsfälle gibt

§§ 24–26
regeln das Vergleichswertverfahren in der ImmoWertV 2021
Wie ich Vergleichspreise vergleichbar mache
Zwischen der Auskunft aus der Kaufpreissammlung und dem Vergleichswert liegen mehrere Arbeitsschritte.
Auswahl
Ich grenze die Vergleichsfälle nach Lage, Baujahresklasse, Gebäudeart, Wohnungsgröße und Verkaufszeitraum ab. Eine Altbauwohnung im Samariterkiez vergleiche ich nicht mit einem Neubau am Stadtrand.
Bereinigung
Kaufpreise, die erkennbar von ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen geprägt sind, sowie statistische Ausreißer sortiere ich aus.
Zeitliche Anpassung
Liegt ein Verkauf ein Jahr vor dem Wertermittlungsstichtag, rechne ich ihn über eine Indexreihe auf den Stichtag um. So fließt die Marktentwicklung in den Vergleich ein.
Anpassung der Merkmale
Abweichungen bei Geschosslage, Wohnungsgröße, Balkon oder Ausstattung gleiche ich über Umrechnungskoeffizienten oder begründete Zu- und Abschläge aus.
Würdigung
Aus den angepassten Preisen bilde ich einen Mittelwert oder Median und prüfe, ob die Streuung plausibel ist. Das ergibt den vorläufigen Vergleichswert.
Objektspezifische Merkmale
Zum Schluss berücksichtige ich Besonderheiten Ihrer Wohnung, die kein Vergleichsobjekt hatte — etwa einen Instandhaltungsrückstau oder ein eingetragenes Wohnrecht.
Die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses Berlin
Die Qualität eines Vergleichswerts steht und fällt mit den Daten dahinter.
Jeder notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag in Berlin geht in Abschrift an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Dort werden die Verträge ausgewertet und in der Kaufpreissammlung erfasst — mit Angaben zu Lage, Fläche, Baujahr und Kaufpreis. Das ist die verlässlichste Quelle für tatsächlich gezahlte Preise in der Stadt.
Als Sachverständiger kann ich bei berechtigtem Interesse eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung einholen. Sie enthält anonymisierte Vergleichsfälle, die zu meinen Suchkriterien passen. Ergänzend nutze ich den Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses, der Marktentwicklungen und Auswertungen für Teilmärkte zusammenfasst, und für Grundstücke die Bodenrichtwerte aus BORIS Berlin.
Angebotspreise aus Immobilienportalen verwende ich dagegen nicht als Vergleichspreise. Sie zeigen, was Verkäufer sich wünschen, nicht, was Käufer bezahlt haben. Zur groben Einordnung der Marktstimmung können sie interessant sein — für einen Verkehrswert nach § 194 BauGB taugen sie nicht.
Rechenbeispiel: Vergleichswert einer Altbauwohnung
Eine 80 m² große Altbauwohnung im Erdgeschoss eines Gründerzeithauses, bewertet über angepasste Vergleichspreise.
Vereinfachtes Rechenbeispiel mit runden Zahlen zur Veranschaulichung. Die Werte sind keine Marktangabe für einen bestimmten Berliner Kiez. In einem echten Gutachten stehen hinter jeder Zeile ausgewertete Vergleichsfälle und begründete Ansätze.
Für welche Objekte das Vergleichswertverfahren passt
Das Verfahren funktioniert dort, wo sich viele ähnliche Objekte am Markt begegnen.
Eigentumswohnungen
Der klassische Anwendungsfall. Wohnungen in Berliner Altbauten, Nachkriegsbauten oder Plattenbauten werden häufig verkauft und lassen sich nach Baujahr, Lage und Größe gut gruppieren.
Reihenhäuser
In Siedlungen mit vielen gleichartigen Häusern, wie sie in Britz, Zehlendorf oder im Umland vorkommen, ergeben sich oft brauchbare Vergleichsfälle. Das Sachwertverfahren dient dann häufig zur Kontrolle.
Unbebaute Grundstücke
Der Bodenwert wird nach den §§ 40–45 ImmoWertV vorrangig im Vergleichswege ermittelt, meist über Bodenrichtwerte als Vergleichsfaktoren. Abweichungen bei Größe oder Zuschnitt werden angepasst.
Bodenwert bei bebauten Objekten
Auch im Sach- und Ertragswertverfahren steckt ein Vergleichselement: Der Bodenwertanteil wird regelmäßig aus Bodenrichtwerten abgeleitet.
Grenzen des Vergleichswertverfahrens
Ein Vergleich setzt voraus, dass es etwas Vergleichbares gibt.
Bei Einzelstücken wird es schwierig. Eine Villa im Grunewald mit großem Grundstück, ein umgebautes Fabrikgebäude oder ein Haus mit ungewöhnlichem Grundriss hat oft keine ausreichende Zahl ähnlicher Verkäufe. Jeder Vergleichspreis müsste dann so stark angepasst werden, dass die Anpassungen das Ergebnis bestimmen und nicht mehr der Markt. In solchen Fällen stütze ich mich auf das Sachwertverfahren und nutze Vergleichsdaten nur zur Plausibilisierung.
Bei Mehrfamilienhäusern und anderen Renditeobjekten zählt für Käufer vor allem der Ertrag. Hier ist das Ertragswertverfahren maßgeblich. Auch vermietete Eigentumswohnungen prüfe ich zusätzlich über den Ertrag, weil eine bestehende Miete den Wert beeinflussen kann.
Schließlich hängt das Verfahren an der Aktualität der Daten. In Phasen, in denen sich der Markt schnell bewegt, ist die zeitliche Anpassung besonders sorgfältig vorzunehmen. Ein Vergleichswert ist nur so gut wie die Begründung jeder einzelnen Anpassung — deshalb lege ich sie im Gutachten offen.

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Fragen zum Vergleichswertverfahren
Was Eigentümer und Käufer zum Vergleichswertverfahren häufig wissen möchten.
Was ist das Vergleichswertverfahren?
Das Vergleichswertverfahren ist eines der drei Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV 2021. Es ermittelt den Wert einer Immobilie aus Kaufpreisen, die für vergleichbare Objekte tatsächlich gezahlt wurden. Unterschiede zwischen den Vergleichsobjekten und dem Bewertungsobjekt — etwa beim Verkaufszeitpunkt, der Geschosslage oder der Größe — werden über Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten oder begründete Zu- und Abschläge ausgeglichen. Das Verfahren gilt als besonders marktnah, weil es direkt auf realen Transaktionen beruht.
Wie viele Vergleichsverkäufe braucht man?
Die ImmoWertV spricht von einer ausreichenden Zahl geeigneter Kaufpreise, nennt aber keine feste Mindestzahl. Entscheidend ist, dass die Vergleichsfälle gut passen und ihre Streuung nachvollziehbar ist. Wenige sehr ähnliche Verkäufe im selben Haus oder Kiez können aussagekräftiger sein als viele entfernt ähnliche. Reichen die direkten Vergleichsfälle nicht aus, greife ich auf Vergleichsfaktoren des Gutachterausschusses zurück oder stütze die Bewertung stärker auf ein anderes Verfahren.
Woher bekommen Sie die Vergleichspreise?
Aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin. Dort werden alle notariell beurkundeten Kaufverträge erfasst und ausgewertet. Als Sachverständiger kann ich eine Auskunft mit anonymisierten Vergleichsfällen anfordern, die nach Lage, Baujahr, Größe und Verkaufszeitraum zu Ihrem Objekt passen. Ergänzend nutze ich den Berliner Immobilienmarktbericht und für Grundstücke die Bodenrichtwerte aus BORIS Berlin. Angebotspreise aus Internetportalen setze ich nicht als Vergleichspreise an.
Warum zählen die Preise auf Immobilienportalen nicht?
Weil es Angebotspreise sind. Sie zeigen, was ein Verkäufer verlangt, nicht, wofür die Wohnung am Ende verkauft wurde. Zwischen beiden liegen je nach Marktlage spürbare Unterschiede, und manche Angebote bleiben lange unverkauft oder verschwinden ohne Abschluss. Die ImmoWertV verlangt Kaufpreise, also tatsächliche Abschlüsse. Für einen Überblick über die Stimmung am Markt können Portale nützlich sein, für einen Vergleichswert im Gutachten sind sie keine tragfähige Grundlage.
Was ist ein Vergleichsfaktor?
Ein Vergleichsfaktor ist ein vom Gutachterausschuss aus vielen Kaufpreisen abgeleiteter Wert je Bezugseinheit, meist je Quadratmeter Wohnfläche. Er gilt für ein definiertes Normobjekt mit bestimmten Merkmalen wie Baujahr, Lage und Größe. Weicht Ihre Wohnung davon ab, passe ich den Faktor über Umrechnungskoeffizienten an. Dabei muss ich modellkonform nach § 10 ImmoWertV arbeiten, also dieselben Definitionen verwenden, die der Gutachterausschuss bei der Ableitung zugrunde gelegt hat.
Wie wird der Zustand meiner Wohnung berücksichtigt?
In zwei Stufen. Übliche Unterschiede in Ausstattung oder Lage im Haus gleiche ich bereits bei der Anpassung der Vergleichspreise aus. Besonderheiten, die über das Übliche hinausgehen, berücksichtige ich danach als objektspezifische Grundstücksmerkmale nach § 8 ImmoWertV. Dazu gehören ein erheblicher Instandhaltungsrückstau, Bauschäden oder eine gerade abgeschlossene hochwertige Sanierung. Voraussetzung ist, dass ich die Wohnung beim Ortstermin selbst gesehen habe. Fotos oder Rechnungen zu Sanierungen helfen mir, den Zustand richtig einzuordnen.
Wird mein Reihenhaus auch nach dem Vergleichswertverfahren bewertet?
Das hängt davon ab, wie viele ähnliche Reihenhäuser in Ihrer Umgebung verkauft wurden. In größeren Siedlungen mit gleichartigen Häusern ist das Vergleichswertverfahren gut anwendbar. Gibt es nur wenige passende Verkäufe, arbeite ich vorrangig mit dem Sachwertverfahren und ziehe die vorhandenen Vergleichsdaten zur Plausibilisierung heran. Welches Verfahren führend ist, begründe ich im Gutachten, damit Sie nachvollziehen können, warum ich mich so entschieden habe.
Gilt das Verfahren auch für vermietete Wohnungen?
Ja, das Vergleichswertverfahren kann auch für vermietete Eigentumswohnungen angewendet werden. Allerdings ist dann zu prüfen, ob die bestehende Miete den Wert beeinflusst, etwa weil sie deutlich unter der ortsüblichen Miete liegt. Die Vergleichsfälle sollten nach Möglichkeit ebenfalls vermietet verkauft worden sein. Zusätzlich rechne ich bei vermieteten Wohnungen meist den Ertragswert, um das Ergebnis aus einer zweiten Richtung abzusichern. So sehen Sie, ob beide Wege zu einem stimmigen Ergebnis führen.
Wie aktuell sind die Vergleichsdaten?
Die Kaufpreissammlung wird laufend fortgeführt. Da Vergleichsverkäufe aber zwangsläufig vor dem Wertermittlungsstichtag liegen, rechne ich sie über Indexreihen auf den Stichtag um. Bei einer rückwirkenden Bewertung, etwa zum Todestag im Erbfall, wähle ich Vergleichsfälle aus dem Zeitraum um diesen Stichtag. Je weiter ein Verkauf zurückliegt, desto vorsichtiger gewichte ich ihn, weil die zeitliche Anpassung dann einen größeren Einfluss auf das Ergebnis hat.
Was passiert, wenn es keine passenden Vergleichsfälle gibt?
Dann wechsle ich das führende Verfahren. Für eigengenutzte Einfamilienhäuser und Einzelstücke eignet sich das Sachwertverfahren, für vermietete Objekte das Ertragswertverfahren. Vorhandene Vergleichsdaten nutze ich trotzdem, um das Ergebnis auf Plausibilität zu prüfen. Die ImmoWertV lässt ausdrücklich zu, das Verfahren nach der Art des Objekts und der verfügbaren Daten zu wählen. Diese Wahl begründe ich im Gutachten nachvollziehbar. So bleibt das Ergebnis auch für Dritte überprüfbar.
Erkennt das Finanzamt einen Vergleichswert an?
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer bewertet das Finanzamt Wohnungen häufig selbst im Vergleichswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz. Liegt der tatsächliche Wert darunter, können Sie nach § 198 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Dafür eignet sich ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV. Ob das Finanzamt ein Gutachten im Einzelfall anerkennt, entscheidet das Finanzamt. Die steuerlichen Folgen sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung besprechen. Ich liefere dafür die fachliche Grundlage.
Welches Ergebnis ist genauer — Vergleichswert oder Sachwert?
Das lässt sich nicht allgemein sagen, denn beide Verfahren beantworten dieselbe Frage auf unterschiedlichen Wegen. Bei einer Altbauwohnung in einem Kiez mit vielen Verkäufen bildet der Vergleichswert den Markt meist am unmittelbarsten ab. Bei einem freistehenden Haus mit individuellem Zuschnitt fehlen dagegen oft passende Vergleichsfälle, dann ist der Sachwert die belastbarere Grundlage. Häufig rechne ich beide Verfahren und prüfe, ob sich die Ergebnisse gegenseitig stützen. Weichen sie deutlich voneinander ab, suche ich die Ursache und erläutere sie im Gutachten.
Begriffe zum Vergleichswertverfahren
17 Fachbegriffe, kurz erklärt — zum Aufklappen.
Vergleichswert
Ergebnis des Vergleichswertverfahrens, abgeleitet aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte und ergänzt um objektspezifische Merkmale.
Vorläufiger Vergleichswert
Zwischenergebnis aus den angepassten Vergleichspreisen, bevor Besonderheiten des Bewertungsobjekts berücksichtigt sind.
Vergleichspreis
Tatsächlich gezahlter Kaufpreis eines Objekts, das mit dem Bewertungsobjekt hinreichend übereinstimmt.
Vergleichsfaktor
Vom Gutachterausschuss abgeleiteter Wert je Bezugseinheit für ein definiertes Normobjekt.
Direkte Vergleichswertermittlung
Bewertung auf Grundlage einzelner, angepasster Vergleichspreise.
Indirekte Vergleichswertermittlung
Bewertung über Vergleichsfaktoren, die aus einer größeren Zahl von Verkäufen statistisch gewonnen wurden.
Bezugseinheit
Größe, auf die ein Vergleichsfaktor bezogen ist, meist der Quadratmeter Wohnfläche.
Normobjekt
Gedachtes Musterobjekt mit festgelegten Merkmalen, für das ein Vergleichsfaktor gilt.
Kaufpreissammlung
Datenbank des Gutachterausschusses, in der alle beurkundeten Grundstückskaufverträge ausgewertet werden.
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Unabhängiges Gremium, das in Berlin die Kaufpreissammlung führt und Marktdaten wie Bodenrichtwerte ableitet.
Indexreihe
Zahlenreihe, die die Preisentwicklung über die Zeit abbildet und Kaufpreise auf einen Stichtag umrechnet.
Umrechnungskoeffizient
Faktor, mit dem Unterschiede bei Merkmalen wie Wohnungsgröße oder Geschosslage ausgeglichen werden.
Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
Umstände wie ein Verwandtenverkauf oder eine Notlage, die einen Kaufpreis verzerren. Solche Preise werden nicht verwendet.
Ausreißer
Kaufpreis, der deutlich von den übrigen Vergleichsfällen abweicht und nach Prüfung ausgeschlossen wird.
Angebotspreis
Vom Verkäufer verlangter Preis in einer Anzeige. Er ist kein Kaufpreis im Sinne der ImmoWertV.
Modellkonformität
Pflicht nach § 10 ImmoWertV, Marktdaten nur in dem Modell anzuwenden, in dem sie abgeleitet wurden.
Plausibilisierung
Kontrolle eines Ergebnisses mit einem zweiten Verfahren oder mit weiteren Marktdaten.
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