
Immobilienbewertung bei Schenkung in Berlin — den richtigen Wert für Familie und Finanzamt
Wer eine Wohnung oder ein Haus zu Lebzeiten an Kinder, Enkel oder den Partner überträgt, braucht einen belastbaren Wert: für die Schenkungsteuer, für die Freibeträge, für ein vorbehaltenes Wohnrecht oder einen Nießbrauch. Ein Gutachten schafft Klarheit, bevor der Notar beurkundet — und kann die Steuer deutlich senken. Ich besichtige Ihre Immobilie persönlich und prüfe Ihre vorhandenen Unterlagen wie Grundbuch, Bauakte, Baulasten, Wohnfläche und Altlastenauskunft.
- Schenkungsteuer & Freibeträge
- Nießbrauch & Wohnrecht
- Nachweis § 198 BewG
- Vorweggenommene Erbfolge
Warum sich vor einer Schenkung in Berlin ein Gutachten lohnt
Viele Eltern in Berlin übertragen ihre Immobilie schon zu Lebzeiten an die Kinder. Die Gründe sind nachvollziehbar: Die Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen, die Familie ist abgesichert, und spätere Streitigkeiten unter Erben werden vermieden. Doch mit den stark gestiegenen Berliner Immobilienpreisen reichen die Freibeträge häufig nicht mehr aus.
Das Finanzamt ermittelt den Wert der geschenkten Immobilie nach dem Bewertungsgesetz — mit pauschalen Verfahren, die den Einzelfall oft nicht abbilden. Mängel, Sanierungsbedarf, ungünstige Grundrisse oder die Lage im Kiez werden kaum berücksichtigt. Liegt der tatsächliche Wert niedriger, lässt er sich nach § 198 BewG durch ein Verkehrswertgutachten nachweisen.
Behalten sich die Schenkenden ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vor, mindert das den steuerpflichtigen Wert erheblich. Wie stark, hängt vom Jahreswert des Rechts und vom Alter der Berechtigten ab. Ich ermittle beides nachvollziehbar — den Verkehrswert der Immobilie und den Kapitalwert des vorbehaltenen Rechts.
Ein Gutachten vor der Schenkung hat einen weiteren Vorteil: Alle Beteiligten wissen, wovon sie sprechen. Das ist wichtig, wenn Geschwister ausgeglichen werden sollen, wenn später Pflichtteilsergänzungsansprüche geprüft werden oder wenn die Schenkung aus Gründen der Verarmung zurückgefordert werden muss. Die rechtliche und steuerliche Gestaltung übernehmen Notar und Steuerberatung — ich liefere den belastbaren Wert.
Wer Ihre Immobilie vor der Schenkung bewertet — und warum Klarheit der Familie hilft
Eine Schenkung ist eine Familienentscheidung. Oft sitzen Eltern und Kinder gemeinsam am Tisch, manchmal auch Geschwister, die ausgeglichen werden sollen. Ein Wert, den alle nachvollziehen können, nimmt viel Spannung aus diesen Gesprächen.
Ich bewerte die Immobilie und — wenn gewünscht — das vorbehaltene Wohnrecht oder den Nießbrauch. Mit diesen Zahlen können Notar und Steuerberatung die Übertragung gestalten.
- 01Für die ganze FamilieGleiche Informationen für Schenkende und Beschenkte.
- 02VorausschauendWert, Rechte und Freibeträge vor dem Notartermin im Blick.
- 03VerständlichJeder Rechenschritt erklärt — auch für das Finanzamt.
Wie der Wert einer geschenkten Immobilie ermittelt wird
Für die Schenkungsteuer zählt der Wert am Tag der Ausführung der Schenkung. Das Verfahren richtet sich nach der Objektart — Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht werden gesondert bewertet.
Eigentumswohnung
Für Eigentumswohnungen ziehe ich tatsächliche Kaufpreise vergleichbarer Wohnungen aus der Kaufpreissammlung des Berliner Gutachterausschusses heran und passe sie an Lage, Zustand und Ausstattung an. Das Finanzamt nutzt dasselbe Verfahren, aber mit pauschalen Daten — hier liegt oft der Unterschied.
Haus & Doppelhaushälfte
Für Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt das Finanzamt meist den Sachwert mit typisierten Herstellungskosten. Sanierungsbedarf, Schäden oder Besonderheiten des Grundstücks bleiben dabei außen vor. Im Gutachten erfasse ich den tatsächlichen Zustand und berücksichtige die Marktanpassung, die in Berlin je nach Lage stark schwankt.
Vermietete Immobilie
Vermietete Wohnimmobilien bewertet das Finanzamt im Ertragswertverfahren und gewährt einen Abschlag von 10 %. Niedrige Bestandsmieten, Mietbindungen oder Leerstand werden pauschal oft nicht ausreichend abgebildet. Ich lege die tatsächlichen Mietverhältnisse zugrunde.
Nießbrauch & Wohnrecht
Behalten sich die Schenkenden ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vor, ermittle ich den Jahreswert anhand der ortsüblichen Miete und leite daraus den Kapitalwert ab. Dieser Wert mindert die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer — bei älteren Schenkenden weniger, bei jüngeren deutlich mehr.
Was das Gutachten bei Schenkung enthält
- 1Verkehrswert zum Stichtag der Schenkung nach § 194 BauGB
- 2Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation
- 3Berücksichtigung von Mängeln, Rechten und Belastungen
- 4Jahreswert und Kapitalwert von Nießbrauch oder Wohnrecht
- 5Vergleich mit dem voraussichtlichen Finanzamtswert
- 6Aufbau als Nachweis nach § 198 BewG
Idealerweise lassen Sie die Immobilie vor dem Notartermin bewerten. So können Notar und Steuerberatung die Schenkung auf Basis realer Zahlen gestalten.
Was den Wert einer Immobilie bei Schenkung beeinflusst
Neben den klassischen Wertfaktoren spielen bei Schenkungen Rechte und Vereinbarungen eine große Rolle.
| Wertfaktor | Wirkung auf den Verkehrswert | Was ich dazu prüfe |
|---|---|---|
| Lage und Bodenwert | Berliner Bodenrichtwerte bestimmen einen großen Teil des Gesamtwerts | Bodenrichtwert, Grundstücksgröße, Lage im Kiez |
| Zustand und Mängel | Pauschale Steuerwerte ignorieren Sanierungsbedarf fast vollständig | Dach, Heizung, Fenster, Feuchtigkeit, Kostenschätzung |
| Nießbrauch | Vorbehaltener Nießbrauch mindert den steuerpflichtigen Wert deutlich | Jahreswert, Alter der Berechtigten, Vervielfältiger |
| Wohnrecht | Lebenslanges Wohnrecht senkt Wert und Verwertbarkeit | Umfang des Rechts, genutzte Räume, ortsübliche Miete |
| Übernommene Belastungen | Übernimmt der Beschenkte Darlehen, liegt eine gemischte Schenkung vor | Restschuld, Grundschulden, Gegenleistungen |
| Vermietung | Mieterträge und Mietbindungen bestimmen den Ertragswert | Mietverträge, Mietspiegel, Leerstand |
| Familienheim | Schenkung des selbst genutzten Familienheims unter Ehegatten ist steuerfrei | Nutzung, Eigentumsverhältnisse, Ehe oder Lebenspartnerschaft |
| Rückforderungsrechte | Vertragliche Rückforderungsrechte beeinflussen die Gestaltung | Schenkungsvertrag, Vormerkung im Grundbuch |
Welche Gestaltung steuerlich am günstigsten ist, klären Sie mit Notar und Steuerberatung. Ich liefere die Werte, mit denen sich die Varianten vergleichen lassen.
Checkliste: Unterlagen für die Bewertung bei Schenkung
Viele Unterlagen braucht auch der Notar. Einmal zusammengestellt, sparen Sie doppelte Wege.
Schenkung & Recht
- ✓Entwurf des Schenkungs- oder Übergabevertrags
- ✓Aktueller Grundbuchauszug
- ✓Vereinbarungen zu Nießbrauch, Wohnrecht oder Pflege
- ✓Angaben zu früheren Schenkungen innerhalb von 10 Jahren
Die Schenkung ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen — meist übernimmt das der Notar.
Grundstück & Gebäude
- ✓Flurkarte / Liegenschaftskarte
- ✓Baupläne und Wohnflächenberechnung
- ✓Energieausweis
- ✓Nachweise zu Modernisierungen und Schäden
Dokumentierte Mängel sind für einen niedrigeren Wert besonders wichtig.
Wohnung & Ertrag
- ✓Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- ✓Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan
- ✓Mietverträge bei Vermietung
- ✓Aufstellung übernommener Darlehen
Bei übernommenen Darlehen: aktuelle Restschuld der Bank.
Nicht alles zur Hand? Ich beschaffe Grundbuch, Flurkarte und Bauakte auf Wunsch mit Vollmacht.
Was kostet ein Gutachten bei Schenkung in Berlin?
Transparente Preisgestaltung. Vor Auftragserteilung schätze ich ein, wie weit der Finanzamtswert voraussichtlich abweicht — so sehen Sie, ob sich das Gutachten lohnt.
| Leistung | Umfang | Preis zzgl. MwSt. | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Wertindikation | Einschätzung des Werts und des voraussichtlichen Finanzamtswerts | ab 490 € | Planung der Schenkung, Freibeträge prüfen |
| Kurzbewertung | Ortstermin, Unterlagenprüfung, schriftliches Kurzgutachten | ab 890 € | Abstimmung in der Familie, Vorbereitung Notartermin |
| Verkehrswertgutachten | Vollständiges Gutachten nach § 194 BauGB, als Nachweis nach § 198 BewG | ab 1.400 € | Schenkungsteuer, Finanzamt |
| Zusatzleistungen | Kapitalwert von Nießbrauch oder Wohnrecht, Varianten-Vergleich, rückwirkender Stichtag | nach Aufwand | Gestaltung mit Notar und Steuerberatung |
Oft als Erwerbskosten berücksichtigt
Kosten für die Wertermittlung können bei der Schenkungsteuer unter Umständen abgezogen werden. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.
Ein Gutachten, mehrere Zwecke
Das Gutachten dient als Nachweis beim Finanzamt und als Grundlage für den Ausgleich unter Geschwistern.
Abstimmung mit Notar und Kanzlei
Auf Wunsch stimme ich Stichtag und Umfang direkt mit Notariat und Steuerberatung ab.
Reicht der Freibetrag? Schenkung einer Immobilie grob einordnen
Ob Schenkungsteuer anfällt, hängt am Wert der Immobilie — und am Verwandtschaftsgrad. Geben Sie einen geschätzten Wert ein und sehen Sie, wie viel vom Freibetrag übrig bleibt. Frühere Schenkungen der letzten zehn Jahre werden angerechnet.
So läuft die Bewertung bei Schenkung ab
Am besten vor dem Notartermin — damit die Schenkung auf realen Zahlen aufbaut.
Typische Schenkungssituationen in Berlin
Jede Familie gestaltet die Übertragung anders. In diesen Situationen werde ich am häufigsten beauftragt.
Übertragung an die Kinder
Eltern übertragen die Immobilie und nutzen die Freibeträge von 400.000 € je Elternteil und Kind. Bei Berliner Werten reicht das oft nicht — der genaue Wert entscheidet über die Steuer.
Empfehlung: Verkehrswertgutachten
Dieses Gutachten anfragen →Schenkung mit Nießbrauch
Die Eltern behalten die Mieteinnahmen oder die Nutzung. Der Kapitalwert des Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Wert oft erheblich.
Empfehlung: Gutachten mit Kapitalwert des Nießbrauchs
Dieses Gutachten anfragen →Schenkung mit Wohnrecht
Die Schenkenden wohnen weiter in der Immobilie. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und bei der Bewertung abgezogen.
Empfehlung: Gutachten mit Kapitalwert des Wohnrechts
Dieses Gutachten anfragen →Schenkung unter Ehegatten
Das selbst genutzte Familienheim kann steuerfrei übertragen werden. Bei anderen Immobilien gilt ein Freibetrag von 500.000 €.
Empfehlung: Wertindikation oder Verkehrswertgutachten
Dieses Gutachten anfragen →Ausgleich unter Geschwistern
Ein Kind erhält die Immobilie, die anderen einen Ausgleich. Ein neutraler Wert verhindert, dass später jemand sich benachteiligt fühlt.
Empfehlung: Verkehrswertgutachten
Dieses Gutachten anfragen →Gemischte Schenkung
Der Beschenkte übernimmt ein Darlehen oder zahlt einen Teilbetrag. Steuerpflichtig ist nur der unentgeltliche Teil — der Verkehrswert ist die Grundlage der Aufteilung.
Empfehlung: Verkehrswertgutachten
Dieses Gutachten anfragen →
Klarheit, bevor der Notar beurkundet.
Ob Einfamilienhaus in Zehlendorf oder Altbauwohnung in Prenzlauer Berg:
Ein belastbarer Wert hilft bei Freibeträgen, Wohnrecht und dem Ausgleich unter Geschwistern.
Immobilienbewertung bei Schenkung in allen Berliner Bezirken
Wer vor 20 oder 30 Jahren in Berlin gekauft hat, besitzt heute oft ein Vielfaches des damaligen Werts. Gerade in Bezirken wie Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg oder Steglitz-Zehlendorf übersteigen Einfamilienhäuser und größere Wohnungen die Freibeträge schnell.
Umso wichtiger ist ein Wert, der den tatsächlichen Zustand und die Lage genau abbildet. Pauschale Steuerwerte unterscheiden kaum zwischen einem sanierten Haus und einem mit Instandhaltungsstau.
Mitte
Hohe Bodenwerte — Wohnungen übersteigen die Freibeträge oft schon allein.
Friedrichshain-Kreuzberg
Starke Wertsteigerungen seit den 2000er-Jahren, viele Altbauwohnungen in Milieuschutzgebieten.
Pankow
Altbau in Prenzlauer Berg, Einfamilienhäuser in Niederschönhausen und Rosenthal.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Große Altbauwohnungen und Villen in Westend und Grunewald.
Spandau
Einfamilienhäuser in Kladow und Gatow mit großen Grundstücken.
Steglitz-Zehlendorf
Villen und Einfamilienhäuser mit hohem Bodenwert — häufig über den Freibeträgen.
Tempelhof-Schöneberg
Altbauten in Friedenau, Siedlungshäuser in Lichtenrade und Mariendorf.
Neukölln
Reihenhäuser in Britz und Rudow, Altbau im Norden mit stark gestiegenen Werten.
Treptow-Köpenick
Wassergrundstücke und Siedlungshäuser mit besonderen Bewertungsfragen.
Marzahn-Hellersdorf
Einfamilienhäuser in Mahlsdorf, Kaulsdorf und Biesdorf.
Lichtenberg
Villen und Altbau in Karlshorst, Häuser in Falkenberg.
Reinickendorf
Einfamilienhäuser in Frohnau, Hermsdorf und Lübars.
Auch bei Schenkungen von Immobilien in Potsdam und im Berliner Umland erstelle ich Gutachten.
Häufige Fehler bei der Schenkung einer Immobilie
Diese Fehler führen zu unnötiger Steuer oder zu Streit in der Familie.
Ohne Wert zum Notar gehen
Ohne belastbaren Wert lassen sich Freibeträge, Nießbrauch und Ausgleichszahlungen nicht sinnvoll planen.
Den Finanzamtswert ungeprüft akzeptieren
Pauschale Verfahren überschätzen den Wert oft — etwa bei Mängeln oder Wohnrechten. Der Nachweis nach § 198 BewG ist ausdrücklich vorgesehen.
Die Zehn-Jahres-Frist übersehen
Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Frühere Zuwendungen gehören in die Planung.
Nießbrauch und Wohnrecht falsch bewerten
Der Jahreswert muss zur ortsüblichen Miete passen. Zu niedrig angesetzt, verschenken Sie Steuervorteile.
Rückforderung nicht regeln
Ohne vertragliche Rückforderungsrechte bleibt nur der gesetzliche Anspruch bei Verarmung nach § 528 BGB. Notare empfehlen oft zusätzliche Regelungen.
Geschwister nicht einbeziehen
Pflichtteilsergänzungsansprüche können bis zu zehn Jahre nach der Schenkung entstehen. Ein neutraler Wert schafft Transparenz.
Praxisfälle: Immobilienbewertung bei Schenkung in Berlin
Anonymisierte Beispiele, wie ein Gutachten die Schenkung erleichtert hat.
Wohnrecht und Sanierungsbedarf
Die Eltern übertrugen das Haus an die Tochter und behielten ein lebenslanges Wohnrecht. Das Gutachten berücksichtigte Instandhaltungsstau und den Kapitalwert des Rechts.
- Verkehrswert
- 1.050.000 €
- Kapitalwert Wohnrecht
- 290.000 €
- Steuerpflichtig
- unter dem Freibetrag
Vermietete Wohnung mit Nießbrauch
Der Vater übertrug eine vermietete Wohnung und behielt die Mieteinnahmen. Grundlage war die tatsächliche Bestandsmiete, nicht die Marktmiete.
- Verkehrswert
- 460.000 €
- Jahreswert Nießbrauch
- 14.400 €
- Verfahren
- Ertragswert
Fairer Ausgleich unter Geschwistern
Ein Sohn erhielt die Doppelhaushälfte, seine Schwester eine Ausgleichszahlung. Beide akzeptierten den gemeinsam beauftragten Wert.
- Verkehrswert
- 520.000 €
- Ausgleich
- 260.000 €
- Ergebnis
- Einvernehmliche Übertragung
Anonymisierte Beispiele aus der eigenen Bewertungspraxis. Die genannten Werte sind Beispielrechnungen und keine Zusage für Ihr Objekt.

„Er nahm sich ausgiebig Zeit, um alle meine Fragen zum Objekt detailliert zu beantworten, sei es zur Lage, dem Objekt, den Unterlagen oder dem Preis.“★★★★★ Nicholas W. · Google-Rezension · alle 49 Rezensionen ansehen ↗
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Schenkung in Berlin
Die wichtigsten Antworten für Schenkende und Beschenkte. Für die rechtliche und steuerliche Gestaltung empfehle ich Notar und Steuerberatung.
Wie hoch sind die Freibeträge bei der Schenkung einer Berliner Immobilie?
+
Ehe- und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 € je Großelternteil. Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen und andere Personen haben bei Schenkungen einen Freibetrag von 20.000 €.
Welcher Stichtag gilt für die Bewertung?
+
Der Tag, an dem die Schenkung ausgeführt ist. Bei Immobilien ist das in der Regel der Zeitpunkt, zu dem die Auflassung erklärt und die Eintragung ins Grundbuch bewilligt wurde.
Wie bewertet das Finanzamt eine geschenkte Berliner Immobilie?
+
Nach dem Bewertungsgesetz: Eigentumswohnungen meist im Vergleichswertverfahren, Häuser im Sachwertverfahren, vermietete Objekte im Ertragswertverfahren. Die Verfahren arbeiten mit Pauschalen, die den Einzelfall oft nicht treffen.
Kann ich einen niedrigeren Wert nachweisen?
+
Ja. Nach § 198 BewG können Sie einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein Gutachten nachweisen. Es muss den anerkannten Regeln der Wertermittlung folgen.
Wie wirkt sich ein Nießbrauch auf die Schenkungsteuer aus?
+
Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Wert der Immobilie abgezogen. Er ergibt sich aus dem Jahreswert und einem Vervielfältiger, der vom Alter der Berechtigten abhängt.
Fällt bei einer Schenkung Grunderwerbsteuer an?
+
Reine Schenkungen sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Bei gemischten Schenkungen, etwa mit Übernahme von Darlehen, kann für den entgeltlichen Teil Grunderwerbsteuer anfallen — in Berlin 6,0 %.
Kann ich eine Schenkung zurückfordern?
+
Gesetzlich bei Verarmung des Schenkers innerhalb von zehn Jahren (§ 528 BGB) oder bei grobem Undank. Darüber hinaus lassen sich im Vertrag Rückforderungsrechte vereinbaren und im Grundbuch absichern.
Was ist mit Pflichtteilsansprüchen anderer Kinder?
+
Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Der Wert wird für jedes Jahr seit der Schenkung um ein Zehntel gemindert. Bei vorbehaltenem Nießbrauch beginnt die Frist nach der Rechtsprechung meist nicht zu laufen.
Ist die Schenkung des Familienheims an den Ehepartner steuerfrei?
+
Ja, die Übertragung des selbst genutzten Familienheims zwischen Ehe- oder Lebenspartnern ist schenkungsteuerfrei — unabhängig vom Wert. Für andere Immobilien gilt der Freibetrag von 500.000 €.
Wann sollte ich das Gutachten in Berlin beauftragen?
+
Idealerweise vor dem Notartermin. So können Notar und Steuerberatung die Schenkung auf Basis realer Werte gestalten. Ein Gutachten auf einen zurückliegenden Stichtag ist aber ebenfalls möglich.
Glossar: Begriffe rund um die Schenkung von Immobilien
20 Fachbegriffe, die Ihnen bei Notar, Finanzamt und Gutachten begegnen – zum Aufklappen.
Auflassung +
Einigung von Schenker und Beschenktem über den Eigentumsübergang, notariell erklärt.
Bereicherung +
Wert, um den der Beschenkte durch die Schenkung reicher wird – Grundlage der Steuer.
Familienheim +
Selbst genutzte Wohnimmobilie, die zwischen Ehegatten steuerfrei übertragen werden kann.
Freibetrag +
Betrag, bis zu dem eine Schenkung steuerfrei bleibt – abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
Gemischte Schenkung +
Übertragung gegen eine Gegenleistung, die unter dem Wert liegt – nur der unentgeltliche Teil ist Schenkung.
Grober Undank +
Schwere Verfehlung des Beschenkten, die zum Widerruf der Schenkung berechtigen kann (§ 530 BGB).
Jahreswert +
Jährlicher Nutzen eines Nießbrauchs oder Wohnrechts, meist abgeleitet aus der ortsüblichen Miete.
Kapitalwert +
Heutiger Gesamtwert eines wiederkehrenden Rechts, berechnet aus Jahreswert und Vervielfältiger.
Nießbrauch +
Recht, eine Immobilie zu nutzen und ihre Erträge, etwa Mieten, zu behalten.
Notarielle Beurkundung +
Pflichtform für Verträge über Grundstücke und Schenkungsversprechen.
Pflichtteilsergänzung +
Anspruch von Pflichtteilsberechtigten auf Berücksichtigung von Schenkungen der letzten zehn Jahre.
Rückforderungsrecht +
Vertraglich vereinbartes Recht des Schenkers, die Immobilie unter bestimmten Bedingungen zurückzuverlangen.
Rückauflassungsvormerkung +
Eintrag im Grundbuch, der einen Rückforderungsanspruch des Schenkers sichert.
Schenkungsteuer +
Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden, geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz.
Steuerklasse +
Einteilung nach Verwandtschaftsgrad (I bis III), die Freibetrag und Steuersatz bestimmt.
Verarmung des Schenkers +
Kann der Schenker seinen Unterhalt nicht mehr bestreiten, kann er die Schenkung zurückfordern (§ 528 BGB).
Vervielfältiger +
Faktor aus der Sterbetafel, mit dem der Jahreswert eines lebenslangen Rechts multipliziert wird.
Vorweggenommene Erbfolge +
Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten an spätere Erben.
Wohnrecht +
Recht, eine Wohnung oder Teile davon selbst zu bewohnen – nicht übertragbar und nicht vermietbar.
Zehn-Jahres-Frist +
Zeitraum, innerhalb dessen Schenkungen an dieselbe Person für die Freibeträge zusammengerechnet werden.
Immobilienbewertung Berlin für andere Anlässe
Jeder Anlass stellt eigene Anforderungen an Stichtag, Gutachtenumfang und Adressat. Hier finden Sie die passende Seite.
AnlassVerkaufAngebotspreis auf Basis eines neutralen Werts statt Bauchgefühl.Mehr erfahren→
AnlassKaufPrüfen, ob der geforderte Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht.Mehr erfahren→
AnlassFinanzierung & BankWertnachweis für Beleihung, Umschuldung und Anschlussfinanzierung.Mehr erfahren→
AnlassFinanzamtNiedrigeren Verkehrswert nach § 198 BewG nachweisen.Mehr erfahren→
AnlassErbfallErbschaftsteuer, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung.Mehr erfahren→
AnlassScheidungZugewinnausgleich, Übernahme oder Verkauf — neutral bewertet.Mehr erfahren→
LeistungVerkehrswertgutachtenDas vollständige Gutachten nach § 194 BauGB — für Gericht und Finanzamt.Mehr erfahren→
LeistungKosten & PreiseWas ein Gutachten kostet — schriftlich vorab, Nachträge nur nach Absprache.Mehr erfahren→Schenkung geplant? Klären Sie den Wert, bevor der Notar beurkundet.
Schildern Sie mir kurz Immobilie und geplante Übertragung — Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein Angebot und eine erste Einschätzung.
Ihr AnsprechpartnerKarsten LöwenbergIch melde mich persönlich bei Ihnen zurück.
Sachverständigenbüro Berlin-Mitte
Friedrichstraße 171, 10117 Berlin — Termine nach Absprache vor Ort oder in unseren Räumen.
- Telefon
- +49 176 211 37 811
- Erreichbar
- Mo–Fr 9 bis 18 Uhr · Wochenende nach Vereinbarung

