Immobilienbewertung bei Scheidung in Berlin — neutral, gerichtsfest und nachvollziehbar
Das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung ist bei einer Scheidung meist der größte Vermögenswert — und der häufigste Streitpunkt. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten zum richtigen Stichtag schafft eine Zahl, auf die sich beide Seiten und ihre Anwälte verlassen können. Ich besichtige Ihre Immobilie persönlich und prüfe Ihre vorhandenen Unterlagen wie Grundbuch, Bauakte, Baulasten, Wohnfläche und Altlastenauskunft.
- Zugewinnausgleich
- Stichtag § 1384 BGB
- Übernahme oder Verkauf
- Für beide Partner

Warum die Immobilie bei einer Scheidung in Berlin neutral bewertet werden sollte
Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird bei der Scheidung der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen. Wer mehr hinzugewonnen hat, zahlt dem anderen die Hälfte der Differenz (§ 1378 BGB). Gehört eine Immobilie zum Vermögen, entscheidet ihr Wert über Beträge im fünf- oder sechsstelligen Bereich.
Gleichzeitig steht fast immer die Frage im Raum, was mit der Immobilie passiert: Übernimmt ein Partner das Haus und zahlt den anderen aus? Wird gemeinsam verkauft? Oder bleibt die Wohnung vorerst im Miteigentum, bis die Kinder aus dem Haus sind? Jede dieser Lösungen setzt einen belastbaren Verkehrswert voraus — und zwar einen, den beide Seiten akzeptieren.
Maklerschätzungen und Online-Rechner sind in dieser Situation ungeeignet. Sie sind nicht neutral, nicht nachvollziehbar und halten einer Prüfung durch das Familiengericht nicht stand. Ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen, idealerweise von beiden Partnern gemeinsam beauftragt, beendet den Streit um Zahlen oft schon vor dem Gerichtstermin und spart damit Zeit, Anwaltskosten und Nerven.
Ich bewerte Immobilien bei Trennung und Scheidung in ganz Berlin und im Umland — Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, vermietete Objekte und Grundstücke. Auf Wunsch auch auf mehrere Stichtage: zur Eheschließung für das Anfangsvermögen und zur Zustellung des Scheidungsantrags für das Endvermögen.
Wer Ihre Immobilie bewertet — und warum mir Trennungsfälle wichtig sind
Bei einer Scheidung sitzen mir oft zwei Menschen gegenüber, die sich kaum noch etwas zu sagen haben — und trotzdem eine gemeinsame Zahl brauchen. Meine Aufgabe ist, diese Zahl so herzuleiten, dass beide sie verstehen und nachprüfen können.
Ich bin weder Makler noch Partei. Ich verkaufe nichts und vertrete niemanden. Wenn es die Situation leichter macht, führe ich getrennte Gespräche, beantworte Fragen beider Seiten und stimme mich direkt mit Ihren Anwälten ab.
- 01NeutralBeide Partner erhalten dieselben Informationen zur selben Zeit.
- 02VertraulichIhre Unterlagen und Ihre Situation bleiben unter uns.
- 03VerständlichJeder Rechenschritt im Gutachten ist erklärt — ohne Fachchinesisch.
★★★★★„Trotz meiner Entscheidung, vom Kauf Abstand zu nehmen, wurde ich sehr wertschätzend behandelt.“
Wie der Wert einer Immobilie im Scheidungsverfahren ermittelt wird
Familiengerichte verlangen den Verkehrswert nach § 194 BauGB. Das Verfahren richtet sich nach der Objektart — der Stichtag nach dem Güterrecht.
Eigentumswohnung
Für die gemeinsame Eigentumswohnung nutze ich das Vergleichswertverfahren nach §§ 24–26 ImmoWertV. Grundlage sind tatsächliche Kaufpreise vergleichbarer Wohnungen aus der Kaufpreissammlung des Berliner Gutachterausschusses, angepasst an Lage, Baujahr, Größe, Etage, Ausstattung und Zustand. Das Ergebnis ist unmittelbar marktnah und für beide Partner gut nachvollziehbar.
Einfamilienhaus & Doppelhaushälfte
Das selbst genutzte Einfamilienhaus oder die Doppelhaushälfte bewerte ich im Sachwertverfahren (§§ 35–39 ImmoWertV): Bodenwert nach Bodenrichtwert plus Gebäudesachwert, angepasst über den Sachwertfaktor des Gutachterausschusses. In der Praxis ist das der häufigste Fall bei Scheidungen in den Berliner Außenbezirken und im Umland.
Vermietete Wohnung & Mehrfamilienhaus
Gehört zum Vermögen eine vermietete Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus, kommt das Ertragswertverfahren (§§ 27–34 ImmoWertV) zum Einsatz. Hier zählen Mieteinnahmen, Bewirtschaftungskosten und Restnutzungsdauer. Für den Zugewinn ist dieser Wert besonders relevant, weil Kapitalanlagen häufig einem Partner allein gehören.
Immobilie vor der Ehe oder geerbt
Liegt die Eheschließung viele Jahre zurück, ist häufig zusätzlich eine rückwirkende Bewertung nötig: Hat ein Partner die Immobilie bereits vor der Ehe besessen oder während der Ehe geerbt, fällt nur die reale Wertsteigerung in den Zugewinn. Den Anfangswert rechnet das Gericht mit dem Verbraucherpreisindex hoch — die Bewertung zu beiden Stichtagen liefere ich aus einer Hand.
Bewertung zu zwei Stichtagen
- 1Klärung des Güterstands und der Eigentumsverhältnisse laut Grundbuch
- 2Festlegung der Stichtage: Eheschließung, Trennung, Zustellung des Antrags
- 3Ortstermin — auf Wunsch mit beiden Partnern oder getrennt
- 4Ermittlung des Verkehrswerts zum Endstichtag
- 5Rückwirkende Bewertung zum Anfangsstichtag, falls erforderlich
- 6Gutachten mit transparenter Herleitung für Anwälte und Gericht
Bei Gütertrennung oder abweichendem Ehevertrag gelten andere Regeln. Ich stimme den Auftrag vorab mit Ihnen oder Ihrer Anwältin bzw. Ihrem Anwalt ab.
Was den Wert der Immobilie bei einer Scheidung beeinflusst
Neben den klassischen Wertfaktoren spielen bei Trennungen Besonderheiten eine Rolle, die in einer Standardbewertung oft untergehen.
| Wertfaktor | Wirkung auf den Verkehrswert | Was ich dazu prüfe |
|---|---|---|
| Lage und Bodenrichtwert | Größter Einzelfaktor, besonders bei Häusern mit großem Grundstück | Bodenrichtwert aus BORIS Berlin zum jeweiligen Stichtag |
| Zustand und Modernisierungen | Investitionen während der Ehe erhöhen den Wert und damit den Zugewinn | Belege über Dach, Heizung, Fenster, Bäder — mit Zeitpunkt der Maßnahme |
| Wertsteigerung seit Eheschließung | Nur der reale Zuwachs zählt zum Zugewinn | Rückwirkender Wert zur Heirat, Indexierung nach Verbraucherpreisindex |
| Bestehende Finanzierung | Senkt nicht den Verkehrswert, aber das Nettovermögen | Darlehensstand zum Stichtag getrennt ausgewiesen |
| Nutzung durch einen Partner | Bleibt ein Partner mit Kindern wohnen, betrifft das Übernahme und Nutzungsentschädigung | Marktmiete als Grundlage für die Nutzungsentschädigung |
| Vermietung | Bei vermieteten Objekten bestimmen die Mieten den Ertragswert | Mietverträge, Mietspiegel Berlin, Mieterhöhungspotenzial |
| Rechte Dritter | Wohnrecht der Schwiegereltern oder Nießbrauch mindern den Wert | Grundbuch Abt. II, Kapitalisierung des Rechts |
| Energetischer Zustand | Anstehende Pflichten nach GEG beeinflussen den Marktwert | Energieausweis, Alter der Heizung, Sanierungsbedarf |
Darlehen weise ich im Gutachten transparent aus, ziehe sie aber nicht vom Verkehrswert ab. Die Verrechnung erfolgt im Zugewinnausgleich — so bleibt die Rechnung für beide Seiten sauber.
Checkliste: Unterlagen für die Immobilienbewertung bei Scheidung
Oft liegen die Unterlagen bei einem Partner. Ich beschaffe fehlende Dokumente mit Vollmacht direkt bei Grundbuchamt und Bezirksamt — so muss niemand auf den anderen warten.
Eigentum & Stichtage
- ✓Grundbuchauszug mit Eigentumsverhältnissen
- ✓Kaufvertrag oder Schenkungs-/Erbnachweis
- ✓Heiratsurkunde (Stichtag Anfangsvermögen)
- ✓Datum der Zustellung des Scheidungsantrags
Den Stichtag bestätigt in der Regel die anwaltliche Vertretung.
Gebäude & Zustand
- ✓Baupläne und Wohnflächenberechnung
- ✓Rechnungen über Modernisierungen mit Datum
- ✓Energieausweis
- ✓Fotos aus der Zeit der Eheschließung, falls vorhanden
Belege über Modernisierungen sind entscheidend für die Abgrenzung von Anfangs- und Endwert.
Wohnung & Finanzierung
- ✓Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan (bei ETW)
- ✓Hausgeldabrechnung und Rücklagenstand
- ✓Mietverträge bei vermieteten Objekten
- ✓Darlehensstand zum Stichtag
Die Darlehensdaten dienen nur der Übersicht und fließen nicht in den Verkehrswert ein.
Ist der Kontakt zwischen den Partnern schwierig, führe ich den Ortstermin auch getrennt durch oder koordiniere den Termin über die Anwälte.
Was kostet ein Immobiliengutachten bei Scheidung in Berlin?
Sie erhalten ein Angebot vor Auftragserteilung. Bei gemeinsamer Beauftragung teilen sich die Partner die Kosten in der Regel hälftig — ein Gegengutachten und oft auch ein Gerichtsgutachten werden damit überflüssig.
| Leistung | Umfang | Preis zzgl. MwSt. | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Wertindikation | Auswertung von Unterlagen und Marktdaten, schriftliche Kurzfassung | ab 490 € | Erste Orientierung vor dem Anwaltstermin |
| Kurzbewertung | Ortstermin, Grundbuchprüfung, Gutachten mit ca. 15–25 Seiten | ab 890 € | Einvernehmliche Scheidung, Übernahme durch einen Partner |
| Verkehrswertgutachten | Vollständiges Gutachten nach § 194 BauGB, 30–70 Seiten | ab 1.400 € | Zugewinnausgleich vor dem Familiengericht, strittige Verfahren |
| Zusätzlicher Stichtag | Rückwirkende Bewertung zur Eheschließung oder Trennung | nach Aufwand | Anfangsvermögen, Wertsteigerung einer geerbten Immobilie |
Günstiger als ein Gerichtsgutachten
Gerichtlich bestellte Gutachten kosten oft mehr und dauern Monate. Ein einvernehmlich beauftragtes Gutachten verkürzt das Verfahren deutlich.
Rechnung an beide Partner
Auf Wunsch stelle ich zwei Rechnungen über je 50 % aus — so bleibt die Neutralität auch finanziell gewahrt.
Kein Aufpreis für mehrere Termine
Getrennte Ortstermine mit jedem Partner sind im Preis enthalten, wenn das die Situation erleichtert.
So läuft die Immobilienbewertung bei Scheidung ab
Diskret, neutral und mit klarer Kommunikation an beide Seiten — oder an die jeweiligen Anwälte.
Was passiert mit der Immobilie bei der Scheidung?
Es gibt fünf typische Wege. Für jeden ist ein belastbarer Verkehrswert der Ausgangspunkt.
Ein Partner übernimmt
Der übernehmende Partner zahlt den anderen aus und übernimmt in der Regel das Darlehen. Die Bank verlangt dafür oft einen Nachweis der Werthaltigkeit. Die Übertragung zwischen Ehegatten ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).
Empfehlung: Kurzbewertung oder Verkehrswertgutachten
Dieses Gutachten anfragen →Gemeinsamer Verkauf
Beide Partner verkaufen und teilen den Erlös nach Eigentumsanteilen. Ein neutraler Wert verhindert Streit über den Angebotspreis und die Annahme von Kaufangeboten.
Empfehlung: Kurzbewertung
Dieses Gutachten anfragen →Zugewinnausgleich vor Gericht
Können sich die Partner nicht einigen, entscheidet das Familiengericht. Ein vorliegendes, qualifiziertes Gutachten ist dann die stärkste Grundlage — für beide Seiten.
Empfehlung: Verkehrswertgutachten
Dieses Gutachten anfragen →Immobilie vor der Ehe oder geerbt
Gehörte die Immobilie einem Partner schon vor der Ehe oder wurde sie geerbt, zählt nur die reale Wertsteigerung zum Zugewinn. Dafür braucht es zwei Werte.
Empfehlung: Gutachten mit zwei Stichtagen
Dieses Gutachten anfragen →Nutzungsentschädigung
Bleibt ein Partner nach der Trennung allein in der gemeinsamen Immobilie, kann der andere eine Nutzungsentschädigung verlangen (§ 1361b BGB). Grundlage ist die ortsübliche Marktmiete.
Empfehlung: Mietwertgutachten
Dieses Gutachten anfragen →Teilungsversteigerung vermeiden
Als letztes Mittel kann ein Miteigentümer die Versteigerung beantragen. Der Erlös liegt meist unter dem Marktwert. Ein Gutachten eröffnet oft noch den Weg zur Einigung.
Empfehlung: Verkehrswertgutachten
Dieses Gutachten anfragen →
Ein Wert, den beide tragen können.
Egal ob Altbau in Friedrichshain oder Einfamilienhaus in Zehlendorf:
Ein neutrales Gutachten beendet den Streit um Zahlen, bevor er vor Gericht landet.
Immobilienbewertung bei Scheidung in allen Berliner Bezirken
Berlins Bezirke unterscheiden sich stark in Bodenwert, Bausubstanz und Nachfrage. Eine Scheidungsimmobilie in Prenzlauer Berg ist meist eine Altbauwohnung, in Rudow oder Mahlsdorf ein Einfamilienhaus, in Kladow vielleicht eine Doppelhaushälfte am Wasser. Ich kenne die Teilmärkte und ihre Entwicklung der vergangenen zwanzig Jahre — wichtig für die rückwirkende Bewertung zum Heiratsdatum.
Gerade seit 2010 sind die Preise in Berlin stark gestiegen. Wer vor 15 Jahren geheiratet und gekauft hat, erlebt heute oft eine Verdopplung des Werts. Diese Entwicklung sauber nachzuweisen ist Kern jeder Zugewinnberechnung.
Mitte
Eigentumswohnungen in Alt-Mitte, Wedding und Moabit, oft als Kapitalanlage eines Partners.
Friedrichshain-Kreuzberg
Altbauwohnungen mit starker Wertentwicklung seit der Eheschließung — rückwirkende Bewertung besonders relevant.
Pankow
Familienwohnungen in Prenzlauer Berg, Einfamilienhäuser in Blankenburg, Buch und Karow.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Großzügige Altbauten und Villen, häufig mit hohem Zugewinn und komplexen Vermögensverhältnissen.
Spandau
Reihen- und Doppelhäuser in Staaken, Kladow und Hakenfelde als typische Familienimmobilie.
Steglitz-Zehlendorf
Einfamilienhäuser mit hohem Bodenwert — der Grundstücksanteil dominiert oft den Wert.
Tempelhof-Schöneberg
Wohnungen in Schöneberg und Friedenau, Häuser in Lichtenrade und Marienfelde.
Neukölln
Eigentumswohnungen im Norden, Einfamilien- und Reihenhäuser in Rudow und Buckow.
Treptow-Köpenick
Häuser in Johannisthal, Adlershof und Grünau, Neubauwohnungen in Oberschöneweide.
Marzahn-Hellersdorf
Einfamilienhausgebiete Mahlsdorf, Kaulsdorf, Biesdorf — klassische Familienimmobilien.
Lichtenberg
Neubauten in Rummelsburg, Villen und Altbau in Karlshorst, Häuser in Hohenschönhausen.
Reinickendorf
Einfamilienhäuser in Frohnau, Hermsdorf und Lübars mit großen Gärten.
Auch Immobilien im Umland — Falkensee, Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Hoppegarten, Königs Wusterhausen — bewerte ich bei Trennung und Scheidung.
Häufige Fehler bei der Immobilienbewertung in der Scheidung
Diese Fehler kosten viel Geld oder verlängern das Verfahren um Monate.
Jeder Partner beauftragt seinen eigenen Makler
Zwei Maklerschätzungen mit 20 % Abstand führen nicht zur Einigung, sondern zum Gerichtsgutachten. Ein gemeinsamer neutraler Sachverständiger ist schneller und günstiger.
Falscher Stichtag
Maßgeblich für das Endvermögen ist die Zustellung des Scheidungsantrags — nicht der Auszug oder der Tag der Bewertung.
Anfangsvermögen vergessen
Wer die Immobilie schon vor der Ehe besaß, muss den damaligen Wert belegen. Fehlt dieser Nachweis, wird der gesamte Wert als Zugewinn behandelt.
Darlehen vom Verkehrswert abziehen
Schulden gehören in die Zugewinnrechnung, nicht in den Verkehrswert. Eine Vermischung führt zu Doppelzählungen.
Steuerliche Folgen übersehen
Die Übertragung an den Ex-Partner gegen Ausgleichszahlung kann bei vermieteten Objekten ein privates Veräußerungsgeschäft innerhalb der Zehnjahresfrist sein (§ 23 EStG). Stimmen Sie sich mit Ihrer Steuerberatung ab.
Bank nicht einbeziehen
Übernimmt ein Partner das Haus, muss die Bank den anderen aus der Haftung entlassen. Klären Sie das früh — oft braucht die Bank ebenfalls einen Wertnachweis.
Praxisfälle: Immobilienbewertung bei Scheidung in Berlin
Anonymisierte Beispiele, wie ein neutrales Gutachten eine Einigung ermöglicht hat.
Übernahme statt Verkauf
Die Ehefrau wollte mit den Kindern im Haus bleiben. Beide Partner beauftragten gemeinsam das Gutachten. Auf dieser Basis einigten sich die Anwälte auf eine Auszahlung — ohne Gerichtsgutachten.
- Verfahren
- Sachwert
- Verkehrswert
- 685.000 €
- Dauer bis Einigung
- 6 Wochen
Wertsteigerung seit Heirat belegt
Der Ehemann hatte die Wohnung 2009 vor der Heirat gekauft. Bewertet wurde zum Heiratsdatum und zur Zustellung des Scheidungsantrags. Nur die reale Wertsteigerung floss in den Zugewinn.
- Wert Heirat 2010
- 198.000 €
- Wert Stichtag 2025
- 512.000 €
- Zwei Stichtage
- in einem Gutachten
Nutzungsentschädigung geklärt
Nach der Trennung blieb ein Partner allein in der Doppelhaushälfte. Das Gutachten ermittelte neben dem Verkehrswert die ortsübliche Marktmiete als Basis für die Nutzungsentschädigung.
- Verkehrswert
- 540.000 €
- Marktmiete
- 1.950 € / Monat
- Ergebnis
- Außergerichtliche Einigung
Anonymisierte Beispiele aus der eigenen Bewertungspraxis. Die genannten Werte sind Beispielrechnungen und keine Zusage für Ihr Objekt.

„Trotz meiner Entscheidung, vom Kauf Abstand zu nehmen, wurde ich sehr wertschätzend behandelt.“★★★★★ Patrick M. · Google-Rezension · alle 49 Rezensionen ansehen ↗
Häufige Fragen zur Immobilienbewertung bei Scheidung
Die wichtigsten Antworten für Ehepartner in Trennung. Für rechtliche Fragen empfehle ich Ihnen eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Familienrecht.
Welcher Stichtag gilt für die Immobilienbewertung bei Scheidung in Berlin?
+
Für das Endvermögen im Zugewinnausgleich ist der Tag maßgeblich, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wird (§ 1384 BGB). Für das Anfangsvermögen ist es der Tag der Eheschließung. Das genaue Datum erfahren Sie über Ihre anwaltliche Vertretung oder das Berliner Familiengericht.
Können beide Partner das Gutachten in Berlin gemeinsam beauftragen?
+
Ja, und das ist der beste Weg. Ich bin als Sachverständiger zur Neutralität verpflichtet. Beide Partner erhalten das Gutachten gleichzeitig und können Fragen stellen. Viele Berliner Fachanwälte für Familienrecht empfehlen genau diesen Weg.
Muss ich den Wert meiner Berliner Immobilie offenlegen?
+
Ja. Jeder Ehepartner hat einen Auskunftsanspruch über das Vermögen des anderen und kann verlangen, dass der Wert von Vermögensgegenständen ermittelt wird (§ 1379 BGB). Das gilt für Immobilien in Berlin ebenso wie für Objekte im Umland oder im Ausland.
Wird das Darlehen vom Wert der Berliner Immobilie abgezogen?
+
Nicht vom Verkehrswert. Der Verkehrswert ist der Marktwert der Immobilie. Die Schulden werden im Zugewinnausgleich als Verbindlichkeit angesetzt. Im Gutachten weise ich den Darlehensstand auf Wunsch separat aus. So bleibt die Rechnung auch für das Berliner Familiengericht sauber nachvollziehbar.
Was gilt für eine geerbte Immobilie in Berlin bei der Scheidung?
+
Eine Erbschaft zählt zum Anfangsvermögen (§ 1374 Abs. 2 BGB). Die reale Wertsteigerung seit dem Erbfall fließt aber in den Zugewinn. Es braucht daher meist eine Bewertung zum Erbfall und zum Endstichtag. Bei den starken Preissteigerungen in Berlin seit 2010 ist dieser Zuwachs oft erheblich.
Fällt in Berlin Grunderwerbsteuer bei Übertragung an den Ex-Partner an?
+
Nein, die Übertragung zwischen Ehegatten und im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG). Notar- und Grundbuchkosten fallen dennoch an. Ohne diese Befreiung wären in Berlin 6,0 % Grunderwerbsteuer fällig.
Wie lange dauert ein Scheidungsgutachten in Berlin?
+
In der Regel zwei bis drei Wochen nach dem Ortstermin. Bei Terminen vor dem Familiengericht stimme ich den Zeitplan mit den Anwälten ab. Ortstermine in ganz Berlin vergebe ich meist innerhalb einer Woche.
Erkennt das Berliner Familiengericht ein Privatgutachten an?
+
Ein Privatgutachten ist zunächst qualifizierter Parteivortrag. Wurde es von beiden Partnern gemeinsam beauftragt, legen die Parteien es meist übereinstimmend zugrunde — dann ist ein Gerichtsgutachten nicht nötig. Das erspart in Berlin oft monatelange Wartezeiten auf einen gerichtlichen Sachverständigen.
Kann ich die Bewertung in Berlin auch ohne Zustimmung meines Partners beauftragen?
+
Ja, für die eigene Immobilie jederzeit. Bei gemeinsamem Eigentum ist ein Ortstermin ohne Zutritt schwierig — dann bewerte ich notfalls nach Außenbesichtigung und Unterlagen und kennzeichne das im Gutachten. Bei Berliner Eigentumswohnungen gelingt das dank Vergleichsdaten oft mit hoher Genauigkeit.
Was kostet ein Gerichtsgutachten in Berlin im Vergleich?
+
Gerichtlich bestellte Gutachten werden nach dem JVEG abgerechnet und kosten je nach Aufwand oft mehrere tausend Euro. Hinzu kommen Monate Wartezeit. Ein einvernehmliches Gutachten ist in der Regel schneller und günstiger. Ein einvernehmliches Gutachten ist in Berlin meist innerhalb von drei Wochen fertig.
Glossar: Begriffe zur Immobilie bei Scheidung
20 Fachbegriffe, die speziell bei der Immobilienbewertung bei Scheidung in Berlin wichtig sind – zum Aufklappen.
Anfangsvermögen +
Vermögen bei Eheschließung, zuzüglich Erbschaften und Schenkungen während der Ehe (§ 1374 BGB).
Auskunftsanspruch +
Recht jedes Ehepartners, Auskunft über das Vermögen des anderen und eine Wertermittlung zu verlangen (§ 1379 BGB).
Ehevertrag +
Notarieller Vertrag, der den Güterstand und den Zugewinnausgleich abweichend vom Gesetz regeln kann.
Ehewohnung +
Die gemeinsam genutzte Wohnung der Ehepartner. Das Familiengericht kann sie nach der Trennung einem Partner zuweisen.
Endvermögen +
Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1375, § 1384 BGB).
Familiengericht +
Abteilung des Amtsgerichts, die über Scheidung, Zugewinnausgleich und Ehewohnung entscheidet.
Gesamtschuld +
Beide Partner haften gemeinsam für ein Darlehen – auch nach der Trennung, bis die Bank einen entlässt.
Güterstand +
Rechtliche Ordnung des Vermögens in der Ehe: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.
Gütertrennung +
Per Ehevertrag vereinbarter Güterstand ohne Zugewinnausgleich.
Haftungsentlassung +
Zustimmung der Bank, dass ein Partner nach der Übernahme der Immobilie nicht mehr für das Darlehen haftet.
Indexierung +
Hochrechnung des Anfangsvermögens mit dem Verbraucherpreisindex, um den Kaufkraftverlust herauszurechnen.
Miteigentum +
Gemeinsames Eigentum mehrerer Personen an einer Immobilie, meist je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen.
Nutzungsentschädigung +
Zahlung des Partners, der die gemeinsame Wohnung nach der Trennung allein nutzt (§ 1361b BGB).
Realer Wertzuwachs +
Wertsteigerung einer Immobilie nach Abzug der allgemeinen Preissteigerung. Nur dieser Anteil zählt zum Zugewinn.
Teilungsversteigerung +
Versteigerung zur Aufhebung des Miteigentums, wenn keine Einigung möglich ist (§ 180 ZVG).
Trennungsjahr +
Mindestdauer des Getrenntlebens vor der Scheidung (§ 1566 BGB).
Übernahmewert +
Wert, zu dem ein Partner die gemeinsame Immobilie übernimmt – Grundlage für die Ausgleichszahlung an den anderen.
Zugewinnausgleich +
Ausgleichszahlung in Höhe der Hälfte der Differenz der Zugewinne beider Partner.
Zugewinngemeinschaft +
Gesetzlicher Güterstand ohne Ehevertrag. Vermögen bleibt getrennt, der Zuwachs wird bei Scheidung ausgeglichen.
Zustellung des Scheidungsantrags +
Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Partner förmlich übergeben wird. Stichtag für das Endvermögen.
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