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Immobilienbewertung bei Schenkung in Berlin — den richtigen Wert für Familie und Finanzamt

Wer eine Wohnung oder ein Haus zu Lebzeiten an Kinder, Enkel oder den Partner überträgt, braucht einen belastbaren Wert: für die Schenkungsteuer, für die Freibeträge, für ein vorbehaltenes Wohnrecht oder einen Nießbrauch. Ein Gutachten schafft Klarheit, bevor der Notar beurkundet — und kann die Steuer deutlich senken. Ich besichtige Ihre Immobilie persönlich und prüfe Ihre vorhandenen Unterlagen wie Grundbuch, Bauakte, Baulasten, Wohnfläche und Altlastenauskunft.

  • Schenkungsteuer & Freibeträge
  • Nießbrauch & Wohnrecht
  • Nachweis § 198 BewG
  • Vorweggenommene Erbfolge
★★★★★ 4,8/5 · 49 Google-RezensionenDEKRA-zertifiziert (D1, D1 Plus, D2)Transparente PreisgestaltungDGuSV – Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband
400.000 €Freibetrag je Kind und Elternteil — alle zehn Jahre
Immobilie verschenken

Warum sich vor einer Schenkung in Berlin ein Gutachten lohnt

Viele Eltern in Berlin übertragen ihre Immobilie schon zu Lebzeiten an die Kinder. Die Gründe sind nachvollziehbar: Die Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre neu nutzen, die Familie ist abgesichert, und spätere Streitigkeiten unter Erben werden vermieden. Doch mit den stark gestiegenen Berliner Immobilienpreisen reichen die Freibeträge häufig nicht mehr aus.

Das Finanzamt ermittelt den Wert der geschenkten Immobilie nach dem Bewertungsgesetz — mit pauschalen Verfahren, die den Einzelfall oft nicht abbilden. Mängel, Sanierungsbedarf, ungünstige Grundrisse oder die Lage im Kiez werden kaum berücksichtigt. Liegt der tatsächliche Wert niedriger, lässt er sich nach § 198 BewG durch ein Verkehrswertgutachten nachweisen.

Behalten sich die Schenkenden ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vor, mindert das den steuerpflichtigen Wert erheblich. Wie stark, hängt vom Jahreswert des Rechts und vom Alter der Berechtigten ab. Ich ermittle beides nachvollziehbar — den Verkehrswert der Immobilie und den Kapitalwert des vorbehaltenen Rechts.

Ein Gutachten vor der Schenkung hat einen weiteren Vorteil: Alle Beteiligten wissen, wovon sie sprechen. Das ist wichtig, wenn Geschwister ausgeglichen werden sollen, wenn später Pflichtteilsergänzungsansprüche geprüft werden oder wenn die Schenkung aus Gründen der Verarmung zurückgefordert werden muss. Die rechtliche und steuerliche Gestaltung übernehmen Notar und Steuerberatung — ich liefere den belastbaren Wert.

Karsten Löwenberg, Sachverständiger für Immobilienbewertung bei Schenkung in Berlin
Großer Konferenzraum für Familiengespräche in Berlin-Mitte
Raum für Familiengespräche — Friedrichstraße 171
Persönlich

Wer Ihre Immobilie vor der Schenkung bewertet — und warum Klarheit der Familie hilft

Eine Schenkung ist eine Familienentscheidung. Oft sitzen Eltern und Kinder gemeinsam am Tisch, manchmal auch Geschwister, die ausgeglichen werden sollen. Ein Wert, den alle nachvollziehen können, nimmt viel Spannung aus diesen Gesprächen.

Ich bewerte die Immobilie und — wenn gewünscht — das vorbehaltene Wohnrecht oder den Nießbrauch. Mit diesen Zahlen können Notar und Steuerberatung die Übertragung gestalten.

  • 01Für die ganze FamilieGleiche Informationen für Schenkende und Beschenkte.
  • 02VorausschauendWert, Rechte und Freibeträge vor dem Notartermin im Blick.
  • 03VerständlichJeder Rechenschritt erklärt — auch für das Finanzamt.
Karsten LöwenbergDipl.-Ing. (FH) · DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Erstgespräch vereinbaren
Verfahren nach ImmoWertV 2021

Wie der Wert einer geschenkten Immobilie ermittelt wird

Für die Schenkungsteuer zählt der Wert am Tag der Ausführung der Schenkung. Das Verfahren richtet sich nach der Objektart — Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht werden gesondert bewertet.

01
Vergleichswertverfahren · §§ 24–26 ImmoWertV

Eigentumswohnung

Für Eigentumswohnungen ziehe ich tatsächliche Kaufpreise vergleichbarer Wohnungen aus der Kaufpreissammlung des Berliner Gutachterausschusses heran und passe sie an Lage, Zustand und Ausstattung an. Das Finanzamt nutzt dasselbe Verfahren, aber mit pauschalen Daten — hier liegt oft der Unterschied.

02
Sachwertverfahren · §§ 35–39 ImmoWertV

Haus & Doppelhaushälfte

Für Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt das Finanzamt meist den Sachwert mit typisierten Herstellungskosten. Sanierungsbedarf, Schäden oder Besonderheiten des Grundstücks bleiben dabei außen vor. Im Gutachten erfasse ich den tatsächlichen Zustand und berücksichtige die Marktanpassung, die in Berlin je nach Lage stark schwankt.

03
Ertragswertverfahren · §§ 27–34 ImmoWertV

Vermietete Immobilie

Vermietete Wohnimmobilien bewertet das Finanzamt im Ertragswertverfahren und gewährt einen Abschlag von 10 %. Niedrige Bestandsmieten, Mietbindungen oder Leerstand werden pauschal oft nicht ausreichend abgebildet. Ich lege die tatsächlichen Mietverhältnisse zugrunde.

04
Kapitalwert nach Jahreswert und Lebenserwartung

Nießbrauch & Wohnrecht

Behalten sich die Schenkenden ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vor, ermittle ich den Jahreswert anhand der ortsüblichen Miete und leite daraus den Kapitalwert ab. Dieser Wert mindert die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer — bei älteren Schenkenden weniger, bei jüngeren deutlich mehr.

Was das Gutachten bei Schenkung enthält

  1. 1Verkehrswert zum Stichtag der Schenkung nach § 194 BauGB
  2. 2Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation
  3. 3Berücksichtigung von Mängeln, Rechten und Belastungen
  4. 4Jahreswert und Kapitalwert von Nießbrauch oder Wohnrecht
  5. 5Vergleich mit dem voraussichtlichen Finanzamtswert
  6. 6Aufbau als Nachweis nach § 198 BewG

Idealerweise lassen Sie die Immobilie vor dem Notartermin bewerten. So können Notar und Steuerberatung die Schenkung auf Basis realer Zahlen gestalten.

Wertfaktoren

Was den Wert einer Immobilie bei Schenkung beeinflusst

Neben den klassischen Wertfaktoren spielen bei Schenkungen Rechte und Vereinbarungen eine große Rolle.

Wertfaktor Wirkung auf den Verkehrswert Was ich dazu prüfe
Lage und Bodenwert Berliner Bodenrichtwerte bestimmen einen großen Teil des Gesamtwerts Bodenrichtwert, Grundstücksgröße, Lage im Kiez
Zustand und Mängel Pauschale Steuerwerte ignorieren Sanierungsbedarf fast vollständig Dach, Heizung, Fenster, Feuchtigkeit, Kostenschätzung
Nießbrauch Vorbehaltener Nießbrauch mindert den steuerpflichtigen Wert deutlich Jahreswert, Alter der Berechtigten, Vervielfältiger
Wohnrecht Lebenslanges Wohnrecht senkt Wert und Verwertbarkeit Umfang des Rechts, genutzte Räume, ortsübliche Miete
Übernommene Belastungen Übernimmt der Beschenkte Darlehen, liegt eine gemischte Schenkung vor Restschuld, Grundschulden, Gegenleistungen
Vermietung Mieterträge und Mietbindungen bestimmen den Ertragswert Mietverträge, Mietspiegel, Leerstand
Familienheim Schenkung des selbst genutzten Familienheims unter Ehegatten ist steuerfrei Nutzung, Eigentumsverhältnisse, Ehe oder Lebenspartnerschaft
Rückforderungsrechte Vertragliche Rückforderungsrechte beeinflussen die Gestaltung Schenkungsvertrag, Vormerkung im Grundbuch

Welche Gestaltung steuerlich am günstigsten ist, klären Sie mit Notar und Steuerberatung. Ich liefere die Werte, mit denen sich die Varianten vergleichen lassen.

Welche Faktoren betreffen Ihre Immobilie? Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon — unverbindlich und vertraulich.
Ersteinschätzung anfragen Anrufen
Checkliste

Checkliste: Unterlagen für die Bewertung bei Schenkung

Viele Unterlagen braucht auch der Notar. Einmal zusammengestellt, sparen Sie doppelte Wege.

Schenkung & Recht

  • ✓Entwurf des Schenkungs- oder Übergabevertrags
  • ✓Aktueller Grundbuchauszug
  • ✓Vereinbarungen zu Nießbrauch, Wohnrecht oder Pflege
  • ✓Angaben zu früheren Schenkungen innerhalb von 10 Jahren

Die Schenkung ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen — meist übernimmt das der Notar.

Grundstück & Gebäude

  • ✓Flurkarte / Liegenschaftskarte
  • ✓Baupläne und Wohnflächenberechnung
  • ✓Energieausweis
  • ✓Nachweise zu Modernisierungen und Schäden

Dokumentierte Mängel sind für einen niedrigeren Wert besonders wichtig.

Wohnung & Ertrag

  • ✓Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • ✓Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan
  • ✓Mietverträge bei Vermietung
  • ✓Aufstellung übernommener Darlehen

Bei übernommenen Darlehen: aktuelle Restschuld der Bank.

Nicht alles zur Hand? Ich beschaffe Grundbuch, Flurkarte und Bauakte auf Wunsch mit Vollmacht.

Checkliste zum Ausdrucken Eine A4-Seite als PDF, mit Feldern zum Abhaken — kostenlos
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Kosten & Preise

Was kostet ein Gutachten bei Schenkung in Berlin?

Transparente Preisgestaltung. Vor Auftragserteilung schätze ich ein, wie weit der Finanzamtswert voraussichtlich abweicht — so sehen Sie, ob sich das Gutachten lohnt.

Leistung Umfang Preis zzgl. MwSt. Geeignet für
Wertindikation Einschätzung des Werts und des voraussichtlichen Finanzamtswerts ab 490 € Planung der Schenkung, Freibeträge prüfen
Kurzbewertung Ortstermin, Unterlagenprüfung, schriftliches Kurzgutachten ab 890 € Abstimmung in der Familie, Vorbereitung Notartermin
Verkehrswertgutachten Vollständiges Gutachten nach § 194 BauGB, als Nachweis nach § 198 BewG ab 1.400 € Schenkungsteuer, Finanzamt
Zusatzleistungen Kapitalwert von Nießbrauch oder Wohnrecht, Varianten-Vergleich, rückwirkender Stichtag nach Aufwand Gestaltung mit Notar und Steuerberatung

Oft als Erwerbskosten berücksichtigt

Kosten für die Wertermittlung können bei der Schenkungsteuer unter Umständen abgezogen werden. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.

Ein Gutachten, mehrere Zwecke

Das Gutachten dient als Nachweis beim Finanzamt und als Grundlage für den Ausgleich unter Geschwistern.

Abstimmung mit Notar und Kanzlei

Auf Wunsch stimme ich Stichtag und Umfang direkt mit Notariat und Steuerberatung ab.

Freibetrags-Rechner

Reicht der Freibetrag? Schenkung einer Immobilie grob einordnen

Ob Schenkungsteuer anfällt, hängt am Wert der Immobilie — und am Verwandtschaftsgrad. Geben Sie einen geschätzten Wert ein und sehen Sie, wie viel vom Freibetrag übrig bleibt. Frühere Schenkungen der letzten zehn Jahre werden angerechnet.

Persönlicher Freibetrag
Verbleibender Freibetrag
Steuerpflichtiger Teil
Vereinfachte Darstellung ohne Nießbrauch/Wohnrecht und ohne Steuerberechnung — keine Steuerberatung.
Ablauf

So läuft die Bewertung bei Schenkung ab

Am besten vor dem Notartermin — damit die Schenkung auf realen Zahlen aufbaut.

1 Erstgespräch Objekt, Beteiligte und geplante Gestaltung.
2 Transparente Preise Angebot innerhalb eines Werktags.
3 Ortstermin Besichtigung, Aufmaß, Fotodokumentation.
4 Wertermittlung Verkehrswert und Wert der Rechte.
5 Übergabe Gutachten für Notar, Finanzamt und Familie.
Konstellationen

Typische Schenkungssituationen in Berlin

Jede Familie gestaltet die Übertragung anders. In diesen Situationen werde ich am häufigsten beauftragt.

Übertragung an die Kinder

Eltern übertragen die Immobilie und nutzen die Freibeträge von 400.000 € je Elternteil und Kind. Bei Berliner Werten reicht das oft nicht — der genaue Wert entscheidet über die Steuer.

Empfehlung: Verkehrswertgutachten

Dieses Gutachten anfragen →

Schenkung mit Nießbrauch

Die Eltern behalten die Mieteinnahmen oder die Nutzung. Der Kapitalwert des Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Wert oft erheblich.

Empfehlung: Gutachten mit Kapitalwert des Nießbrauchs

Dieses Gutachten anfragen →

Schenkung mit Wohnrecht

Die Schenkenden wohnen weiter in der Immobilie. Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen und bei der Bewertung abgezogen.

Empfehlung: Gutachten mit Kapitalwert des Wohnrechts

Dieses Gutachten anfragen →

Schenkung unter Ehegatten

Das selbst genutzte Familienheim kann steuerfrei übertragen werden. Bei anderen Immobilien gilt ein Freibetrag von 500.000 €.

Empfehlung: Wertindikation oder Verkehrswertgutachten

Dieses Gutachten anfragen →

Ausgleich unter Geschwistern

Ein Kind erhält die Immobilie, die anderen einen Ausgleich. Ein neutraler Wert verhindert, dass später jemand sich benachteiligt fühlt.

Empfehlung: Verkehrswertgutachten

Dieses Gutachten anfragen →

Gemischte Schenkung

Der Beschenkte übernimmt ein Darlehen oder zahlt einen Teilbetrag. Steuerpflichtig ist nur der unentgeltliche Teil — der Verkehrswert ist die Grundlage der Aufteilung.

Empfehlung: Verkehrswertgutachten

Dieses Gutachten anfragen →
Zu Lebzeiten regeln

Klarheit, bevor der Notar beurkundet.

Ob Einfamilienhaus in Zehlendorf oder Altbauwohnung in Prenzlauer Berg:
Ein belastbarer Wert hilft bei Freibeträgen, Wohnrecht und dem Ausgleich unter Geschwistern.

Lage & Bezirke

Immobilienbewertung bei Schenkung in allen Berliner Bezirken

Wer vor 20 oder 30 Jahren in Berlin gekauft hat, besitzt heute oft ein Vielfaches des damaligen Werts. Gerade in Bezirken wie Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg oder Steglitz-Zehlendorf übersteigen Einfamilienhäuser und größere Wohnungen die Freibeträge schnell.

Umso wichtiger ist ein Wert, der den tatsächlichen Zustand und die Lage genau abbildet. Pauschale Steuerwerte unterscheiden kaum zwischen einem sanierten Haus und einem mit Instandhaltungsstau.

Mitte

Hohe Bodenwerte — Wohnungen übersteigen die Freibeträge oft schon allein.

Friedrichshain-Kreuzberg

Starke Wertsteigerungen seit den 2000er-Jahren, viele Altbauwohnungen in Milieuschutzgebieten.

Pankow

Altbau in Prenzlauer Berg, Einfamilienhäuser in Niederschönhausen und Rosenthal.

Charlottenburg-Wilmersdorf

Große Altbauwohnungen und Villen in Westend und Grunewald.

Spandau

Einfamilienhäuser in Kladow und Gatow mit großen Grundstücken.

Steglitz-Zehlendorf

Villen und Einfamilienhäuser mit hohem Bodenwert — häufig über den Freibeträgen.

Tempelhof-Schöneberg

Altbauten in Friedenau, Siedlungshäuser in Lichtenrade und Mariendorf.

Neukölln

Reihenhäuser in Britz und Rudow, Altbau im Norden mit stark gestiegenen Werten.

Treptow-Köpenick

Wassergrundstücke und Siedlungshäuser mit besonderen Bewertungsfragen.

Marzahn-Hellersdorf

Einfamilienhäuser in Mahlsdorf, Kaulsdorf und Biesdorf.

Lichtenberg

Villen und Altbau in Karlshorst, Häuser in Falkenberg.

Reinickendorf

Einfamilienhäuser in Frohnau, Hermsdorf und Lübars.

Auch bei Schenkungen von Immobilien in Potsdam und im Berliner Umland erstelle ich Gutachten.

Ihr Bezirk ist dabei — ich komme zu Ihnen. Ortstermine in ganz Berlin, Potsdam und im Umland, meist innerhalb einer Woche.
Ortstermin vereinbaren Anrufen
Häufige Fehler

Häufige Fehler bei der Schenkung einer Immobilie

Diese Fehler führen zu unnötiger Steuer oder zu Streit in der Familie.

01 Vermeiden

Ohne Wert zum Notar gehen

Ohne belastbaren Wert lassen sich Freibeträge, Nießbrauch und Ausgleichszahlungen nicht sinnvoll planen.

02 Vermeiden

Den Finanzamtswert ungeprüft akzeptieren

Pauschale Verfahren überschätzen den Wert oft — etwa bei Mängeln oder Wohnrechten. Der Nachweis nach § 198 BewG ist ausdrücklich vorgesehen.

03 Vermeiden

Die Zehn-Jahres-Frist übersehen

Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Frühere Zuwendungen gehören in die Planung.

04 Vermeiden

Nießbrauch und Wohnrecht falsch bewerten

Der Jahreswert muss zur ortsüblichen Miete passen. Zu niedrig angesetzt, verschenken Sie Steuervorteile.

05 Vermeiden

Rückforderung nicht regeln

Ohne vertragliche Rückforderungsrechte bleibt nur der gesetzliche Anspruch bei Verarmung nach § 528 BGB. Notare empfehlen oft zusätzliche Regelungen.

06 Vermeiden

Geschwister nicht einbeziehen

Pflichtteilsergänzungsansprüche können bis zu zehn Jahre nach der Schenkung entstehen. Ein neutraler Wert schafft Transparenz.

Fehler vermeiden — von Anfang an. Ein kurzes Gespräch klärt, welches Gutachten Sie wirklich brauchen.
Beratung anfragen Anrufen
Aus der Praxis

Praxisfälle: Immobilienbewertung bei Schenkung in Berlin

Anonymisierte Beispiele, wie ein Gutachten die Schenkung erleichtert hat.

Siedlungshaus mit Satteldach zwischen hohen Bäumen
Siedlungshaus mit Satteldach zwischen hohen Bäumen
Zehlendorf · Einfamilienhaus

Wohnrecht und Sanierungsbedarf

Die Eltern übertrugen das Haus an die Tochter und behielten ein lebenslanges Wohnrecht. Das Gutachten berücksichtigte Instandhaltungsstau und den Kapitalwert des Rechts.

Verkehrswert
1.050.000 €
Kapitalwert Wohnrecht
290.000 €
Steuerpflichtig
unter dem Freibetrag
Prenzlauer Berg · Eigentumswohnung

Vermietete Wohnung mit Nießbrauch

Der Vater übertrug eine vermietete Wohnung und behielt die Mieteinnahmen. Grundlage war die tatsächliche Bestandsmiete, nicht die Marktmiete.

Verkehrswert
460.000 €
Jahreswert Nießbrauch
14.400 €
Verfahren
Ertragswert
Köpenick · Doppelhaushälfte

Fairer Ausgleich unter Geschwistern

Ein Sohn erhielt die Doppelhaushälfte, seine Schwester eine Ausgleichszahlung. Beide akzeptierten den gemeinsam beauftragten Wert.

Verkehrswert
520.000 €
Ausgleich
260.000 €
Ergebnis
Einvernehmliche Übertragung

Anonymisierte Beispiele aus der eigenen Bewertungspraxis. Die genannten Werte sind Beispielrechnungen und keine Zusage für Ihr Objekt.

Kundenstimme
„Er nahm sich ausgiebig Zeit, um alle meine Fragen zum Objekt detailliert zu beantworten, sei es zur Lage, dem Objekt, den Unterlagen oder dem Preis.“
★★★★★ Nicholas W. · Google-Rezension · alle 49 Rezensionen ansehen ↗
FAQ

Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Schenkung in Berlin

Die wichtigsten Antworten für Schenkende und Beschenkte. Für die rechtliche und steuerliche Gestaltung empfehle ich Notar und Steuerberatung.

Besprechungsraum für Familiengespräche im Büro Löwenberg in Berlin-Mitte
Frage stellen +49 176 211 37 811

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Schenkung einer Berliner Immobilie?

+

Ehe- und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 € je Elternteil, Enkel 200.000 € je Großelternteil. Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen und andere Personen haben bei Schenkungen einen Freibetrag von 20.000 €.

Welcher Stichtag gilt für die Bewertung?

+

Der Tag, an dem die Schenkung ausgeführt ist. Bei Immobilien ist das in der Regel der Zeitpunkt, zu dem die Auflassung erklärt und die Eintragung ins Grundbuch bewilligt wurde.

Wie bewertet das Finanzamt eine geschenkte Berliner Immobilie?

+

Nach dem Bewertungsgesetz: Eigentumswohnungen meist im Vergleichswertverfahren, Häuser im Sachwertverfahren, vermietete Objekte im Ertragswertverfahren. Die Verfahren arbeiten mit Pauschalen, die den Einzelfall oft nicht treffen.

Kann ich einen niedrigeren Wert nachweisen?

+

Ja. Nach § 198 BewG können Sie einen niedrigeren gemeinen Wert durch ein Gutachten nachweisen. Es muss den anerkannten Regeln der Wertermittlung folgen.

Wie wirkt sich ein Nießbrauch auf die Schenkungsteuer aus?

+

Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Wert der Immobilie abgezogen. Er ergibt sich aus dem Jahreswert und einem Vervielfältiger, der vom Alter der Berechtigten abhängt.

Fällt bei einer Schenkung Grunderwerbsteuer an?

+

Reine Schenkungen sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Bei gemischten Schenkungen, etwa mit Übernahme von Darlehen, kann für den entgeltlichen Teil Grunderwerbsteuer anfallen — in Berlin 6,0 %.

Kann ich eine Schenkung zurückfordern?

+

Gesetzlich bei Verarmung des Schenkers innerhalb von zehn Jahren (§ 528 BGB) oder bei grobem Undank. Darüber hinaus lassen sich im Vertrag Rückforderungsrechte vereinbaren und im Grundbuch absichern.

Was ist mit Pflichtteilsansprüchen anderer Kinder?

+

Schenkungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen. Der Wert wird für jedes Jahr seit der Schenkung um ein Zehntel gemindert. Bei vorbehaltenem Nießbrauch beginnt die Frist nach der Rechtsprechung meist nicht zu laufen.

Ist die Schenkung des Familienheims an den Ehepartner steuerfrei?

+

Ja, die Übertragung des selbst genutzten Familienheims zwischen Ehe- oder Lebenspartnern ist schenkungsteuerfrei — unabhängig vom Wert. Für andere Immobilien gilt der Freibetrag von 500.000 €.

Wann sollte ich das Gutachten in Berlin beauftragen?

+

Idealerweise vor dem Notartermin. So können Notar und Steuerberatung die Schenkung auf Basis realer Werte gestalten. Ein Gutachten auf einen zurückliegenden Stichtag ist aber ebenfalls möglich.

Glossar

Glossar: Begriffe rund um die Schenkung von Immobilien

20 Fachbegriffe, die Ihnen bei Notar, Finanzamt und Gutachten begegnen – zum Aufklappen.

Auflassung +

Einigung von Schenker und Beschenktem über den Eigentumsübergang, notariell erklärt.

Bereicherung +

Wert, um den der Beschenkte durch die Schenkung reicher wird – Grundlage der Steuer.

Familienheim +

Selbst genutzte Wohnimmobilie, die zwischen Ehegatten steuerfrei übertragen werden kann.

Freibetrag +

Betrag, bis zu dem eine Schenkung steuerfrei bleibt – abhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Gemischte Schenkung +

Übertragung gegen eine Gegenleistung, die unter dem Wert liegt – nur der unentgeltliche Teil ist Schenkung.

Grober Undank +

Schwere Verfehlung des Beschenkten, die zum Widerruf der Schenkung berechtigen kann (§ 530 BGB).

Jahreswert +

Jährlicher Nutzen eines Nießbrauchs oder Wohnrechts, meist abgeleitet aus der ortsüblichen Miete.

Kapitalwert +

Heutiger Gesamtwert eines wiederkehrenden Rechts, berechnet aus Jahreswert und Vervielfältiger.

Nießbrauch +

Recht, eine Immobilie zu nutzen und ihre Erträge, etwa Mieten, zu behalten.

Notarielle Beurkundung +

Pflichtform für Verträge über Grundstücke und Schenkungsversprechen.

Pflichtteilsergänzung +

Anspruch von Pflichtteilsberechtigten auf Berücksichtigung von Schenkungen der letzten zehn Jahre.

Rückforderungsrecht +

Vertraglich vereinbartes Recht des Schenkers, die Immobilie unter bestimmten Bedingungen zurückzuverlangen.

Rückauflassungsvormerkung +

Eintrag im Grundbuch, der einen Rückforderungsanspruch des Schenkers sichert.

Schenkungsteuer +

Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden, geregelt im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz.

Steuerklasse +

Einteilung nach Verwandtschaftsgrad (I bis III), die Freibetrag und Steuersatz bestimmt.

Verarmung des Schenkers +

Kann der Schenker seinen Unterhalt nicht mehr bestreiten, kann er die Schenkung zurückfordern (§ 528 BGB).

Vervielfältiger +

Faktor aus der Sterbetafel, mit dem der Jahreswert eines lebenslangen Rechts multipliziert wird.

Vorweggenommene Erbfolge +

Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten an spätere Erben.

Wohnrecht +

Recht, eine Wohnung oder Teile davon selbst zu bewohnen – nicht übertragbar und nicht vermietbar.

Zehn-Jahres-Frist +

Zeitraum, innerhalb dessen Schenkungen an dieselbe Person für die Freibeträge zusammengerechnet werden.

Anfrage

Schenkung geplant? Klären Sie den Wert, bevor der Notar beurkundet.

Schildern Sie mir kurz Immobilie und geplante Übertragung — Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein Angebot und eine erste Einschätzung.

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